Zu Unrecht Knöllchen bekommen

  • Servus Leute,


    heute hatte ich ein Schreiben vom Ordnungsamt in der Post.
    Vorwurf:
    Ich soll 20Euro bezahlen, weil ich meinen Anhänger zwar korrekt auf einem eingezeichneten Parkplatz (Spielstrasse) abgestellt habe, diesen aber länger als 2 Wochen nicht bewegt haben soll.


    Nun, direkt vor meinem Haus sind 2 dieser Parplätze eingezeichnet und während der Kartsaison parke ich regelmässig einen kleinen Hänger dort. Allerdings habe ich im fraglichen Zeitraum den Hänger definitiv bewegt, ich war nämlich vorletzte Woche damit an der Bahn!
    Ich habe kein Problem damit ein Knöllchen zu bezahlen, wenn ich gegen irgendetwas verstossen habe, aber hier habe ich nunmal keinen Fehler gemacht, die Anschuldigung stimmt schlich und ergreifend nicht und ich sehe nicht ein, dass ich deswegen auch nur einen einzigen Euro bezahle!
    Ich gehe mal davon aus, dass jemand vom Ordnungsamt gedacht hat der Hänger wurde nicht bewegt, da er wirklich an der selben Position stand. Man sieht schön die Reifenabdrücke dort, da drumherum angesammelter Dreck liegt (Kehrmaschine), aber ich stelle den Hänger auch immer bewusst wieder an die gleiche Position, so passt nämlich auch der Roller des Nachbarn noch daneben.


    Was tun, direkt zum Anwalt wegen der 20Euro oder erstmal so wiedersprechen?


    Danke für eure Tipps.

  • Kardinalsfrage: Rechtsschutz ja oder nein?
    Wenn ja, dann ab zum Anwalt und Feuer frei!
    2. Wieso kommt der Mann vom Ordnugnsam auf diese Idee???
    Evtl. angeschwärzt?
    3. Gibt es Zeugen, die bestätigen, dass der Hänger on Tour war?
    Wenn ja, bennen.
    4. Muss der Beamte, dies beweisen, dass der Hänger 2 Wochen lang nicht bewegt wurde?
    Hat er sich da 14 Tage hingestellt??? Bzw. wie will er das dokumentieren?


    Da ich kein Anwalt bin, rate ich immer sich eines diesen zu holen!


    Viel Glück! :thumb:

    Wunderbar,Wundervoll,Superschön Supertoll, Wunderbar,Wundervoll und ich tanz einfach weiter !!!!!!!!!!!!

  • Rechtsschutz derzeit nicht vorhanden, wollte ich schon seit dem Winter wieder abschliessen :mad:


    Der Hänger wird übrigens wirklich so gut wie wöchentlich bewegt...
    Mein Nachbar gegenüber hat auch 2 Knöllchen bekommen, einmal für seinen Hänger und für seinen Roller die _nicht_ auf einem eingezeichneten Parkplatz standen. angeschwärzt wäre theoretisch möglich, wir haben einen Spinner in der Strasse. Aber ich glaube eher, dass unser 50Mio-windige-Derivats-Geschäft-geschädigte Drecksstadt nach jeder möglichen Einnahmequelle sucht und übereifrige Leute rausschickt...

  • Aha!!!
    Dachte ich es mir doch, da könnte u.a. ein "IM-Hänger" im Busch sein.... :])


    Solche netten Nachbarn gibt es ja leider....


    OK, aber selbst, dann würde ich mir den Spass erlauben und bei einem Anwalt mal vorbeischauen.
    Eine Rechtsberatung dürfte wohl drin sein.


    Traurig, womit sich die Gemeinden die Taschen vollmachen wollen.
    Ich hoffe, dass so ein Beamter, mal an den Richtigen gerät..... 8:-)

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  • Sonst habt ihr aber keine Probleme ?
    Wegen einem Knöllchen über 20.- zu einem Anwalt raten ? :raeusper::f:


    Wiedersprich dem Knöllchen, schildere deinen Sachverhalt und gut ist.


    Viele Grüße
    Steffen

  • Aber dann werden die unterbeschäftigten Gerichte ja arbeitslos.... ]:-)

    Nach 320'000 Spiegeleiern kann die Kantine nicht so schlecht gewesen sein!
    Harm Lagaay


    PS: Ich heisse nicht Greetz k:thinking:

  • Aber dann werden die unterbeschäftigten Gerichte ja arbeitslos.... ]:-)


    Gericht ist Minimum! Da muss der nicht vorhandene Richterhammer des Gesetzes herniederrauschen! ]:-)


    Ich würde auch sagen: selber widersprechen, Sachverhalt schildern und Zeugen benennen.
    Vermute aber auch den "netten" Nachbarn. Solche Typen können aber ganz schön graue Haare bereiten. :still:

  • Ich habe die Erfahrung gemacht, daß die Ordnungsämter bei gerechtfertigten Widersprüchen durchaus kooperativ sind.
    Ich hatte auch mal eine Parkgeschichte mit falsch notiertem Nummernschild - das haben sie nochmals geprüft und dann eingestellt.


    Außerdem hatte ich einmal die wohl einzig anerkannte Ausrede für zu schnelles Fahren (Auf dem Weg zum Krankenhaus zur Geburt meines 2. Sohnes knapp 20km/h zu schnell) - wurde auch sofort eingestellt :cool2:


    Gruß, Marcus

    Walter Röhrl: Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat, es aufzuschließen.