Hallo, habe mal eine Frage und konnte dazu im Forum nichts passendes finden...Es geht sich um 911 G Modell 3,2 Carrera Fahrzeuge ab 1985 die damals zum Turbolook umgerüstet wurden. Nun habe ich eine Porsche Unbedenklichkeitsbescheinigung im Netz gesehen und da steht unter Auflagen und Hinweise:
2. Ab dem Modelljahr 1985 ist die Umrüstung auf dem Turbolook....Nur zusammen mit dem Fahrwerk und der Bremsanlage ähnlich des Porsche 911 Turbo zulässig....
Jetzt habe ich hier aber gelesen, dass etliche User auch mit der originalen Achse umgebaut haben, und dann mit Distanzscheiben und entsprechenden Felgen fahren, ich gehe davon aus legal mit Tüv?! Oder ist es tatsächlich so, dass aber Modelljahr 1985 jeder Turbolook auch eine Turbobremse zwingend benötigt?
LG Fraenkyboy