Muss ich mein Auto anmelden?

  • Ich habe mal bei meiner Versicherung (Saisonkennzeichen) geschaut und dazu folgendes gefunden:



    "Eine Ruheversicherung kann nur dann eingeräumt werden, wenn dein Vertrag bei der Kfz-Versicherung zum Zeitpunkt der Stilllegung mindestens ein Jahr bestanden hat. Bei kürzeren Verträgen (unter einem Jahr) ist der Abschluss einer anschließenden beitragsfreien Ruheversicherung nicht möglich. Außerdem variieren die Kosten beim Abmelden des Autos je nach Zulassungsbezirk.


    Die Ruheversicherung gilt für Fahrzeuge in der Kfz-Haftpflichtversicherung, genauso wie für die in der Teilkaskoversicherung und der Vollkaskoversicherung. Welchen Versicherungsschutz du in der Ruheversicherung hast, ist dabei von deiner davor abgeschlossenen Versicherung abhängig.

    Die Ruheversicherung umfasst normalerweise den Schutz der Haftpflichtversicherung. Hattest du zum Zeitpunkt der Stilllegung eine Kaskoversicherung (Voll- oder Teilkasko) für dein Auto, besteht auch in der Ruheversicherung Teilkaskoversicherungsschutz. Dann kommt die Versicherung beispielsweise auch für Schäden durch Sturm, Hagel oder Blitzschlag auf.


    Die Ruheversicherung gilt normalerweise für einen Zeitraum von 18 Monaten. Dann endet sie automatisch, ohne dass du eine Kündigung einreichen musst."


    Spezialfall ohne Zulassung gekauft:


    --> Bei manchen Kfz-Versicherungen gibt es aber auch die Möglichkeit, eine kostenpflichtige Ruheversicherung abzuschließen. Das kann zum Beispiel dann sinnvoll sein, wenn du ein Auto ohne Zulassung kaufst, das du noch nicht gleich fahren möchtest. In dem Fall musst du den Versicherungsschutz beantragen lassen.

    Gruß Benjamin



    Porsche 997 Turbo silber met. -verkauft

    Porsche 997 GT3 gelb :headbange - verkauft ;(

    Porsche 996 Carrera schwarz met.

    Porsche 997 Turbo tannengruen met. :drive:

    BMW G20 320d schwarz (daily driver)

  • Ist das wirklich so? Die TK besteht bei Saisonzulassung tatsächlich über das ganze Kalenderjahr?

    Ja! Wobei TK nicht vollumfänglich gilt, z.B. Glasbruch wäre vermutlich nicht versichert - Diebstahl aber schon. Es ist eine eingeschränkte Versicherung im Off-Zeitraum.


    Ich habe die meisten Porsche mit Saisonzulassung - die stehen alle in gleichen Halle (u.a. GT4, GT3RS, Speedster), ich wäre niemals so irre die völlig unversichert 4 Monate lang stehen zu lassen...

    Genau das hat mein Versicherer mir nun auch bestätigt...


    Vielen Dank noch mal für die Info und, vor allem, dem Denkanstoß!

    Tatsächlich hatte ich mir darüber noch nie Gedanken gemacht. Wenn dem anders gewesen wäre, wären meine Schätzchen schon immer über die dunkle Jahreszeit unversichert gestanden. ~:-| Zwar immer in der Einzelgarage - aber so, alles gut! :thumb:

  • Die Mindestzeit für Saisonkennzeichen ist übrigens 2 Monate... - damit sich die SF-Klasse verbessert müssten aber mind. 6 Monate als zugelassener Zeitraum genutzt werden.

    981 Cayman GT4 "Biene Maja"
    und Andere... :wink:

  • Ich komme mal nochmal zurück auf die ursprüngliche Frage....


    NEIN, Du musst das Auto nicht anmelden oder versichern wenn es Dir gehört und ordnungsgemäß abgemeldet wurde kannst Du es einlagern und machen was Du willst.


    Natürlich besteht dann keine Versicherung bei Beschädigung oder Verlust UND bei erneuter Zulassung nach einigen Jahren (weiß nicht mehr wie lange) muss der Wagen eine komplette TÜV Abnahme bekommen. Details habe ich dazu aber nicht.


    Aber bevor Du ihn ins Wohnzimmer stellst, alle Betriebsmittel ablassen, sonst gibt's Flecken auf'm Teppich :D


    Gruß

    Tom

    Je detaillierter man plant, desto härter trifft einen der Zufall !!!

  • diese Ruheversicherung kann man übrigens auch für einen längeren Zeitraum beantragen - hab auch ein Auto, das abgemeldet (mit Ruheversicherung) in ner TG Box steht und somit wie in der TK gegen Diebstahl versichert ist, kostet rund EUR 100,- für ein halbes Jahr (dann melde ich ihn wieder an)

  • Moin, ersteinmal Danke für all die Antworten. Also, das Auto ist aus der Finanzierung ausgelaufen. Während der Finanzierung war es auf meine Frau angemeldet. Die hat ihn nun abgemeldet und der Fahrzeugbrief ist jetzt in meiner Hand. Ich will den Wagen aber evtl verkaufen und von daher nicht auf meinen Namen anmelden um nicht die Anzahl der eingetragenen KFZ Inhaber im Schein unnötig zu erhöhen.

    „Eine Garage ohne Porsche 911 ist doch ein ödes, leeres Loch!“


    Walter Röhrl

  • :pfeil: kurzzeitige Kennzeichen und dann Ruheversicherung würde ich sagen .... sofern der Wert des Auto dementsprechend ist...wobei das ja auch Ansichtssache ist 8:-)

    Gruß Benjamin



    Porsche 997 Turbo silber met. -verkauft

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    Porsche 997 Turbo tannengruen met. :drive:

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  • Denn außerhalb der 2 aktiven Monate besteht ja trotzdem eine Teilkasko gegen Diebstahl, usw...


    Ist das wirklich so? Die TK besteht bei Saisonzulassung tatsächlich über das ganze Kalenderjahr?

    Ich habe ein Auto im Januar 2019 gekauft und wollte Saison 03/10. Da sagte man mir, die Ruheversicherung (VK/TK) gelte auch in der Ruhezeit. Man müsse aber erst mal in die Saison "hineinkommen". Das heißt, von Januar bis Ende Februar 2019 wäre mein Auto nicht versichert gewesen, erst ab Saisonbegbinn März 2019 und dann natürlich auch in der Ruhezeit von November 2019 bis Februar 2020. Und so weiter.


    Was tun? Man bot mir eine separate Versicherung für diese Zeit vor der ersten Saison an (01+02/2019). Sie hat nach meiner Erinnerung um die 150 EUR gekostet (für einen Ferrari 458). Das habe ich gerne angenommen.

  • Wenn das Auto auf Deiner Frau angemeldet war und jetzt abgemeldet, dann sollte auf den betreffenden Vertrag eine Ruheversicherung laufen (erkundigen) - es sei denn auf den Vertrag Deiner Frau ist schon wieder ein neues Auto zugelassen.

    Gruß Ralf


    964 C2 Tiptronic Cabrio Bj 91 LMM 220