Posts by Efpe

    Bei Probefahrten die Teilkasko.


    Das LG Coburg (13 O 717/18) verneint eine Einstandspflicht der Versicherung nur in Fällen, in denen der Eigentümer sich grob Fahrlässig verhalten hat, also sich bsp. keinen Ausweis hat zeigen lassen und die Personalien nicht notiert hat. Ebenso sieht das OLG Köln bei der Überlassung zur Probefahrt einen Versicherungsfall.


    Weitere Entscheidungen, die eine Einstandspflicht der Kasko bei Probefahrten bejahen nennt die Entscheidung des KG Berlin (6 U 24/18).

    Ich versuchs mal:


    Das hier besprochene Urteil hat 2 wesentliche Punkte.


    Zum einen die Frage des Abhandenkommens, zum anderen die Frage des gutgläubigen Erwerbs.


    § 935 BGB sagt uns, das bei einer abhanden gekommenen Sache ein gutgläubiger Erwerb bereits nicht möglich ist. Was geklaut wird kann ich nicht gutgläubig erwerben.

    Abhandenkommen ist vereinfacht formuliert, der Besitzverlust ohne oder gegen meinen Willen. Ein Abhandenkommen liegt also nicht vor, wenn die Sache freiwillig einem Dritten übergeben wird, auch wenn dies durch Täuschung erfolgt.


    Vorliegend wurde aber nicht geklaut, sondern betrogen. Der Besitz wurde durch das Autohaus freiwillig dem Probefahrer verschafft.


    Kommt eine Sache nicht abhanden, kann der Besitzer die Sache verkaufen und - auf das kommt es an - übereignen. Die Übereignung ist aber nur wirksam, wenn der Käufer gutgläubig ist. Dies ist beim Autoverkauf dann der Fall, wenn der Besitzer neben dem Besitz noch die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ehem. Fahrzeugbrief) vorlegen kann. Zwar handelt es sich beim Brief nicht um eine Eigentumsurkunde, der Rechtsverkehr geht aber davon aus, dass ein Verkauf nur mit den Unterlagen erfolgt. Werden diese nicht vorgelegt besteht ein Anlass am Eigentum zu zweifeln und damit eine Bösgläubigkeit.


    Vorliegend war der Brief gut gefälscht, so dass ein Laie die Fälschung nicht erkennen konnte, folglich auch nicht bösgläubig werden konnte.


    Ich stimme boboral zu, wenn er meint, dass hier Autovermietunger, etc. leicht zum Opfer werden können.


    Trotzdem halte ich die Entscheidung für richtig, der Schaden wäre meines Erachtens größer, wenn man den Eigentumserwerb in solchen Fällen nicht zulässt, die Entscheidung schützt letztlich den Rechtsverkehr.


    Der Eigentümer ist gegen solche Fälle idR versichert. Die Versicherung verdient damit ihr Geld und muss so einen Fall abdecken. Auch der Autovermieter kalkuliert Schäden mit ein. Der Käufer ist geschützt, da er ein Eigentum erworben hat und die Sache behalten darf.


    Würde ich den Eigentumserwerb bei solchen Sachverhalten verneinen, bliebe der Käufer auf der Strecke und auf dem Verlust des Kaufpreises als Schaden sitzen.

    Dies hätte bei entsprechender Anzahl der Fälle zur Folge, dass diese Gefahr beim Gebrauchtkauf mit eingepreist wird und die Preise, die ich für mein gebrauchtes Fahrzeug erzielen kann, in den Keller fallen, da keiner das Risiko eingehen will später das Fahrzeug wieder herausgeben zu müssen. Man könnte sich ja nie sicher sein Eigentum zu erwerben.

    Der Ölstand wird bei betriebswarmem Motor im Leerlauf gemessen. In der Anleitung steht zudem, dass eine Messung nicht möglich ist bei einem Fahrzeug nicht im Leerlauf und in Bewegung. Ich vermute, dass die Anzeige in der App keine wirklichen Werte liefert.

    Meine zeigt den gleichen Wert an.

    Wie war den Euer Ölverbrauch in der Einfahrphase?

    Hab seit heute die 1.500km hauptsächlich Bundesstraße und Autobahn im direkten Umland nebst kleiner Erledigung in der Stadt aber keine Kurzstrecke, immer warm gefahren so gut wie nie über 5.000 und nie über 7.000 gedreht.

    Als ich bei 500 km mal geschaut hab war er der Ölstand so um halb voll nun ein Segment über Minimum. Ich vermute oder hoffe er war bei Auslieferung nicht ganz voll, ein wenig Verbrauch in der Einfahrphase ist ja ok, aber das wäre ja sonst fast ein Liter, das finde ich schon recht viel!

    Nach 2,5 Trackdays und ca. 6.000km ca. 1/2l bis 3/4l nachgefüllt.

    Zum Werterhalt will ich mal nichts sagen, das haben meine Vorredner bereits getan.

    Ich finde, ein Porsche ist zum fahren da.


    Die Frage GT3 oder GTS muss jeder für sich selbst entscheiden.

    Es sind mE zwei unterschiedliche Konzepte. Die Alltagstauglichkeit beim GTS ist deutlich höher.

    Wer so einen Splien wie ich hat, nimmt den GT3.

    Rennstrecke - auch wenn du das derzeit ausschliesst - kannst du sowohl mit dem GT3 als auch mit dem GTS gut fahren. Ob man einen GT3 für die Strecke unbedingt braucht hängt davon ab, wie oft man auf solcher unterwegs sein will und wie ambitioniert man unterwegs ist. Alles andere ist wieder Glaubensfrage.


    Zur Frage 991.1 oder 991.2: Ich hatte beide Fahrzeuge. Der 991.1. ist der letzte GTS ohne den kleinen Turbo, also der letzte "richtige" Sauger-GTS. Wer das unbedingt möchte, nimmt den.

    Die Leistungsentfaltung und das Ansprechverhalten fand ich beim 991.2 allerdings besser.

    Ich gehöre allerdings auch nicht zu denjenigen, die sich schwer von bisherigen Konzepten verabschieden.

    Für mich zwäre der 991.2 die bessere Wahl. Es gibt aber sicherlich auch genügend Fahrer, die das genau anders sehen.

    Bitte dann gleich Bilder einstellen. Bin gespannt auf die Farbe auf dem Touring