911 3,2 Turbolook ab 1985 nur mit Turbofahrwerk zulässig?

  • Hallo, habe mal eine Frage und konnte dazu im Forum nichts passendes finden...Es geht sich um 911 G Modell 3,2 Carrera Fahrzeuge ab 1985 die damals zum Turbolook umgerüstet wurden. Nun habe ich eine Porsche Unbedenklichkeitsbescheinigung im Netz gesehen und da steht unter Auflagen und Hinweise:


    2. Ab dem Modelljahr 1985 ist die Umrüstung auf dem Turbolook....Nur zusammen mit dem Fahrwerk und der Bremsanlage ähnlich des Porsche 911 Turbo zulässig....


    Jetzt habe ich hier aber gelesen, dass etliche User auch mit der originalen Achse umgebaut haben, und dann mit Distanzscheiben und entsprechenden Felgen fahren, ich gehe davon aus legal mit Tüv?! Oder ist es tatsächlich so, dass aber Modelljahr 1985 jeder Turbolook auch eine Turbobremse zwingend benötigt?


    LG Fraenkyboy

  • Hallo Fraenkyboy,


    das ist ein historischer Umbau. Mit 60 mm Distanzscheiben. Da brauchst du nichts für den TÜV.



    Viele Grüße

    Wolfgang

    Wolfgang Ross und Little White Angel
    Porsche 911 Carrera 3,2L Cabrio Turbo Look Bj. 84

  • Hallo Wolfgang,


    zunächst einmal ein sehr schönes Auto auf dem Foto....Du schreibst:...das ist ein historischer Umbau. Mit 60 mm Distanzscheiben. Da brauchst du nichts für den TÜV...Hast Du irgendwelche Bezugsquellen wo dies amtlich nachzulesen ist? Ich tue mich schwer damit, weil ja eigentlich bei jeder Veränderung die Betriebserlaubnis eines Autos erlischt?! So steht in diesem Gutachten in dem Link:


    Es dürfen nur Fahrzeuge bis einschließlich Modelljahr 1984 umgerüstet werden.
    Der Umbau von Cabriolet-Fahrzeugen ist nicht zulässig.


    https://www.pff.de/wcf/attachment/490618-karosserieaenderungen-turbolook-bis-1984-pdf/


    Oder gibt es auch ein Gutachten nach 1985, mit Serienfahrwerk Carrera? Oder sind ab 1985 alles Einzelabnahmen?


    LG

    Fraenkyboy

  • Hallo Wolfgang,

    Porsche hat aber nicht umsonst 2 Gutachten erstellt

    a) bis MJ 84

    b) ab MJ 85

    Ich würde das in jedem Fall mit dem TÜV absprechen.

    Der Aufwand ab MJ 85 wäre ja riesig

    "Porsche fährt man nie aus Vernunft sondern immer aus Überzeugung"
    911 SC, 9/78, RdW Coupe`, 180 PS, grandprixweiß, 291 tkm ohne Motorrevision, H - Zulassung, "matching numbers", seit 43 Jahren in meinem Besitz

    Luftgekühlte Grüße aus dem Bergischen Land

    Bernd

  • Ich kenne mindestens selber zwei andere Besitzer, beide fahren 911 Cabrios nach 1985, mit normaler Achse. Gefühlte 1000 Fahrzeuge wurden bestimmt schon umgerüstet und die wenigsten Fahrzeuge haben meiner Meinung nach eine Turbobremse. Im Brief der Beiden die ich kenne steht:


    "Turbolook Verbreiterung Porsche M integr. Frontspoiler"


    Bei dem Anderen:


    "Karosserieumbau Turbo-Look, ORIG.PORSCHE"


    Kann es sein, dass der Hersteller Porsche einerseits eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellt, andererseits der Tüv auch selber entscheiden kann, denn danach sieht es ja aus. Wäre schön wenn sich einmal ein Experte dazu melden könnte. LG Fraenkyboy

  • Hallo Fraenkyboy,


    diesen Schrieb von Porsche hatte ich auch. "Für Cabrio nicht zugelassen". Dann hätte der Wagen in Deutschland nie eine Zulassung erhalten dürfen.

    Der TÜV Prüfer meinte bei der Einzelabnahme, dass das ein historischer Umbau sei. Da braucht man den Schriftkram nicht.

    Die 60 mm Distanzscheiben von H& R kann man abnehmen lassen und eintragen lassen. Habe ich aber nicht. Der fährt seit 6 Jahren auch ganz gut ohne.


