Marie,
das lese ich nicht so, dass jedes Teil einer Genehmigung bedarf. Der von dir zitierte §22 strotzt nur so von Konjunktiven und Einschränkungen.
- Zunächst steht dort, dass die Betriebserlaubnis erteilt werden „kann“. Ich bin kein Jurist, aber während meiner nur laienhaften juristischen Ausbildung habe ich gelernt, dass es auf jedes Wort ankommt. Dass eine Betriebserlaubnis für ein Teil zwingend erteilt werden „muss“ steht dort ja nicht.
- Dann trifft das nur für Teile zu, die eine technische Einheit bilden. Was ist ein Autoradio? Ist das keine technische Einheit, weil nicht genehmigungspflichtig? Wenn doch, warum ist ein solches nicht auch eintragungspflichtig? Oder was ist mit einer Heckkamera, einer Alarmanlage, einer Felge, etc.? Wie ist die juristische Definition einer "technischen Einheit", die unstrittig ein Autoradio oder Musikanlage nicht zu einer solchen werden lässt, einen Sitz oder eine Felge aber schon?
- Die Rechtsnorm sagt, dass es nur für Teile gilt, die im Erlaubnisverfahren selbständig behandelt werden können. Wer legt das fest? Wieso kann/muss ein Sitz selbständig behandelt werden, ein Autoradio mit zig Endstufen im Kofferraum, eine Heckkamera, eine Sitzauflage (mit Holzkugeln oder Heizdrähten), etc. aber nicht?
- Zu Satz 2: Wer legt das fest, was darf und was nicht darf?Wie ich in #1 bereits schilderte, bekomme ich zu ein und demselben Sachverhalt selbst von aaS unterschiedliche Aussagen, die auch beide gut begründet und plausibel sind.
- Zu Satz 3: Die Betriebserlaubnis „kann“ davon abhängen, aber muss sie das auch? Für mich ist das schwammig formuliert. Der Gesetzgeber hätte ja auch schreiben können „Die Betriebserlaubnis erlischt, wenn …“ anstatt „ … kann davon abhängen“. Liegt es etwa im Ermessen des aaS?
Wie gesagt: Ich kenne unterschiedlichste Positionen. Z. B.
- „In den 964 Carrera können ohne Weiteres die Original-RS Sitze eingebaut werden, denn sie sind ja auch original ab Werk im RS verbaut.“
- "In den 964 Carrera können alle Recaro Pole Position eingebaut werden, denn sie sind ja mit den Original RS Sitzen baugleich."
- „Am Sitz darf gar nichts ohne Eintragung verändert werden, man darf nicht einmal die Seriensportsitze gegen die Turbositze mit den großen Wangen tauschen.“
- Man darf die Seriensitze gegen Turbositze ohne Eintragung tauschen, aber nicht gegen Vollschalensitze, da Vollschalen nicht klappbar sind.
Ich hatte in meiner Jugend folgendes Erlebnis: Ich besaß einen Kadett E GSi. Wer das Auto kennt, weiß, dass es sich zum normalen Kadett u. a. dadurch unterschied, dass es serienmäßig mit einem Heckspoiler ausgerüstet war. Als ich das erste Mal zur HU musste, forderte der Prüfer, dass ich den Spoiler eintragen lassen oder demontieren solle; sonst gäbe es keine Plakette. Er zeigte mir damals sogar eine Vorschrift, in der stand, dass Spoiler eintragungspflichtig wären. Damals bin ich einfach zu einer anderen Prüfstelle gefahren und habe noch eimal gelatzt.
Jo.