Wenn der Verkäufer verliert, zahlt er doch die Anwalts- und Gerichtskosten, sofern ich mich nicht täusche? Also, bevor du aufgibst: Die Inspektion wird er einpreisen. Unterlagen und schriftliche Zusagen hattest Du doch (?), oder auf welcher Basis kam die Anzahlung zustande? Die Bestätigung würde ich ihm nicht noch gönnen.
Freue mich immernoch über den Namen des Betriebs per PN.