ZitatOriginal von Hannibal
Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG zahlen jetzt auch nur 25% auf Gewinne. Bei Ausschüttung 20%. Die Gesellschafter müssen dann die Hälfte der Gewinnausschüttung bzw. Dividende versteuern. Die von der Gesellschaft bezahlte Kapitalertragsteuer können die Gesellschafter auf ihre Einkommensteuerschuld anrechnen.
Nicht ganz korrekt. Zum einen war weiter oben wohl gemeint, das Kapitalgesellschaften, die Beteiligungen halten, Veräußerungsgewinne daraus steuerfrei einstreichen können.
Zum anderen gibt es bei der Kapitalgesellschaft selbst keinen Unterschied mehr zwischen der Steuerbelastung mit und ohne Ausschüttung.
Und die Belastung ist:
Gewerbesteuer: Meßzahl (m) 5% mal Hebesatz (h) , meist > 400%
Gewerbesteuer mindert eigene Bemessungsgrundlage: Belastung = Gewinn x m x h /(1+m) x h , ergibt 16,67 % bei einem Hebesatz von 400%.
Diese 16,67% sind bei der Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer ("Einkommensteuer der Kapitalgesellschaften") abzugsfähig. Bleiben von 100% Gewinn nach Abzug von 16,67% Gewerbesteuer dann 83,33%. Auf diese 83,33 % werden dann 25% Körperschaftsteuer berechnet, auf diese nochmals 5,5% Soli.
In absoluten Zahlen:
Gewinn 100
Gewerbesteuer 16,67
bleibt netto 83,33
darauf 25% Körperschaftsteuer = 20,83
darauf 5,5% Soli = 1,15
Gesamte Belastung: 16,67 + 20,83 + 1,15 = 38,65 = 38,65 %
Bleiben zur Ausschüttung 100 – 38,65 = 61,35 übrig
Wenn die Gesellschaft ausschüttet, dann muss der Gesellschafter nochmals die Hälfte versteuern. Zwar behält die Kapitalgesellschaft Kapitalertragsteuer ein, zieht sie aber auch vorher von der Ausschüttung ab.
Ausschüttung also 61,35 EUR
Steuerpflichtig = ½ davon = 30,68,
darauf Kapitalertragsteuer 20% = 6,14
netto beim Gesellschafter: 61,35 – 6,14 = 55,21 (von einstmals 100 EUR Gewinn). Soli wird auch noch abgezogen, unten aber genauso wieder angerechnet, das lasse ich jetzt mal weg.
Der Gesellschafter versteuert dies nochmals sagen wir mit seinem Steuersatz von 35% (der höchste Satz wäre 42% + Soli).
Steuerpflichtig wie oben 30,68
Einkommensteuer darauf 35% = 10,74
abzüglich Anrechnung der
20% Kapitalertragsteuer = - 6,14
Mehrsteuer also 4,60
Steuerbelastung also:
Gesellschaft: 16,67 + 20,83 + 1,15 = 38,65
Gesellschafter: 6,14 + 4,60= 10,74
Gesamt = 38,65 + 10,74 = 49,39, mithin werden 49,39 % des Gewinns als Steuern abgezogen, bis der Gesellschafter das Geld in der Tasche hat. Von einstmals 100 EUR Gewinn bleiben nach Abzug aller Steuern also 50,61 EUR netto übrig.
Ein bißchen mehr Abzüge als 20%, oder?