Da ich auch beruflich mich mit Messtechnik usw. beschäftigen muss, und mit TÜV Nord im
Gespräch bin, hab ich mal Fachbereichsleiter gefragt, dann sieht die Sache nach dem TÜV Experten so aus: TÜV Nord bietet Geräuschemissionsmessungen für Fahrzeuge an auf den Messstrecken Bottrop und Papenburg, die mieten dann die Strecken.
So 2 bis 3 Tage ist der Aufwand um 10 k Kosten, bei zuviel Wind oder nicht konformen Temperaturen oder Luftdrücken muss das Geräuschemissionsprozedur abgebrochen werden.
Der TÜV Nord ist nur technischer Prüfsdienst, zugelassen vom KBA. Teilegutachten für Austauschschalldämpfer gibt es nicht mehr, ECE Genehmigung ist Pflicht. Da kommt nun das KBA ins Spiel als Behörde, TÜV ist keine Behörde, die was erteilen kann.
Da sieht die Sache jetzt so aus, KBA erteilt nur noch ECE Genehmigungen für Sportauspuffklappenanlagen für Autos, die auch schon Serie Sportauspuffklappenanlage haben, die Klappensteuerung Serie muss beibehalten werden.
Leistungssteigerungen einzutragen nach neuem WLTP/RDE Zyklus quasi unmöglich,
nichts ist unmöglich, aber Kosten für WLTP/RDE Zyklus Messung würden für Tuner jenseits 20–30 k liegen, nur für ein Fahrzeugtyp. Hatte 2010er C63 AMG mit Teilegutachten für
565 PS, das geht heute alles nicht mehr.
Im Prinzip ist legales Tuning tot, das war es eigentlich schon immer so, stört die Tuningszene auch nicht, so 90 % der Kunden wollen nur die TÜV Plakette, das geht ja wie bekannt.
Bin die letzten 25 Jahre immer mit 200 er HJS Kats gefahren, jede HU bestanden, halt illegal
nach EU, aber immer top Abgaswerte, TÜV war zufrieden bei HU.
Man muss sich durch die EU auch nicht mehr gängeln als notwendig und auch mal Rückgrat zeigen, wenn Dinge aus dem Ruder laufen mit endloser Normierungswut.
Klar, wenn Leute halt immer mit Klappe „auf“ fahren, greift das Bundesverkehrsministerium ein und präzisiert dann die EU Norm 540/2014.
Gibt ja auch Beauftragten, der die Klagen von Bürgern sammelt im Hinblick auf
Geräuschbelästigung. Der hat dann offenes Ohr bei den länderübergreifenden
Verkehrsausschüssen.
Bislang gab es von Auspufftunern neben „TÜV“ Variante Variante eine „ Exportvariante“ auf der Homepage, das geht nur noch bedingt, wo die Sportauspuffanlagen zulässig sind, da muss der Hersteller Farbe bekennen. Abmahnanwälte werden sich die Seiten der Tuner angucken, viel ergiebiger als Thema Datenschutzgrundverordnung der EU