Wiederbeschaffungswert bei Vollkasko Abrechnung

  • Ich auch, von Steuerabzug wüsste ich nichts, wie kommt das zustande??

  • Die genannten Zahlen sind alles Bruttowerte, da ich vorsteuerabzugsberechtigt bin, sind für mich selbstredend nur die Nettobeträge maßgebend.

    Selbstredend ist das nur für den, der sich damit auskennt. 8:-) :wink: Und für nicht vorsteuerabzugsberechtigte Versicherungsnehmer sind gleichzeitig nicht etwa die Bruttowerte maßgeblich; sh. lunatic.


    Was ist denn in den AKB der Versicherung darüber geregelt, ob und ggf. worauf der Restwert des Fahrzeugs angerechnet wird?


    Und bzw. anders ausgedrückt: Wie hoch ist die tatsächliche Leistung der Versicherung in Euro bei fiktiver Abrechnung nach Gutachten (ohne Reparatur) bei diesen Bruttowerten:

    1. Neupreis bei EZ 05/2019: 175.400,50 €
    2. Kaufpreis am 02.09.2019: 157.500,50 €
    3. Wiederbeschaffungswert (km 13.500): 157.000 €
    4. Reparaturkosten auf Basis 991.2: 90.632,04 €
    5. Aufkaufangebot aus Restwertbörse: 85.000,00 €?


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    Mitglied des T UV · Ein Auto ist ein Gebrauchsgegenstand. Ich benutze es, um von A nach A zu fahren.

  • Vor vielen Jahren hatte ich auch nen Totalschaden.

    Fahrzeug lief auch privat.

    Hab aber das Geld incl. der MWST. bekommen.

    Dazu hätten wir gern alle Details, die für die Berechnung der Entschädigungsleistung eine Rolle gespielt haben.


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  • ... wenn das fahrzeug im privatbesitz war - wird natürlich auch die mwst.erstattet ! dafür muss der versicherung aber ein ersatzkauf in form von kaufvertrag/rechnung oder zulassungskopie nachgewiesen werden!

    gruß josch

  • Also.....

    das war im Frühjahr 2000 bei uns auf der Autobahn.

    Wurde vom Gegner abgeschossen und Ping Pong in den Leitplanken gespielt.

    Gegner geflüchtet.

    Auto wurde abgeschleppt zur Werkstatt. Gutachter von Versicherung gekommen.

    Schaden bei ca. 45000 DM.

    Wurden innerhalb von ca. 3 Wochen auf mein Konto überwiesen.

    Ausserdem hat mir die Vers. Käufer vermittelt die den Schrott geholt und bar bezahlt haben.

    Alles incl. MWST.

  • Habe im Sommer dann ein anderes Fahrzeug gekauft.

    Weitere Detail´s??

    Ist immerhin fast 20 Jahre her.

  • Habe im Sommer dann ein anderes Fahrzeug gekauft.

    Weitere Detail´s??

    Ist immerhin fast 20 Jahre her.

    Nein, ist eh zu lange her, vor der Schuldrechtsreform von 2002 und vor der Reform des VVG 2008. Das jetzt genau anzusehen, lohnt sich nicht; es gibt für die aktuellen Fälle auch nichts her.


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  • ... wenn das fahrzeug im privatbesitz war - wird natürlich auch die mwst.erstattet ! dafür muss der versicherung aber ein ersatzkauf in form von kaufvertrag/rechnung oder zulassungskopie nachgewiesen werden!

    Das ist so nicht richtig; es kommt auch auf die Höhe der Beträge an.


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