Wo liegen die Unterschiede zum Neuwagen?
Im Grunde genommen bieten Neuwagen einer Bank mehr Sicherheiten als ein Gebrauchtwagen. Auf der anderen Seite gibt es das Sprichwort, dass der Neuwagen in dem Augenblick einen guten Teil seines Werts verliert, wenn er zum ersten Mal vom Hof rollt. Zudem muss der Gebrauchtwagen letztlich auch genauer differenziert werden:
- Vorführwagen – das sind die eigentlich neuen Fahrzeuge, die ein Autohaus für Probefahrten oder für die Tageszulassung nutzt. Sie dürfen nicht mehr als Neuwagen verkauft werden.
- Jahreswagen – sie sind oft erst ein Jahr alt, manchmal auch drei. Nicht selten werden die Wagen über eine längere Zeit als Vorführwagen genutzt.
- Leasingrückgaben – auch sie sind Gebrauchtwagen, oft jedoch in einem sehr guten Zustand.
- Gebrauchtwagen – die typischen Fahrzeuge bei Gebrauchtwagenhändlern, Autohäusern oder aus dem Privatverkauf. Sie sind auf mindestens einen Fahrzeughalter zugelassen gewesen und können zwischen wenigen Monaten bis hin zu etlichen Jahren alt sein.
Anhand dieser Auflistung sieht man schon, dass es bezüglich der Finanzierung durchaus Unterschiede geben kann. Banken reagieren bei älteren Fahrzeugen grundsätzlich skeptischer, denn die Sicherheit, die ein Auto einer Bank bringt, ist deutlich geringer. Dies liegt am Restwert des Fahrzeugs, welcher praktisch mit jedem Monat sinkt. Sollte ein Kredit nicht bedient werden, so hat die Bank bei Gebrauchtwagen eine geringere Chance, den offenen Betrag über die Pfändung des Autos wieder einzutreiben. Oft sind die Zinsen bei Autokrediten für Gebrauchtwagen höher als die bei Neuwagen. Dafür wird bei Neuwagen häufiger der Fahrzeugbrief einbehalten als bei Gebrauchtwagen. Und wie steht es um die Finanzierungsmöglichkeit beim Händler? Grundsätzlich können auch bei Gebrauchtwagen Händlerfinanzierungen angestrebt werden, wobei es natürlich auf den Verkäufer ankommt:
- Autohaus – hier ist die Finanzierung gerade rund um Jahres- und Vorführwagen durchaus gängig.
- Autohändler – größere Händler arbeiten häufig mit einer entsprechenden Bank zusammen. Bei kleinen Händlern ist es Glückssache, ob sie eine Finanzierung anbieten.
Einzig beim Privatverkauf ist die Finanzierung grundsätzlich ausgeschlossen. Wenn überhaupt, dann kommen hier Ratenzahlungen zur Anwendung, doch auch das ist sehr selten. Bei Privatkäufen ist hingegen die Begutachtung durch die DEKRA sehr nützlich, denn viele Privatverkäufer setzen einen deutlich höheren Preis an, als der Fahrzeugwert eigentlich vorgibt.
Was ist bei der Finanzierung zu beachten?
Eine Gebrauchtwagenfinanzierung geht fast immer über einen geringeren Betrag als die eines Neuwagens. Der Wert des Fahrzeugs ist schlichtweg niedriger, doch wer finanziert, sollte schon beim Kauf genau auf den Fahrzeugwert achten. Ein überzogener Gebrauchtwagenpreis schadet dem Käufer letztendlich, denn er muss einen höheren Wert finanzieren, ohne dass das Fahrzeug diesen Wert besitzt. Grundsätzlich gilt bei der Finanzierung:
- Angebote vergleichen – Ratenkredite und spezielle Autokredite sollten mit den Angeboten des Händlers verglichen werden. Bei den Autokrediten ist speziell zu bestimmen, dass es sich um einen Gebrauchtwagen handelt. Die besten Angebote werden nun speziell angeschrieben. Eine solch fundierte Entscheidung sorgt am Ende dafür, dass sich der Gebrauchtwagen günstig finanzieren lässt.
- Sonderfälle – bei Fahrzeugen mit Tageszulassung oder Vorführwagen ist es sinnvoll, bei der Kreditanfrage zu erwähnen, dass es sich um ein solches Fahrzeug handelt. Da sie sich praktisch noch um Neuwagen handeln können, könnte ein Neuwagenkredit infrage kommen.
- Worauf achten? – die Konditionsangaben sind immer beispielhaft, wenn sie auch auf den Großteil der Kunden zutreffen müssen. Ein Blick auf die Zinsspanne verrät immer, wie günstig oder teuer der Kredit im ärgsten Fall ist. Die genauen Kosten werden erst nach der Kreditanfrage und der Prüfung der Bonität bekannt gegeben.
- Sondertilgungen – ein guter Kredit bietet heute die Möglichkeit der kostenlosen Sondertilgung. Immer häufiger erlauben Kreditgeber auch die kostenlose vorzeitige Tilgung. An dieser Stelle ist nur zu prüfen, ob sie zeitgebunden ist und sich beispielsweise nur auf die letzten Monate der Laufzeit bezieht.
- Sicherheit für Kreditnehmer – entgegen der Kreditversicherung, von der gerne abgeraten wird, sind andere Schutzmechanismen für den Kreditnehmer hilfreich. So hilft die Ratenpause dabei, eine kürzere finanzielle Durststrecke zu überbrücken, da die Raten ausgesetzt und ans Ende der Laufzeit gesetzt werden. Gründe könnten eine Krankheit, ein Unfall oder auch eine kurze Arbeitslosigkeit sein. Die Ratenanpassung hingegen erlaubt es, die Rate nachträglich zu verändern, was sich natürlich auf die Laufzeit des Kredits auswirkt.
Ist die Finanzierung durch und das Auto gekauft, so gibt es noch einen sehr wichtigen Punkt zu beachten: die Kfz-Versicherung. Viele Gebrauchtwagenkäufer verzichten darauf, ihr Fahrzeug in der Vollkasko zu versichern. Das ist bei finanzierten Autos, selbst wenn es sich um einen 15 Jahre alten Kleinwagen handelt, gefährlich. Kommt es zu einem selbst verschuldeten Totalschaden, steht der Fahrer ohne Auto, dafür mit dem Kredit plus der finanziellen Frage, wie der nächste Wagen zu finanzieren ist, da. Etliche Kreditgeber rund um die Autofinanzierung setzen aus diesem Grund die Vollkaskoversicherung voraus, um wenigstens einen Teil des Geldes im Ernstfall sichern zu können.
Fazit – auch Gebrauchtwagen können finanziert werden
Gebrauchtwagen sind gefragt. Autohäuser mit Gebrauchtverkauf bieten die Finanzierung ohnehin an, auch größere Gebrauchtwagenhändler haben entsprechende Banken zur Hand. Wer eigenständig nach einem Kredit suchen möchte, der sollte auf jeden Fall einen Vergleich durchführen und die Konditionen der Vergleichsübersicht mit denen der Autohäuser oder der Händler gegenüberstellen. Wie hoch die Kosten für den Kredit für einen Gebrauchtwagen sind, hängt mit vom Fahrzeug ab. Quasi-Neufahrzeuge mit Tageszulassung oder Vorführwagen haben einen ganz anderen Stellenwert als der sechs Jahre alte Golf, der schon zwei Halter hatte – und beide stehen der sechsjährigen Leasingrückgabe mit 90.000 Kilometern oder dem typischen Fahrzeug für Wintertage gegenüber.
Bild: Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG