Da ich demnächst ein neues Spielzeug zulassen will, das jedoch erst im August 30 Jahre alt wird (nein, kein Porsche
) und ich weiß, dass die die H-Regelung von Zulassungsbezirk zu Zulassungsbezirk unterschiedlich gehandhabt wird, wüßte ich gern:
Wie ist das bei Euch: Gilt das Jahr, der Monat oder gar der Tag der Erstzulassung als Berechnungsgrundlage?
In Bonn z.B. ist es der Tag, in München darf sogar das H-Gutachten nicht vorher ausgestellt werden, usw. Mich interessiert einfach, wie bürokratisch und bürgerfeindlich die Zulassungsämter den Wortlaut des $ 2, Abs. 22 der FZV auslegen, denn da steht:
"22. Oldtimer: Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren
erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem
guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes
dienen"