Ich habe mal bei meiner Versicherung (Saisonkennzeichen) geschaut und dazu folgendes gefunden:
"Eine Ruheversicherung kann nur dann eingeräumt werden, wenn dein Vertrag bei der Kfz-Versicherung zum Zeitpunkt der Stilllegung mindestens ein Jahr bestanden hat. Bei kürzeren Verträgen (unter einem Jahr) ist der Abschluss einer anschließenden beitragsfreien Ruheversicherung nicht möglich. Außerdem variieren die Kosten beim Abmelden des Autos je nach Zulassungsbezirk.
Die Ruheversicherung gilt für Fahrzeuge in der Kfz-Haftpflichtversicherung, genauso wie für die in der Teilkaskoversicherung und der Vollkaskoversicherung. Welchen Versicherungsschutz du in der Ruheversicherung hast, ist dabei von deiner davor abgeschlossenen Versicherung abhängig.
Die Ruheversicherung umfasst normalerweise den Schutz der Haftpflichtversicherung. Hattest du zum Zeitpunkt der Stilllegung eine Kaskoversicherung (Voll- oder Teilkasko) für dein Auto, besteht auch in der Ruheversicherung Teilkaskoversicherungsschutz. Dann kommt die Versicherung beispielsweise auch für Schäden durch Sturm, Hagel oder Blitzschlag auf.
Die Ruheversicherung gilt normalerweise für einen Zeitraum von 18 Monaten. Dann endet sie automatisch, ohne dass du eine Kündigung einreichen musst."
Spezialfall ohne Zulassung gekauft:
--> Bei manchen Kfz-Versicherungen gibt es aber auch die Möglichkeit, eine kostenpflichtige Ruheversicherung abzuschließen. Das kann zum Beispiel dann sinnvoll sein, wenn du ein Auto ohne Zulassung kaufst, das du noch nicht gleich fahren möchtest. In dem Fall musst du den Versicherungsschutz beantragen lassen.