Posts by kosy318

    @Negasonic, skaterpope, danke.


    Darf ich annehmen, dass es sich um Herrenteich handelt?

    Und da es sich lt. Matze um den Dom zu Speyer handelt, das Fotro in Richtung Süden aufgenommen wurde?

    Und da man von der Autobahnbrücke A61 nichts sieht, aber hinter dem Motiv einen Abzeig nach links, dass es sich um etwa die Position 49.338581349036°N, 8.473206977550255°O handelt?


    Dann werde ich es kommenden Sonntag dort auch mal probieren.


    Jo.

    Danke für das Angebot. Dann hätte ich noch zwei Fragen:

    1. Was heißt Remote? Welche Reichweite? Ist die Verbindung über Bluetooth oder GSM? Also: Muss ich in der Nähe sein oder irgendwo auf der Welt? Und falls letzteres: Steckt in der Batterie etwa eine SIM-Karte?
    2. Kann man den Ladezustand der Batterie überwachen? Li-Ion-Akkus sind ja nicht gern voll geladen. Was macht man auf langen Autofahrten, wenn die Lima permanent Ladestrom liefert? Gibt es ein Tool oder eine Möglichkeit, mit der man den Ladezustand künstlich absenken kann? Oder muss ich ab und zu das Auto mit eingeschalteten elektrischen Verbrauchern abstellen?

    Jo.

    Tja, Clemens, ich hatte es befürchtet. ;(


    Übrigens ist mir das auch schon passiert. Hatte einen 964er gutgläubig als unfallfrei annonciert. Ein Kaufinteressent hat dann bei der Begutachtung einen alten Frontschaden entdeckt. Aber der wurde dann auch im Vertrag festgehalten.


    Gruß


    Jo.


    PS: Sag mal, sind die Fahrzeuge in deiner Signatur aktuelle Fahrzeuge oder aus der Historie?

    Diskussionen darüber, was ein mitteilungspflichtiger Vorschaden ist, habe ich mitverfolgt und für mich nur im Hinterkopf behalten: Quasi alles und nicht erst Reparaturen >1000€.


    Übrigens: Vom Verschweigen "bekannter Mängel" war nicht die Rede. Dieser Fall ist auch einleuchtend. Es geht bzw. ging, um konkret zu werden, um ein Fahrzeug, das mir vom Vorbesitzer aus 3. Hd. als "unfallfrei" verkauft wurde, der Sachverständige im Gutachten schrieb "Vorschäden nicht feststellbar", aber dazusagt, dass er Unfallfreiheit nicht bestätigen kann, und ich während meiner Halterzeit keinen Schaden erlitten habe. Darum geht es.


    Dennoch könnte es ja sein, dass einer der ersten beiden Halter einen Vorschaden so gut beseitigt hat, dass selbst der Sachverständige diesen nicht erkennen konnte und dann als "unfallfrei" weiterverkauft wurde. Wenn jetzt, durch irgendwelche Umstände der neue Käufer nach dem Kauf von dem Vorschaden in grauer Vergangenheit erfährt, könnte ich dann ich die Lage kommen, den Wagen zurückzunehmen und zumindest einen Teil des Geldes zurückgeben zu müssen?


    Alle anderen ziemlich eindeutigen Fälle, in denen der Verkäufer von einem Schaden weiß, einen vermutet oder nicht einmal keinen Grund zur Annahme hat, dass der Wagen unfallfrei ist, habe ich nicht gemeint. Denn diese sind ja (auch für mich) leicht zu beantworten.


    Jo.

    Hallo Clemens,


    danke für deinen Beitrag.


    Aber die Antwort "Es kommt darauf an" mag ich nicht, wenn nicht erklärt wird, worauf.


    Ich habe in dem konkreten Fall zwar an einen 993 (Bj. 95, also noch kein Oldtimer) gedacht, aber meine Anfrage sollte sich auch auf andere Fahrzeuge beziehen, die mehrere Vorbesitzer hatten. Wäre die Beantwortung meiner Frage denn vom Wert des Fahrzeuges (egal ob Polo oder F-Modell) abhängig? Sind beim Verkauf eines Polos etwa unwahre Angaben erlaubt, die beim Verkauf eines hochwertigen Oldtimers nicht erlaubt sind oder umgekehrt? Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.


    Und wenn es sich um ein Hochwertfahrzeug im 6-stelligen Bereich handelt und man unsterstellen darf, dass der Käufer das Fahrzeug intensiv begutachtet, darf man dann unwahre Angaben machen? Auch in diesem Fall kann ich mir nicht vorstellen, dass der Preis des Fahrzeuges oder die Art der Begutachtung durch den Käufer Einfluss darauf hat, ob der Verkäufer unwahre Angaben machen darf.


    Wie ich schon schrieb, war mir im Vornherein kar, dass man mit "offenen Karten spielen" immer auf der sicheren Seite ist. Doch das damit schreckt man Käufer ab.


    Mittlerweile ist das Fahrzeug zwar verkauf, jedoch stehen weitere 5 in der Warteschleife. Und wenn es soweit ist, will ich besser (zumindest gedanklich) vorbereitet sein. Denn die Fragen nach Unfallfreiheit, Erstlack kommen immer. Und wenn man dann anfängt zu "schwimmen", werden schon die Brauen gerunzelt. Am besten man antwortet immer ohne Zögern und so wie der Interessent es erwartet.


    Juristen sprechen doch immer von sog. "arglistiger Täuschung", die ein Grund für die Wandlung eines Vertrages sei. Warum eigentlich, wenn doch bereits "einfache Täuschung" oder sogar "falsche
    Angaben in gutem Glauben und nach bestem Wissen und Gewissen" bereits ausreichen? :/


    Jo.

    Von "Augen verschließen" war keine Rede. Deswegen hatte ich absichtlich geschrieben


    "Ich meine jetzt nicht einen solchen Fall, in dem der Verkäufer wissentlich falsche Angaben macht, arglistig täuscht oder ihm auch nur nachgewiesen werden kann, dass er von Vorschaden wusste oder auch nur hätte wissen können."


    ;)


    Jo.