Hi turbo Gemeinde,
Wer hatt denn sein turbo schon mit H-Kennzeichen ?!
Würde gern wissen ob man ne Chance hatt mit 290PS eingetragen zu bekommen?!
Hi turbo Gemeinde,
Wer hatt denn sein turbo schon mit H-Kennzeichen ?!
Würde gern wissen ob man ne Chance hatt mit 290PS eingetragen zu bekommen?!
Hallo MiBO951TS,
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Wie kommt der Motor denn auf diese Leistung? Denke das ist (auch) ausschlaggebend.
Manchmal habe ich das Gefühl, dass die Toleranzschwelle für die H-Zulassung extrem weit gespreizt ist. Der Eigner eines extrem umgebauten VW-Käfers erzählte mir neulich, dass der gleiche Prüfer, der die H-Zulassung und andere Veränderungen für den Wagen eingetragen hat, auch die Fahrzeugflotte in seiner Firma betreut.... ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Du musst also die richtigen Leute kennen, dann geht alles...
Das sowieso. Aber eigentlich sollte es hier darum gehen, den Umbau legal als H- Abnahme zu bekommen.
OK, Camaroosa, du hast ja recht. Deshalb habe ich einmal Google bemüht. Ist auch für mich interessant, da mein Karmann gerade in die Mangel kommt:
Nicht jeder "Klassiker" wird als Oldtimer zugelassen. Der Zustand des Fahrzeuges ist für die Bewertung entscheidend. Der Fahrzeughalter sollte sich bereits im Vorfeld einer Begutachtung folgende Fragen stellen:
Für eine positive Einstufung als Oldtimer sind diverse Anforderungen zu erfüllen. Der Sachverständige folgt einem gemäß §23 StVZO festgelegten Leitfaden. Dabei werden der Gesamtzustand, die technische Einsatzbereitschaft, die Optik, die Beschaffenheit und die Ausstattung untersucht. So werden zum Beispiel Umbauten – und darin eingeschlossen Tuning-Maßnahmen – anerkannt, sofern sie für das Fahrzeug typisch und zeitgenössisch sind bzw. ein zeitgenössisches Prüfzeugnis vorliegt. Das bedeutet, dass Umbauten, die in den ersten zehn Jahren nach der Erstzulassung des Oldtimers durchgeführt worden sind, möglich und zulässig sind. Erfüllt der "Klassiker" alle Kriterien, kann der Fahrzeughalter die notwendigen Schritte für die Ummeldung einleiten.
Ja, ich denke aber die Bestimmungen sind bekannt. Es geht in der Regel immer nur um Veränderungen und Abweichungen. So drückt ein Prüfer ein Auge zu bei einem Autoradio mit USB- Anschluss, der andere verweißt (zurecht) auch die Bestimmungen.
Und es wird natürlich viel betrogen, zum Beispiel wenn man ein H- Fahrzeug angeblich für den historischen Rennsport herrichtet, einschließlich Schalensitze, Abgasanlage, Überrollkäfig usw. und in Wahrheit dann im Alltag damit fährt...
Servus Jungs,
H-Kennzeichen sind doch kein Problem, wenn das Auto Historisch Erhaltungswürdig ist
Das Auto sollte daher natürlich keine Mängel haben
Sämtliches zeitgemäße Tuning ist auch kein Problem wenn es nicht über 10 Jahre jünger ist, wie das Auto
Bedeutet: Das Auto ist z.B. EZ 1987, dann muss sämtliches Tuning wie Felgen, Motortuning usw. bereits 1997 gegeben haben
Deswegen ja meine Frage was (und wann) gemacht wurde.
Deswegen ja meine Frage was (und wann) gemacht wurde.
Man kann die Sachen auch erst Heute umbauen, solange es dieses Tuning damals (max 10 Jahre jünger wie EZ) bereits gab
Nachweise sind natürlich zu erbringen
Man kann die Sachen auch erst Heute umbauen, solange es dieses Tuning damals (max 10 Jahre jünger wie EZ) bereits gab
Nachweise sind natürlich zu erbringen
(Leider fehlt mir momentan der "mag ich- Button"!)
UND:
Klar, bei Rädern, Abgasanlagen oder "normalen" Tuning sicher kein Problem. Aber waren + 40 PS damals so einfach möglich? Hätte das dann nicht fast jeder gemacht?