Gebrauchtwagenverkauf nach Holland - was ist zu beachten?

  • Mein Wrangler steht zum Verkauf und ich habe einen Interessenten aus Holland -ich weiß nicht, ob es ein Händler oder eine Privatperson ist.

    Er fragte mich nach dem Exportpreis, so richtig werde ich nicht daraus schlau was er damit meint. Ich als Verkäufer verlange einen Preis x und den möchte ich egal, ob ich das Auto nach Deutschland oder nach Holland verkaufe. Wenn der Käufer irgendwelche Luxussteuer o.ä. in Holland bezahlen muss, muss er das doch übernehmen bei der Einfuhr.

    Im Falle der Verkaufs ins Ausland muss man sein Auto eigentlich auf jeden Fall vorher abmelden, auch wenn es Holland ist - nach soviel Jahren EU scheint das immer noch ein Problem zu sein, Hauptsache in Brüssel wird beschlossen, dass die Bananen die gleiche Krümmung haben. Ok eigentlich ja kein Akt das Auto vorher abzumelden, nur blöd wenn man keinen privaten Stellplatz hat. Abmelden sollte man wohl auch nur nach vorheriger Anzahlung, sonst melde ich ab und der Interessent überlegt es sich anders oder hat da jemand einen sinnvollen Vorschlag für mich?

    Danke - Autoverkauf ist einfach nicht mein Thema :still: Kaufen macht irgendwie mehr Laune §-)

  • Wenn Dein Fahrzeug keine ausweisbare Umsatzsteuer (Sonderthema) hat und Du mit dem Kaufpreis nicht runtergehen willst, wirst Du von einem Händler nichts mehr hören ..-


    Wenn eine Privatperson kauft, am Werktag gegen Bargeld, kannst Du vor Übergabe von Fahrzeug, Schlüsseln und Schein die Kennzeichen abschrauben und mit Kennzeichen und Brief abmelden und den Brief per Post nachsenden ... in manchen Kommunen kann man auch mit Kennzeichen und Kaufvertrag abmelden ...

  • Wenn eine Privatperson kauft, am Werktag gegen Bargeld, kannst Du vor Übergabe von Fahrzeug, Schlüsseln und Schein die Kennzeichen abschrauben und mit Kennzeichen und Brief abmelden und den Brief per Post nachsenden ... in manchen Kommunen kann man auch mit Kennzeichen und Kaufvertrag abmelden ...

    Nicht korrekt. Zum Abmelden brauchst Du zwingend den Schein (heute ZB I) und nicht den Brief (ZBII).

    Ansonsten ist das gut händelbar, wie von T2T beschrieben. Alles übergeben, Schein und Kennzeichen behalten, im Nachgang abmelden und nur den Schein hinterherschicken. Hat der Käufer den Brief, wird er sich darauf immer einlassen.


    Exportpreis: hier kannst Du sicher sein, nie wieder was von Deinem Auto zu hören. Da Du die Umsatzsteuer wohl nicht ausweisen kannst, wird es derselbe Preis sein, den Du von einem deutschen Privaten willst.


    Sollte doch Umsatzsteuer ausweisbar sein (wenn Firmenfahrzeug), dann Vorsicht vor einer Netto-Abgabe. Hier rate ich dringend, vorher Dich schlau zu machen. Netto-Abgabe nämlich nur mit eingeschalteter Spedition oder Du bringst das Fahrzeug selbst nach Holland. Sonst kannst Du nur Fehler machen und verlieren.

  • Ich habe meinen 330 nach Holland verkauft. Der Privatkäufer kam mit eigenen Kennzeichen, meine habe ich abgeschraubt, Brief und Zulassung mitgegeben.


    Dachte irgendwie das war so richtig.


    Gab dann 3 Monate später großen Ärger von der Zulassungsstelle hier in Berlin da keine Abmeldung vorlag. Jedenfalls wurde das Kennzeichen gesperrt und ich musste auf dem Amt antanzen wo es entsiegelt wurde, bin noch harrscharf an einen Bußgeldbescheid vorbeigerutscht...

  • Hi,


    habe vor einigen Monaten meinen DD nach Polen verkauft. Privat an Privat.

    Nach dem Einzahlen des Geldes bei der Bank im Beisein des Käufers, Gang zur Zulassungsstelle. Auto abmelden und Exportkennzeichen beantragen und fertig. Achso: Die dazugehörige Versicherung gibt's immer irgendwo in der Nähe der Zula (hier der ADAC).

  • Das EU-Ausfuhrverfahren bei (gewerblichen) EU Käufern mit oder ohne Ust-ID Nummer ist sehr vertrackt und man kann hier sehr viele und kostspielige Fehler machen. Daher sollte man sich als vorsteuerabzugsberechtigte natürliche oder juristische Person die genaue Vorgehensweise von einem Fachmann darlegen lassen. :old: