Hallo liebes Forum,
meine Frage gilt für den 968 als auch den 944S2.
Da bei den alten Wagen immer wieder Probleme mit den Airbagsteuergeräten auftauchen habe ich mit dem TÜV gesprochen ob man bei diesen Modellen nicht wieder Rückrüsten kann. Gab es ja Beide auch ohne Airbags.
Die Aussage war, man bräuchte eine Bescheinigung vom Hersteller dass das System deaktiviert wurde. Ebenso müssen an den verbleibenden Bauteilen die Airbagschriftzüge überdeckt werden. Eine Airbagpflicht gibt es für diese Fahrzeuge nicht, nur wenn sie verbaut sind müssen sie funktionieren.
Hat da einer von Euch schon Erfahrungen ob das wirklich klappt und ob es von Porsche da was gibt.
Aus den Papieren austragen kann man laut Straßenverkehrsamt nichts. Auch gibt es bei uns kein Formular wie in der Schweiz wo man selber bestätigt dass das System stillgelegt wurde.
Bin mal gespannt was Ihr wisst!!!!
Grüße
Benno