Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen, wie es mit der Ersatzpflicht einer französischen Haftpflichtversicherung (Unfallgegner ist Franzose) nach einem Unfall in Frankreich aussieht?
Mir ist jemand mit seinem Motorrad auf meinen 992 gefahren und hat dort einen Schaden gem. SV-Gutachten und Reparaturrechnung PZ in Höhe von 7.642,13 EUR verursacht.
Außerdem wurde im Gutachten (im Auftrag der deutschen Korrespondenzversicherung) noch eine Wertminderung von 1.100 EUR sowie ein Nutzungsausfall (Leihwagen) mit 2x175 EUR/d ausgewiesen.
Nun wurde mitgeteilt, das nach französischem Recht, nach dem reguliert wird, nur 10 EUR/d ersetzt werden, Wertminderung überhaupt nicht.
Entsprechend hat die Versicherung auch nur ein Zahlungsavis über 7.672,13 EUR gesendet.
Bevor ich jetzt zum Anwalt laufe, würde ich gerne wissen, ob jemand anderes etwas zu diesem Sachverhalt weiß?