Der Bundestag hat wohl letzten Freitag das Jahressteuergesetz 2022 beschlossen (jetzt muss es nur noch durch den Bundesrat). Die für 2023 geplante Befreiung soll wohl rückwirkend ab 01.01.2022 in Kraft treten. Ich würde mich freuen
Das gilt aber mWn nur für die Ertragsteuern und nicht die Umsatzsteuer. Soll heißen, wurde die Anlage in 2022 geliefert, bleibt es bei der USt-Pflicht.
Was ja ein richtig großer Wurf ist. Die Ertragssteuer ließ sich ja bisher schon per Erklärung eliminieren.
Aber gut, dass es da jetzt ein Gesetz gibt.
Rainer