AGIP Autobahnstation ein "Pickerl" gekauft (war also schon auf der österreichischen Autobahn),
Spätestens hier hätten sie Dich auch schon ... das Pickerl sollte man schon VORHER kaufen und nicht erst auf der mautpflichtigen Strecke ...
* Die Vignette ist nur nach ordnungsgemäßer Anbringung (Aufkleben!) am Kfz gültig, und zwar vor Benützung vignettenpflichtiger Straßen. Der Kauf ist zuwenig.* Die Vignette ist - nach Ablösen von der Trägerfolie - unbeschädigt und direkt so auf die Innenseite der Windschutzscheibe anzukleben, dass sie von außen gut sicht- und kontrollierbar ist (z.B. kein Ankleben hinter einem dunklen Tönungsstreifen).
* Bei Motorrädern ist die Vignette sichtbar an einem nicht oder nur schwer zu entfernenden Bestandteil des Motorrades anzukleben.
* 2-Monats-Vignetten und 10-Tages-Vignetten müssen vor Anbringung durch die Verkaufsstelle gelocht werden. Nicht gelochte sowie nicht geklebte Vignetten sind ungültig und bei Kontrollen ist mit Strafen zu rechnen.
* Beim Aufkleben muss die Windschutzscheibe trocken, sauber und vor allem fettfrei sein. Die Scheibe sollte mehr als + 5 Grad Celsius haben. Entweder aufheizen oder in eine warme Garage fahren.
* Verboten sind spezielle Folien, Saugnäpfe oder Klebebänder, die einen direkten Kontakt der Vignette mit der Windschutzscheibe verhindern. Das gilt als Vignettenmanipulation und
wird ebenfalls bestraft.
Ich würde es auch sportlich sehen ....