alles wurscht. steve ist tot. das wird boese enden, ganz boese...
Posts by Duplicate Mäx
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Uns Österreicher beeindruck das wenig.
Dank unserer tollen aktuellen Bundesregierung (Kasperle 4.0), wird der nächste Kanzler mit Brief und Siegel Heinz Christian Strache heißen. Und das bedeutet winke winke EU!
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IdR ca. 20% mehr als die ursprüngliche Strafe, da das KFG einen höheren Strafrahmen als die StVO hat.
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2012 wird Trump neuer US-Präsident. Lt. aktueller Ankündigung verhandelt er das Barrel dann auf 40 Dollar runter.
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die eine ist für facetime. kommt nicht gut, wenn du das pad umdrehen musst, damit dich der andere sehen kann. dann siehst du ihn nicht mehr. wenn beide das pad drehen, damit jeder den anderen sehen kann, ists auch nicht besser: dann sehen nämlich beide nichts mehr.
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ich bin auch schon gespannt!
greetz mäxi
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jaja, is scho recht
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In der Tat finde auch ich persönlich, dass ein Iphone 4 ein "Standardhandy" ist, dass jeder zweite hat.
nanananana!
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Was juckts den Vermieter, ob irgendeiner Müll lagert? Solche Belästigungen führen wohl eher zu einer Nicht-Verlängerung des Mietvertrages
Ölwechsel in ner Tiefgarage.... pff, wo gibtsn auch sowas. Ist nirgends erlaubt. Auf der ganzen Welt nicht. Im Wiederholungsfall kann dich der Vermieter fix raus schmeißen. Verstoß gegen die Hausordnung (die mit Sicherheit Bestandteil des Mietvertrages ist) und eben wegen erheblich nachteiligem Gebrauch.
Ich würde da mal eher die Füße still halten...
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Na schön
also hierzu:
Das System ist ganz einfach. In Österreich kann immer nur der Lenker eines Fahrzeuges wegen einer Geschwindigkeitsübertretung belangt werden, niemals der Halter des Fahrzeuges. Gegen die Anonymverfügung gibt es kein Rechtsmittel, entweder man zahlt oder eben nicht. Wenn man nicht bezahlt kommt nach ein paar Wochen die sogenannte "Lenkererhebung" daher, die man als deutscher Staatsbürger jedenfalls mit dem Hinweis, sich nicht selbst belasten zu wollen, normalerweise nicht ausfüllt und danach wird das Verfahren eingestellt.
Das ist nicht ganz richtig.
Die Behörde kann sehr wohl den Halter eines Fz belangen. Nicht für die Geschwindigkeitsübertretung, wohl aber für die Nichterteilung der Lenkerauskunft nach § 103 Abs. 2 KFG. Dies wird auch praktiziert. Eingestellt wird nur die Verfolgung der Geschwindigkeitsübertretung. (Wird dies nicht sauber eingestellt, liegt ein Verfahrensmangel vor und die Einstellung des gesamten Verfahrens erfolgt ggf. in zweiter Instanz.)Es gibt ein bereits sehr altes Abkommen zwischen Österreich und Deutschland hinsichtlich Amts- und Rechtshilfe. Dies beinhaltet ua. auch die Vollstreckung von Verwaltungsstrafen. Davon ausgenommen sind aber genau Strafbescheide nach 103/2 KFG, da dies in Deutschland rechtswidrig ist.
Zur EU-Vollstreckung: Da habe ich keine Erfahrung, ob das in diesem Falle greift. Müsste ich mal meine Jungs von früher anrufen.
Naja egal. Ich hoffe, die Botschaft ist angekommen
Noch was zu den Fotos- nach wie vor werden die meisten Radarfotos in AT von hinten aufgenommen. Ist gem. unseren Bestimmungen vollkommen ausreichend, da, wie bereits vor mir erwähnt wurde, das KFG im Verfassungsrang steht. Sonst wären auch Blutproben verfassungswidrig.
Deutsche Aufnahmen finde ich echt shocking. Da siehst ja sogar, wann sich einer zuletzt rasiert hat
(Nicht, dass ich selbst jemals schon so eines bekommen hätte.....)
Greetz und ein schönes Wochenende. Morgen fahre ich das große Deutsche Eck; hoffentlich ohne Erinnerungsfoto