Ab Verkaufsdatum bzw. Rechnungsdatum
Das stimmt nicht.
Dennoch oder gerade deshalb interessiert es mich, wie du darauf kommst und warum du hier so etwas schreibst.
Das Rechnungsdatum (nehmen wir das mal als Datum der Entstehung des Mangels) ist allerdings relevant für die absolute Verjährungsfrist. Diese beträgt zehn Jahre.
MUV17 
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Na dann ist doch alles gut, ab zum Gericht und bitte dann berichten wie erfolgreich die Sache war. 10 Jahre, da wird der Richter und Gutachter sicherlich fragen, warum das Teil solange gehalten hat und man dann so spät auf die Idee kommt der Krümmer wäre nicht richtig.........ohne Emotionszeichen ( das spare ich mir)
Sobald man das Teil hat, kann man doch sehen ob es passt oder nicht. Damit beginnt das Jahr der Verjährung und man kann nicht sagen, ich wusste nicht das es nicht passt. Damit beginnt der Anspruch des Sachmangels. Bitte das ist doch die absolute Unkenntnis zum Einen wer es kauft und zum Anderen wer es einbaut und als Fachmann den Mangel nicht sieht.
Unkenntnis schützt nicht falls man das vorschieben möchte.
Hier ist es ja noch schlmmer, da man ja nicht mal weiss ob es nun ein Mangel ist oder nicht. Es hat ja nur Einer gesagt und so..........
Wann verjähren Sachmängelansprüche?
§ 634a Abs. 3 BGB drei Jahre (regelmäßige Verjährungsfrist des § 195 BGB), beginnend am Schluss des Jahres, indem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt.