Display MoreHallo,
noch einmal zu den Bremsen. Käfer/Karmann mit Scheibenbremsen, ab Bj. 67, haben eine andere Vorderachse als das Bj. 61. Dafür gibt es keine nachrüstbare Scheibenbremse aus Original VW-Teilen. Für H bleibt nur noch die Porsche Trommelbremse. Eine Scheibenbremse eines anderen Herstellers verletzt die Originalität, da es weder eine Nachrüstung vom Hersteller oder zeitgenössisches Tuning ist.
Laut TÜV-Merkblatt ist mit den Originalbremsen aus Bj. 61 (Trommel/Trommel) ein VW oder Porschemotor für eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 135km/h zugelassen, das entspricht einer Motorleistung von ca. 42 PS im Karmann, ca. 51 PS im Käfer.
Viele Grüße
fantus
Für toelerierung beim H Kennzeichen müssen Umbauten mindestens 20 Jahre alt sein!
Erlaubt sind Umrüstungen, die die aktive Sicherheit verbessern oder die Umweltbelastung vermindern: Radialreifen, 12V- statt 6V-Bordnetz, Radio, zweikreisige Hydraulik- statt Seilzugbremsen oder Katalysatornachrüstung genehmigt.
Sicherheitsgurte bei vor61ern werden toleriert.
Originale Scheibenbremsen können statt Trommelbremsen eingebaut werden, wenn sie bei späteren Modellen serienmäßig eingesetzt wurden. Typfremd gilt nicht !
Aber wenn Du schon Probleme wg. der Bremsanlage vom TÜVtler bekommst, wird Dir aus dem Motorumbau erst recht der Strick:
Fahrzeuge mit leistungsgesteigerten Motoren sind vom H-Kennzeichen praktisch ausgeschlossen, es werden lediglich Leistungszuwächse von 5% toleriert.
Bezüglich der Bremse würde ich mich mit CSP direkt in Verbindung setzen, schliesslich ist dies eine Sicherheitsrelevante (und selbige verbessernde) Abänderungen.
Gruss, porscha !