e-Hybrid als Dienstwagen und die 0.5% Regel

  • Habe folgendes gefunden.


    Da frage ich mich, wie es sich bei einer Finanzierung verhält, bei welcher die Anschaffungskosten auf mehrere Jahre verteilt werden.


    Mein Steuerberater wird nach seinem Urlaub erstmal schikaniert. :thumbsup:

    Zitat

    [...] Dazu hat das Finanzgericht Nürnberg im Jahr 2008 diese Rechnung aufgemacht (Aktenzeichen IV 94/2006:( Wenn Anschaffungskosten und Aufwendungen für das Fahrzeug 36 Prozent des jährlichen Gesamtumsatzes verschlingen, dann könne von Angemessenheit keine Rede mehr sein.

  • MaKin


    Hallo,


    die Anschaffungskosten verteilen sich doch auch bei Barzahlung auf mehrere Jahre (aufgrund der Abschreibungen).


    Die Beurteilung der Angemessenheit hängt nach meiner Erfahrung jedoch auch von der Branche (Repräsentationsbedarf, üblich?) sowie dem erwirtschafteten Gewinn ab.


    Der Unternehmensberater oder IT-Consultant, der als Ein-Personen-Gesellschaft trotz Porsche noch einen Sechstelligen Jahresgewinn versteuert wird da weniger Probleme haben, als der Handwerksbetrieb, der vom gleichen Umsatz vielleicht noch eine Handvoll Mitarbeiter bezahlen muss und eher weniger mit seinem Fahrzeug repräsentieren muss.


    Viele Grüsse

    Martin

  • Ist natürlich richtig. Bin kein Fan von solchen schwammigen Themen ohne feste Regelung. Man ist gewissermaßen von der Gunst und Willkür abhängig...


    Beste Grüße

    auch Martin :])

  • ... ein Taycan hat vier Türen und kostet unier T€ 150 ... derjenige, der sich ein solches Fahrzeug als nicht angemessen durch die Finanzverwaltung deklarieren lassen muss, hat sicher noch ganz andere Sorgen ...

  • ... ein Taycan hat vier Türen und kostet unier T€ 150 ... derjenige, der sich ein solches Fahrzeug als nicht angemessen durch die Finanzverwaltung deklarieren lassen muss, hat sicher noch ganz andere Sorgen ...

    Sprich doch mal mit deinem Steuerberater, der wird dir erklären warum das Finanzamt dies unabhängig vom vorhandenen Firmenkapital (also ohne dass man noch „ganz andere Sorgen“ hat) als unangemessen bewerten kann. Im Übrigen ist es genau so wie martinf es erklärt hat.

    955 (2012-2016)

    958 (2016- )

    982 (2019- )

    996 (2019- )

  • Ja, martinf sagt insbesondere, es ist vom Gewinn (nicht Umsatz) abhängig. Der Dienstwagen ist nach meiner bescheidenen Meinung übrigens keinesfalls mit der Problematik der Angemessenheit von GF-Gehältern gleich zu setzen. Das GF-Gehalt muss dem Fremdvergleich standhalten. Bei dem teuren Dienstwagen erhält das FA aber demgegenüber regelmäßig Steuern, einmal durch den Kauf (also auf Seiten des Verkäufers) und dann durch die Privatnutzung/ggf. 1%-Regelung.

    Phantom


    Cayman GTS 07/2014, silber/granatrot :thumb:

  • Ja, martinf sagt insbesondere, es ist vom Gewinn (nicht Umsatz) abhängig. Der Dienstwagen ist nach meiner bescheidenen Meinung übrigens keinesfalls mit der Problematik der Angemessenheit von GF-Gehältern gleich zu setzen. Das GF-Gehalt muss dem Fremdvergleich standhalten. Bei dem teuren Dienstwagen erhält das FA aber demgegenüber regelmäßig Steuern, einmal durch den Kauf (also auf Seiten des Verkäufers) und dann durch die Privatnutzung/ggf. 1%-Regelung.

    Moin,


    hier dann wohl hoffentlich irgendwann die 0,5% Regelung, wenn der Hybrid dann mal irgendwann in einer konformen Version lieferbar ist. Was ist eigentlich mit den diversen Neu- und jungen Gebrauchtfahrzeugen, die im Moment im Netz angeboten werden? Die kommen nicht in den Genuss der 0,5% Regelung, auch nicht bei Neuzulassung nach dem 01.01.2019, aber was ist mit einem E-Kennzeichen? Ohne das darf man ja nicht einmal an der öffentlichen Säule parken und laden, oder?


    Gruß aus Hamburg

    Jan

  • Ja, martinf sagt insbesondere, es ist vom Gewinn (nicht Umsatz) abhängig. Der Dienstwagen ist nach meiner bescheidenen Meinung übrigens keinesfalls mit der Problematik der Angemessenheit von GF-Gehältern gleich zu setzen. Das GF-Gehalt muss dem Fremdvergleich standhalten. Bei dem teuren Dienstwagen erhält das FA aber demgegenüber regelmäßig Steuern, einmal durch den Kauf (also auf Seiten des Verkäufers) und dann durch die Privatnutzung/ggf. 1%-Regelung.

    Es ist sowohl vom Gewinn als auch vom Umsatz abhängig. Warum: Weil es nicht eindeutig festgelegt ist, sondern im Einzelfall von der Entscheidung des Finanzamts (Betriebsprüfers) abhängig ist. Dass die Prüfung der Angemessenheit des GF-Gehaltes nicht mit der Prüfung der Angemessenheit des Dienstwagens vergleichbar ist, ist klar. Ich wollte lediglich verdeutlichen, dass beides (Gehalt und Dienstwagen) grundsätzlich auf Angemessenheit zu überprüfen ist. Und dass das Finanzamt durch den Dienstwagen regelmäßig Steuern erhält, hält die Betriebsprüfer leider nicht davon ab noch mehr Steuern eintreiben zu wollen.

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  • ... ein Taycan hat vier Türen und kostet unier T€ 150 ... derjenige, der sich ein solches Fahrzeug als nicht angemessen durch die Finanzverwaltung deklarieren lassen muss, hat sicher noch ganz andere Sorgen ...

    Sprich doch mal mit deinem Steuerberater, der wird dir erklären warum das Finanzamt dies unabhängig vom vorhandenen Firmenkapital (also ohne dass man noch „ganz andere Sorgen“ hat) als unangemessen bewerten kann. Im Übrigen ist es genau so wie martinf es erklärt hat.

    ich habe mit meinem Steuerberater keinen aktuellen Gesprächsbedarf ... der ein oder andere hier offensichtlich schon ... :rf:


    alle, bei denen die Kosten eines Taycan nicht in sämtlichen der genannten Parameter (Gewinn, Umsatz, Anlagevermögen etc.) im Grundrauschen untergehen, sollten der Finanzverwaltung dankbar sein und Golf fahren ...


    früher hat die Mami „nein“ ... heute muss es die Finanzverwaltung richten ... :rf::rf:

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