Ersatzpflicht bei Unfall in Frankreich

  • Hallo zusammen,


    kann mir jemand sagen, wie es mit der Ersatzpflicht einer französischen Haftpflichtversicherung (Unfallgegner ist Franzose) nach einem Unfall in Frankreich aussieht?


    Mir ist jemand mit seinem Motorrad auf meinen 992 gefahren :cursing: und hat dort einen Schaden gem. SV-Gutachten und Reparaturrechnung PZ in Höhe von 7.642,13 EUR verursacht.

    Außerdem wurde im Gutachten (im Auftrag der deutschen Korrespondenzversicherung) noch eine Wertminderung von 1.100 EUR sowie ein Nutzungsausfall (Leihwagen) mit 2x175 EUR/d ausgewiesen.

    Nun wurde mitgeteilt, das nach französischem Recht, nach dem reguliert wird, nur 10 EUR/d ersetzt werden, Wertminderung überhaupt nicht.

    Entsprechend hat die Versicherung auch nur ein Zahlungsavis über 7.672,13 EUR gesendet.


    Bevor ich jetzt zum Anwalt laufe, würde ich gerne wissen, ob jemand anderes etwas zu diesem Sachverhalt weiß? :hilferuf:

    Gruß, Torsten :drive::bvb:
    Tourplanung, Tourberichte, etc. auf http://www.porschedrive.eu

  • Hi,


    da kriegt man doch nen dicken Hals!


    Ein Tipp für die Zukunft: Die Kfz.-Versicherer bieten eine kostengünstige Zusatzversicherung an, wo Unfälle im Ausland immer nach deutschem Recht abgerechnet werden.

  • Wenn der Franzose in Deutschland wohnt, wird nach deutschem Recht reguliert. Aber das ist wohl nicht der Fall!?


    Unfall: sofort zum Anwalt. (Oder im Internet fragen.)


    MUV17:drive:

    Mitglied des T UV · Ein Auto ist ein Gebrauchsgegenstand. Ich benutze es, um von A nach A zu fahren.

  • Der Anwalt wird dann übrigens nach französischem Recht auch nicht von der Versicherung des Unfallverursachers bezahlt. ~:-|:cursing:

    Und ja, der Unfall war in Frankreich 🇫🇷 mit einem Franznacken.

    Gruß, Torsten :drive::bvb:
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    Einmal editiert, zuletzt von twj64 ()

  • Hallo,

    ich hatte das vor vielen Jahren in Belgien.

    Damals:

    - keine Mehrwertsteuer,

    - kein Nutzungsausfall

    - keine Wertminderung

    - keine Mehrwertsteuer

    - maximal der Betrag, den die Reparatur in Belgien gekostet hätte

    - Rechtschutzversicherung hätte nur einen Anwalt bezahlt - entweder den in .de oder in .be.


    Seit dieser Zeit sind meine Fahrzeuge mit "Auslandschadensschutz" versichert.


    Hast Du den Leasinggeber informiert?


    Viel Erfolg

    alte Porsches:
    911S Ex US '76 mit Umbau auf 3,2l 207PS (Motor 930/21 mit Getriebe 915/68) - Silbermetallic, Schiebedach

    911SC Targa Ex US '81 3,0l 179PS (Motor 930/16 mit Getriebe 915/63) - Weinrotmetallic

    944/1 Targa '84 2,5l 163PS - Platinmetallic (bis 03/2017)

  • Leasinggeber gibbet nicht, der 11er ist meinereiner 😎

    Gruß, Torsten :drive::bvb:
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  • Der Anwalt wird dann übrigens nach französischem Recht auch nicht von der Versicherung des Unfallverursachers bezahlt. ~:-|:cursing:

    Und ja, der Unfall war in Frankreich 🇫🇷 mit einem Franznacken.

    Die Frage war nicht, wo sich der Unfall ereignet hat, sondern wo der Motorradfahrer wohnt. Wenn er nämlich - wie du - in Deutschland wohnt, wird nach deutschem Recht reguliert; Staatsangehörigkeit egal.


    MUV17:drive:

    Mitglied des T UV · Ein Auto ist ein Gebrauchsgegenstand. Ich benutze es, um von A nach A zu fahren.

  • Hi,


    da kriegt man doch nen dicken Hals!


    Ein Tipp für die Zukunft: Die Kfz.-Versicherer bieten eine kostengünstige Zusatzversicherung an, wo Unfälle im Ausland immer nach deutschem Recht abgerechnet werden.

    Das hat aber auch Nachteile. Der Schaden wird dann als Vollkaskoschaden abgerechnet. - Sprich Höherstufung und SB. Je nach Versicherung gibt es dann auch keine Wertminderung (da Kaskoschaden).


    Gruß, Marcus

    Walter Röhrl: Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat, es aufzuschließen.

  • Das hat aber auch Nachteile. Der Schaden wird dann als Vollkaskoschaden abgerechnet. - Sprich Höherstufung und SB. Je nach Versicherung gibt es dann auch keine Wertminderung (da Kaskoschaden).


    Gruß, Marcus

    Hallo Marcus,

    die Möglichkeit des Auslandsschadenschutz besteht auch dann, wenn man keine Vollkasko hat. Hab das bei allen Fahrzeugen drin - und keine VK.


    gruß Stefan

    alte Porsches:
    911S Ex US '76 mit Umbau auf 3,2l 207PS (Motor 930/21 mit Getriebe 915/68) - Silbermetallic, Schiebedach

    911SC Targa Ex US '81 3,0l 179PS (Motor 930/16 mit Getriebe 915/63) - Weinrotmetallic

    944/1 Targa '84 2,5l 163PS - Platinmetallic (bis 03/2017)

  • Hallo Stefan,

    interessant. Welche Versicherung?


    Gruß, Marcus

    Walter Röhrl: Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat, es aufzuschließen.