    Einfach zum TÜF fahren fertig. Ist der Prüfer nicht willig. Zum anderen TÜV fahren. So langsam ist Deutschland ein Verbotsland mit vielen geistig kleinkarierten. Davon habe ich die SchnXXXX voll.


    Mit luftgekühlten Grüßen

    Wolfgang

    Wolfgang Ross und Little White Angel
    Porsche 911 Carrera 3,2L Cabrio Turbo Look Bj. 84

  • Ich könnte mir vorstellen, das die AG damals nach der Logik vor ging:

    "Wir bieten ja ab Werk jetzt TL an -- also WTL -- dann sollen die Kunden BEI UNS einen turbobreiten Karren kaufen und eben nicht bei den Plastikheinis.....!"


    Das war 100%ig der Grund.


    Um was geht es hier überhaupt?

    Karre die turbobreit angekauft werden soll, oder soll eine vorhandene Karre umgefrickelt werden???


    Lars

    Nur wenn du schwarze Striche vom Kurvenausgang bis zum nächsten Bremspunkt ziehen kannst, hast du wirklich genug Leistung(Mark Donohue).


    Im Alter wird man immer knackiger -- da knackt es und da knackt es...


    Sechs 964er bisher mit abgerissenen Dilas --- 14(!!!) Ventilfederbrüche bei den letzten 5 Motoren! 4:3:3:1:3


    Porsche 911 -- der Volkssportwagen...


    "Hoffnung -- ist immer ein Mangel an Information!"


    Wer restauriert -- verliert...

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  • Hallo,


    danke für Eure Hinweise...Es geht sich um einen 911er Carrera Cabrio, 3,2 Liter...Fahrzeuge die nach 1985 durch eine Fachwerkstatt mit Porsche Originalteile umgerüstet wurden. Der Hersteller Porsche gab dazu seinen Segen und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung heraus, dies war auch damals durchaus zeitgemäß, eben zuletzt mit dem Zusatz:


    2. Ab dem Modelljahr 1985 ist die Umrüstung auf dem Turbolook....Nur zusammen mit dem Fahrwerk und der Bremsanlage ähnlich des Porsche 911 Turbo zulässig....


    Nun gab es bekanntlich Umbauten, wo das normale schmale Fahrwerk samt Bremsanlage beibehalten wurde (also keine Turbo-Bremse oder Turbo Fahrwerk) und sich so mancher Tüv über diese Unbedenklichkeitsbescheinigung von Porsche offenbar darüber hinweg setzte, und die Fahrzeuge trotzdem ohne Probleme abgesegnete. Die Frage lautet, wie dies denn sein kann, wenn Porsche doch eindeutig vorschreibt, dass Umbauten nach 1985 nur mit Turbo Bremse und Fahrwerk zulässig sind? Da beißt sich doch die Katze im Schwanz? Es muss da also doch irgend ein Gutachten oder Handlungsspielraum für Tüv Prüfer geben, zum Beispiel durch eine Einzelabnahme, damit dies möglich war?


    Ja, mich stören auch die ganzen Paragraphen und Vorschriften, und am Liebsten würde ich....Aber dies hilft ja nicht weiter....Ich jedenfalls möchte mich den Gesetzen stellen, nötigenfalls muss eine andere Lösung her, aber ich fahre z.B. nicht durch die Gegend oder kaufe ein Auto wenn die Sachen nicht ordnungsgemäß eingetragen sind. Als junger Bengel war mir auch alles egal...Aber mit dem Alter und dem Wohlstand passt man schon logischerweise mehr auf...



    LG

    Fraenkyboy

  • dein moralischer kompass funktioniert! glückwunsch! sehe ich genauso. die realität ist aber anders heute. mein turbo mit x33 und „s“ auf dem block fährt ohne eintragung. ist deutsches fahrzeug mit auslandsauenthalt. nach reimport wurde die eintragung vergessen - bzw. das „s“ übersehen.


    stand heute: nicht eintragungsfähig. empfehlung der kraftfahrtbehörde: nehmen sie einen dremel und machen das weg und freuen sich über die mehrleistung!


    das ist deutschland im jahr 2022 - die behörden haben die kontrolle übernommen, deshalb funktioniert da nix mehr.


    selbst porsche kann mir nicht helfen. es gibt für diese autos kein abgasgutachten da nix an der einspritzung verändert wurde. dieses ist aber heute gefragt. auch für oldtimer mit „h“ bei änderungen.


    also wenn bei dir eingetragen wecke keine schlafenden hunde und freu dich - geht auch anders…


    *8)