Hallo zusammen,
anlässlich verschiedener Fernsehbeiträge zum Thema Geräuschentwicklung von PKW habe ich mich ein Wenig mit dieser Problematik beschäftigt.
In den Beiträgen ging es um die sogenannten Auto-Poser, die mit teils unerlaubten Auspuffanlagen durch die Innenstädte fahren und denen mit speziell geschulten Polizisten zu Leibe gerückt wird. Die Fahrzeuge einiger dieser Kandidaten wurden nach einer entsprechenden Schallpegelmessung durch die Polizei umgehend stillgelegt.
Da unsere alten Damen, verglichen mit heutigen Fahrzeugen, mitunter eher laut daherkommen, habe ich mal einen Blick in meine Fahrzeugpapiere geworfen.
Vorab kommt aber ein Wenig Theorie, soweit ich sie recherchiert habe:
Im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) sind in den Feldern U.1, U.2 und U.3 die relevanten Informationen zu finden.
U.1 = Standgeräusch db(A)
U.2 = bei Drehzahl 1/min zu U.1
U.3 = Fahrgeräusch db(A)
Die Angabe beim Standgeräusch ist oftmals mit einem zusätzlichen Buchstaben versehen, der verschiedene Normen bezeichnet.
D = DIN Phon (bei Typ- und Einzelprüfungen bis 1966 zulässig
N = Messung nach nationaler Richtlinie von 1966
E = Messung nach europ. Recht
P = Proximité (Nahfeldgeräuschmessung für Standgeräusch)
L = Lärmarm (nur LKW)
G = Geräuschreduziert (Lkw, die österr. Bauvorschriften erfüllen)
Bei einer Nahfeldmessung, z.B. durch die Polizei werden entsprechend der o.g. Normen Toleranzen abgezogen, um die Nahfeldmessung mit den zum Zeitpunkt der Zulassung gültigen Messverfahren vergleichbar zu machen.
Also z.B.
N = gemessener Wert – 26db(A)
E = gemessener Wert – 5db(A)
P = gemessener Wert – 5db(A)
Die Nahfeldmessung (Standgeräusch) soll wie folgt geschehen. Das Mikrofon soll 0,5 m von der Auspuffmündung in gleicher Höhe, in einem Winkel von 45 Grad (+/- 10 Grad) zur Ausströmrichtung stehen. Der Abstand vom Boden muss mindestens 0,2 m sein. Bei mehreren Auspuffmündungen ist die zu messen, die den höheren Geräuschpegel ergibt. Die Messung soll auf einer festen, unbewachsenen, möglichst ebenen Fläche ohne schallabsorbierenden Belag stattfinden. Zeigerausschläge, die durch Störgeräusche und Windeinfluss hervorgerufen werden, müssen mind. 10db niedriger als der Messwert liegen. Eine Messung beispielsweise neben Hauswänden oder zwischen parkenden Autos in unmittelbarer Nähe ist unzulässig. Die Messung bei der Drehzahl durchgeführt, die im Fahrzeugschein (Feld U.2) eingetragen ist. Der Motor ist auf dieser Drehzahl kurze Zeit konstant zu halten. Anschließend ist das Gas in die Leerlaufstellung zurückzunehmen. Bei "P" wird der abtourende Bereich mit gemessen, bei "N" und "E" nicht. Es müssen drei Einzelmessungen vorgenommen werden. Der arithmetische Mittelwert ist das Ergebnis.
In meinem Fahrzeugschein ist unter U.1 die Angabe "02P" zu finden. D.h., dass das Standgeräusch maximal 102db(A) plus einer Toleranz von 5db(A), also 107db(A) betragen darf. Das liegt zwischen Presslufthammer und Rockkonzert, ist also schon mächtig laut. Unter U.2 (bei Drehzahl 1/min zu U.1) ist keine Eintragung zu finden. Darauf kann ich mir keinen Reim machen. Das Fahrgeräusch (U.3) ist mit 77db(A) angegeben. Die Messung des Fahrgeräuschs ist deutlich aufwendiger und soll hier nicht weiter ausgeführt werden.
Wenn ich die Gelegenheit habe, werde ich mal eine Messung bei meinem 964er durchführen. Mal sehen, was die ergibt.
Bis dahin freue ich mich auf eure Erfahrungen zu diesem Thema.
Grüße
Gisbert