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Hallo Zusammen - ich bin ausser mir und schreibe es auch noch hier rein!
Gerade hat mich mein PZ angerufen und mir weitere Infos mitgeteilt (mein GT4 steht seit dem 09.03. bezahlt und angemeldet dort):
- Porsche gewährt mir auch die 8-Jahre Approved Garantie;
- Ich soll keinen komplett neuen Motor erhalten. Die Pleuel sollen im PZ getauscht werden, man würde mir aber ein Zertifikat der Arbeiten erstellen;
- Man fragt mich ernsthaft, was ich mir denn so als Entschädigung vorstelle, ein Vorschlag vom Werk würde es nicht geben;
Ich habe Ihnen gesagt = mind. eine hohe 4-stellige Summe und den Wagen werde ich ohne kompletten Motor nicht annehmen!
Mir fehlen hier die Worte! Sorry
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Ich kann Dich verstehen, wenn ich auch in einer etwas anderen Situation bin.
Wenn ich die Rechtslage richtig verstanden habe, handelt es sich bei den Fahrzeugen mit dem Pleuel Problem, nicht mehr um fabrikneue Fahrzeuge. Das sollte zumindest auf jeder AB oder Bestellung im PZ draufstehen.
Egal ob die Fahrzeuge zugelassen sind oder nicht. Bei einem so gravierenden Eingriff, wie Motorausbau mit Nachbesserung oder sogar einen kompletten Austausch des Motors, dürfte es sich um einen zu erheblichen Eingriff handeln. Der BGH hat dazu im Jahr 2003 eine Entscheidung getroffen, bei der es um Nacharbeiten am Lack, was ich eher als optischen Mangel empfinden würde.
Die gesetzlichen Rechte aus der Gewährleistung sehen für den Verkäufer eine Möglichkeit der Nachbesserung vor, jedoch fehlt dann die Eigenschaft/Beschaffenheit des fabrikneuen Fahrzeugs, da die Nachbesserung ja nicht im Werk erfolgte.
Daraus ergeben sich für den Käufer im wesentlichen drei Rechte:
1) Rücktritt vom Kaufvertrag
2) Schadenersatz
3) Minderung des Kaufpreises
Wer was wie davon geltend macht, sollte jeder selbst entscheiden, aber allein der mögliche spätere Ärger und ein Wertverlust beim Wiederverkauf wären mir die Ausübung meiner Verbraucher Rechte das Wert.