Ich kenn das seit etwa 2019 so. Früher war das sicher nicht ganz so wichtig, da konnte man die Approved ja meines Wissens immer nur um 1 Jahr verlängern. Heute geht das ja gleich auf bis zu 3 Jahre, kauft man so ein Auto mit z.B. noch 2,5 Jahre Restlaufzeit, dann ist die richtige Übertragung schon wichtig. Auf der Suche nach einem gebrauchten Porsche war meine Erfahrung bei freien Händlern: 95% wissen das nicht aber behaupten ständig das Gegenteil.
Genau so sind meine Bedingungen aus 2021 auch formuliert. Im Klartext heißt das aber, dass die Versicherung in jedem Verkaufsfall ein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats hat, egal wer Käufer bzw. Verkäufer ist.
So wie es auf der Porsche Seite formuliert ist, verzichtet die Versicherung offenbar auf eine Kündigung nur bei Privatverkauf oder Verkauf an PZ.
Im Ergebnis bleibt also festzuhalten, dass man ein Fahrzeug mit laufender Approved nur von privat oder vom PZ kaufen kann.
Wenn ein Händler also ein Fahrzeug mit Approved anbietet, sollte man das sehr kritisch hinterfragen, da dies normalerweise nicht funktionieren dürfte. Meist erfolgt dann wahrscheinlich ein Verkauf "im Auftrag".
Jedenfalls sollte bei einem Kauf die Approved immer im Kaufvertrag konkret benannt werden, damit man sich im Fall der Fälle darauf berufen könnte..
Grüße
GO-991