Sportsitze gem. StVZO

  • Marie,


    das lese ich nicht so, dass jedes Teil einer Genehmigung bedarf. Der von dir zitierte §22 strotzt nur so von Konjunktiven und Einschränkungen.


    1. Zunächst steht dort, dass die Betriebserlaubnis erteilt werden „kann“. Ich bin kein Jurist, aber während meiner nur laienhaften juristischen Ausbildung habe ich gelernt, dass es auf jedes Wort ankommt. Dass eine Betriebserlaubnis für ein Teil zwingend erteilt werden „muss“ steht dort ja nicht.
    2. Dann trifft das nur für Teile zu, die eine technische Einheit bilden. Was ist ein Autoradio? Ist das keine technische Einheit, weil nicht genehmigungspflichtig? Wenn doch, warum ist ein solches nicht auch eintragungspflichtig? Oder was ist mit einer Heckkamera, einer Alarmanlage, einer Felge, etc.? Wie ist die juristische Definition einer "technischen Einheit", die unstrittig ein Autoradio oder Musikanlage nicht zu einer solchen werden lässt, einen Sitz oder eine Felge aber schon?
    3. Die Rechtsnorm sagt, dass es nur für Teile gilt, die im Erlaubnisverfahren selbständig behandelt werden können. Wer legt das fest? Wieso kann/muss ein Sitz selbständig behandelt werden, ein Autoradio mit zig Endstufen im Kofferraum, eine Heckkamera, eine Sitzauflage (mit Holzkugeln oder Heizdrähten), etc. aber nicht?
    4. Zu Satz 2: Wer legt das fest, was darf und was nicht darf?Wie ich in #1 bereits schilderte, bekomme ich zu ein und demselben Sachverhalt selbst von aaS unterschiedliche Aussagen, die auch beide gut begründet und plausibel sind.
    5. Zu Satz 3: Die Betriebserlaubnis „kann“ davon abhängen, aber muss sie das auch? Für mich ist das schwammig formuliert. Der Gesetzgeber hätte ja auch schreiben können „Die Betriebserlaubnis erlischt, wenn …“ anstatt „ … kann davon abhängen“. Liegt es etwa im Ermessen des aaS?

    Wie gesagt: Ich kenne unterschiedlichste Positionen. Z. B.

    • „In den 964 Carrera können ohne Weiteres die Original-RS Sitze eingebaut werden, denn sie sind ja auch original ab Werk im RS verbaut.“
    • "In den 964 Carrera können alle Recaro Pole Position eingebaut werden, denn sie sind ja mit den Original RS Sitzen baugleich."
    • „Am Sitz darf gar nichts ohne Eintragung verändert werden, man darf nicht einmal die Seriensportsitze gegen die Turbositze mit den großen Wangen tauschen.“
    • Man darf die Seriensitze gegen Turbositze ohne Eintragung tauschen, aber nicht gegen Vollschalensitze, da Vollschalen nicht klappbar sind.

    Ich hatte in meiner Jugend folgendes Erlebnis: Ich besaß einen Kadett E GSi. Wer das Auto kennt, weiß, dass es sich zum normalen Kadett u. a. dadurch unterschied, dass es serienmäßig mit einem Heckspoiler ausgerüstet war. Als ich das erste Mal zur HU musste, forderte der Prüfer, dass ich den Spoiler eintragen lassen oder demontieren solle; sonst gäbe es keine Plakette. Er zeigte mir damals sogar eine Vorschrift, in der stand, dass Spoiler eintragungspflichtig wären. Damals bin ich einfach zu einer anderen Prüfstelle gefahren und habe noch eimal gelatzt.


    Jo.

    Immer wenn ich Porsche fahre, bin ich so gut drauf. Ich glaube, ich brauche Depressiva.

  • kosy318 Das Thema ist ein sehr spezielles.


    Ein Fahrzeug bekommt in der Gesamtheit beschrieben eine EG-Typgen.

    Beim Umbau/Einbau von anderen Bauteilen spielt immer der Zusammenhang eine Rolle.


    Änderungsabnahmepflichtig sind:


    z.B. die von dir angeführte nachträglich als Kompletteinheit eingebaute Alarmanlage. Sie muß verschiedene Bedingungen erfüllen und das Fahrzeug z.B. während eines Überholvorgangs nicht stilllegen.

    z.B. Sitze mit geprüftem zusätzlichen Unterbau die auf die Originalsitzbefestigungen montiert werden können.

    z.B. wenn die Sitze nicht mehr klappbar sind, sind 2 Sitzplätze zu streichen.

    z.B. wenn 3-Punktgurte eingebaut werden, müssen sie hinten lösbar sein und die Seriengurte noch vorhanden sein. Wenn hinten nicht lösbar, müssen die hinteren Sitzplätze gestrichen werden.


    Ein Radio ist nicht Sicherheitsrelevant.

    Der Einbau einer "Große BumBumbox" und der Verkabelung dazu ist nicht Änderungsabnahmepflichtig.

    Bei der HU wird aber die Befestigung und die Kabelführung durch Blechteile geprüft, die sehr oft ohne Gummitüllen nicht fachgerecht durch Blech verlegt wird.

    Ein in der Dimension durchgescheuertes Kabel, bedeutet die sofortige Flucht aus dem Fzg.

    Und dann sollten auch die hinteren Insassen aus dem Fahrzeug entkommen können, wo wir z.B. wieder bei den klappbaren Sitzen sind.

    usw..........


    Gruß Kalle

  • Eine verbindliche Aussage kann ich hier nicht machen, aber die Oldtimerrichtlinie ist meiner Meinung nach erfüllt.


    Ebenso sehe ich persönlich kein Problem andere Sitze der gleichen Baureihe, also aus einem 964 einzubauen. Die Sitze sind ja (glaub ich zumindest) auf der baugleichen Konsole befestigt, die ja kein Hexenwerk ist.

    Gruß Ralf


    964 C2 Tiptronic Cabrio Bj 91 LMM 220