Musterfeststellungsklage

  • Inkürze werden ja die ersten Schreiben des KBA ( oder Porsche?) ins Haus flattern und zu den verpflichtenden Rückruf beim Macan Diesel auffordern.


    Ab diesen Zeitpunkt wären dann ja auch die Vorausetzungen für eine Musterfeststellungsklage gegeben.

    Hierzu lese ich das mind. 50 Geschädigte erforderlich sind das ein Verbraucherschutzverband die Klage einriechen kann - stimmt das so? Finde ich noch 49 Mitstreiter?

  • Gibt es hier schon was neues? Habe Macan Diesel, BJ 11/2017, nach dem SW Update hatte ich Probleme mit dem Motorsteuergerät (wurde jetzt aber auf Kulanz behoben, angeblich war ein Schlauch porös, der AdBlue führt und diese Kristalle haben verhindert, dass der Turbolader anspringt). Alles in Allem ärgerlich, mit Lauferei für mich (im wahrsten Wortsinn) verbunden und wenn ich jetzt noch Wertverlust habe, habe ich nicht wenig Lust, da zu klagen. Habe ja Rechtschutzversicherung. Jetzt kam gerade von ATU so eine Info, dass die für einen klagen, wenn man Rechtschutz hat.

  • Hmm, dieses ist ja nur ein PORSCHE !!! Forum !!!!

    Ob so etwas hier richtig aufgehoben ist, sollte man einfach mal 15 Minuten darüber nachdenken - 15 Minuten? Schafft ihr:rf::rf::rf::roargh::rf::rf:

    M&M Versteher :saint: Aral Ultimate Tanker

    Wer es nicht probiert, wird nie wissen, ob es nicht geklappt hätte

  • @ ollisal


    welche Bedingungen muss Deiner Meinung nach ein PFF-Mitglied thematisch erfüllen, um hier als PORSCHE-Besitzer die Probleme

    zu schildern, die durch die manipulierte Software von Porsche entstanden sind.

    Offensichtlich scheinen Dir so Themen wie " runde oder ovale Rückleuchten " wichtiger zu sein als Berichte über diesen Fall.

    Denke mal 15 Minuten darüber nach !!!

  • Katikata


    wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast und damit kein Kostenrisiko, kannst Du sehr wohl klagen. Es gibt diverse Kanzleien, die sich mit dem Thema befassen

    die findest Du im Internet (Google). Lasse Dich da beraten und entscheide dann, Aber denke immer daran : Auf hoher See und vor Gericht bist Du in Gottes Hand.

    Es ist ein wenig wie ein Lotteriespiel mit einem Freilos. Auf jeden Fall viiiiiel Zeit mitbringen. Bonne Chance !!


    Charly 2442

  • Hmm, dieses ist ja nur ein PORSCHE !!! Forum !!!!

    Ob so etwas hier richtig aufgehoben ist, sollte man einfach mal 15 Minuten darüber nachdenken - 15 Minuten? Schafft ihr:rf::rf::rf::roargh::rf::rf:

    15 Minuten, ist das echt Dein Ernst ? Du meintest sicherlich 15 Sekunden ! 8:-)

    "Die zwei bedeutendsten Tage in deinem Leben sind der Tag an dem du geboren wurdest, und der Tag an dem du herausfindest, warum." k:greeting:

  • zurücklehnen und abwarten - alles geht seinen Gang...

    Urteil des OLG Frankfurt (AZ 17 U 45/19) von dieser Woche: VW muss einen Schummeldiesel zurücknehmen - das Geile daran ist zum einen die Urteilsbegründung:

    die besagt: vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung

    zum zweiten - und das ist das Beste daran - Berufung für VW ist nicht zulässig, das heißt mit Einspruch beim BGH alles in die Länge zu ziehen funktioniert nicht mehr

  • zurücklehnen und abwarten - alles geht seinen Gang...

    Urteil des OLG Frankfurt (AZ 17 U 45/19) von dieser Woche: VW muss einen Schummeldiesel zurücknehmen - das Geile daran ist zum einen die Urteilsbegründung:

    die besagt: vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung

    zum zweiten - und das ist das Beste daran - Berufung für VW ist nicht zulässig, das heißt mit Einspruch beim BGH alles in die Länge zu ziehen funktioniert nicht mehr

    Hast Du das Urteil auch ganz gelesen ? Ich weiß nicht, wie man sich da ruhig zurücklehnen soll. Es denken wohl Einige, der Kaufpreis würde dann erstattet... Schadlos geht da keiner raus.

    "Die zwei bedeutendsten Tage in deinem Leben sind der Tag an dem du geboren wurdest, und der Tag an dem du herausfindest, warum." k:greeting:

  • Kann man alles machen, aber ohne eine entsprechende Rechtschutz nicht zu empfehlen. Ich habe etwas derartiges vor mehr als 25 Jahren mal gemacht, gegen einen deutschen PKW Hersteller, hat knapp 18 Monate gedauert, das FZ ging nach dem Zwischenfall an den Hersteller, war somit weg und dann haben sich Anwälte, Gutachter und ein Gericht damit beschäftigt. Am Ende gab es eine Erstattung des Kaufpreises, hätte aber auch anders ausgehen können. Wichtig, sich einen guten Anwalt suchen, der sich mit der Materie dann auskennt, abschätzen lassen ob Aussicht auf erfolg besteht und wenn die Rechtsschutz mitzieht, kann man es wagen, ansonsten ist es bestimmt ratsamer einen anderen Weg zu gehen und nach einer einvernehmlichen und gütlichen Einigung zu suchen.


    Gruesse

    Stephen