Werbung/Angebot von Versicherung / Wie kommt sie an die Adresse?

  • Hallo,


    zugegebenermaßen kein Verkehrsrecht, aber vielleicht bekomme ich trotzdem eine Rückmeldung zu folgendem Fall.


    Person A bekommt von Versicherungskonzern B per "Dialogpost" Werbung/ein Angebot für eine Risikolebensversicherung. Person A steht/Stand jedoch in keinerlei Geschäftsbeziehung zu dem Konzern und hat auch keine Werbung/kein Angebot angefordert.


    Person A fragt sich nun, ob die Versicherung einfach Werbung/ein Angebot zuschicken darf und woher die Versicherung die Adresse hat? Wie kann die Versicherung offiziell an die Adresse von Person A kommen und kann sich Person A wehren und wenn ja, wie?


    VG

    Jojo

  • Hallo

    Die Daten bekommen die Werbenden meisten von Gewinnspielen usw. aber auch vom Einwohnermeldeamt (ja, das verkauft unsere Daten ausser du hast eine Auskunftssperre eintragen lassen)


    Gruß Dirk

  • Ja, das ist schon eine Schande, dass das Einwohnermeldeamt, bei diesem "Datenverkauf" mitmacht, ohne den Bürger zu fragen - wo sie doch sonst so ein Gesch...

    um den Datenschutz machen.

    So ist das mit der Geldgier.

    Gruß Ralf


    964 C2 Tiptronic Cabrio Bj 91 LMM 220

  • Erst lesen und nachdenken, dann posten. Der Auskunftsanspruch ergibt sich unmittelbar aus dem Bundesmeldegesetz. Jeder Bürger hat das Recht, der Weitergabe seiner Daten zu widersprechen. Darauf wird er nicht nur bei der Meldung hingewiesen, sondern auch noch einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung - siehe § 50 Abs. 5 BMG.

    Gruß :khat:
    Bernhard



    914 2.0 (1982 - 1983)
    964 C4 (1994 - 1995)
    Cayman R (11/2012 - 11/2013)
    Cayman GTS - 981 (09/2014 - 04/2016)

    Cayman GTS - 718 (03/2019 - 01/2020)

  • Erst lesen und nachdenken, dann posten. Der Auskunftsanspruch ergibt sich unmittelbar aus dem Bundesmeldegesetz. Jeder Bürger hat das Recht, der Weitergabe seiner Daten zu widersprechen. Darauf wird er nicht nur bei der Meldung hingewiesen, sondern auch noch einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung - siehe § 50 Abs. 5 BMG.

    Du hast ja Recht, aber welcher "Normalbürger" liest das schon. Aber letztendlich gilt: Unkenntnis schützt vor Strafe / Folgen nicht.

    Gruß Ralf


    964 C2 Tiptronic Cabrio Bj 91 LMM 220

  • Hallo

    Die Daten bekommen die Werbenden meisten von Gewinnspielen usw. aber auch vom Einwohnermeldeamt (ja, das verkauft unsere Daten ausser du hast eine Auskunftssperre eintragen lassen)


    Gruß Dirk

    Kommunen sind schon lange Adresshändler geworden. Nach einem Umzug unterbinde ich das immer zuerst (man kann Widerspruch einlegen).


    Ebenfalls ein Adresshändler ist übrigens die IHK. Offiziell wollen sie dir natürlich dabei helfen Geschäftskontakte herzustellen. Kennt ihr diese teuren Abofallen, die sich als kostenlose Branchenbücher ausgeben? Das kommt alles daher...