Hallo Clemens,
danke für deinen Beitrag.
Aber die Antwort "Es kommt darauf an" mag ich nicht, wenn nicht erklärt wird, worauf.
Ich habe in dem konkreten Fall zwar an einen 993 (Bj. 95, also noch kein Oldtimer) gedacht, aber meine Anfrage sollte sich auch auf andere Fahrzeuge beziehen, die mehrere Vorbesitzer hatten. Wäre die Beantwortung meiner Frage denn vom Wert des Fahrzeuges (egal ob Polo oder F-Modell) abhängig? Sind beim Verkauf eines Polos etwa unwahre Angaben erlaubt, die beim Verkauf eines hochwertigen Oldtimers nicht erlaubt sind oder umgekehrt? Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.
Und wenn es sich um ein Hochwertfahrzeug im 6-stelligen Bereich handelt und man unsterstellen darf, dass der Käufer das Fahrzeug intensiv begutachtet, darf man dann unwahre Angaben machen? Auch in diesem Fall kann ich mir nicht vorstellen, dass der Preis des Fahrzeuges oder die Art der Begutachtung durch den Käufer Einfluss darauf hat, ob der Verkäufer unwahre Angaben machen darf.
Wie ich schon schrieb, war mir im Vornherein kar, dass man mit "offenen Karten spielen" immer auf der sicheren Seite ist. Doch das damit schreckt man Käufer ab.
Mittlerweile ist das Fahrzeug zwar verkauf, jedoch stehen weitere 5 in der Warteschleife. Und wenn es soweit ist, will ich besser (zumindest gedanklich) vorbereitet sein. Denn die Fragen nach Unfallfreiheit, Erstlack kommen immer. Und wenn man dann anfängt zu "schwimmen", werden schon die Brauen gerunzelt. Am besten man antwortet immer ohne Zögern und so wie der Interessent es erwartet.
Juristen sprechen doch immer von sog. "arglistiger Täuschung", die ein Grund für die Wandlung eines Vertrages sei. Warum eigentlich, wenn doch bereits "einfache Täuschung" oder sogar "falsche
Angaben in gutem Glauben und nach bestem Wissen und Gewissen" bereits ausreichen? 
Jo.