TG-Stellplatz kaufen - was beachten und Fallstricke

  • Hallo,

    ich ordne das Thema mal hier unter Finanzen ein.

    Vorweg, ich habe von Immobilienkäufen keine Ahnung. Ich trage mich mit dem Gedanken einen TG-Stellplatz für die eigene Nutzung oder optional zur Vermietung zu kaufen, falls ich ihn selbst nicht mehr bräuchte.

    Da ich sehr zentral in einer Grossstadt wohne, wäre meine Vorgabe max. 3 km Entfernung - der Platz wäre aktuell für den Porsche gedacht, den ich maximal am Wochenende bei gutem Wetter nutze. Aufgrund der Knappheit des Angebots, der gewünschten Lage und v.a. meiner begrenzten finanziellen Mittel, käme wohl (leider) nur ein Duplex Parkplatz infrage.

    Irgendwie zweifele ich an diesem System des Duplexparkplatzes aufgrund der evtl. höheren Nebenkosten, der Zuverlässigkeit des Systems selbst (Kosten) und ob es dem Auto gut täte auch mal 8 Wochen „schräg“ zu stehen. Wahrscheinlich wäre auch nur der obere Duplexparkplatz ratsam, weil das untenstehende Fahrzeug „vollgesifft“ wird von dem darüber parkenden KFZ?

    Für Erfahrungswerte bin ich dankbar.

    Preislich muss man ca. 30 TEUR in die Hand nehmen (ok, mehr geht immer, nur nicht für mich). Sind formal bei Vertragsabschluss Dinge zu beachten, wenn man einen TG-Stellplatz in einem Haus kauft in dem man selbst nicht wohnt. Reicht ein normaler Kaufvertrag mit dem Verkäufer oder ist darüber hinaus etwas zu beachten, z.B. Irgendwelche Versicherungsdinge?

    Wie seht Ihr prinzipiell das Thema TG-Stellplatz kaufen im. Vgl. zum mieten? Mir geht es weniger um eine Renditebetrachtung bei den ja doch irgendwie nicht wirklich hohen Summen, sondern eher um das Prinzipielle. Nennen wir es mal „Nerven kosten“ oder „Ärger haben“

    Viele Grüße,

    Silversurfer997

  • Hallo,


    einzelne TG-Stellplätze kannst Du ausschliesslich durch Grunderwerb an einer Eigentümergemeinschaft mit Sondernutzungsrecht für Deinen TG-Stellplatz erwerben. D. h. dies läuft über einen notariellen Kaufvertrag mit Eintrag im Grundbuch.


    Du solltest Dich über die Eigentümergemeinschaft vorab ähnlich informieren wie bei einem Wohnungskauf.

    Insbesondere würde ich mir auch die Teilungsvereinbarung anschauen: inwiefern ist die Abgrenzung zwischen Wohnungen und TG sauber erfolgt, z. B. musst Du Dich als TG-Eigentümer an einer Fassadenrenovierung beteiligen?


    Viele Grüsse

    Martin

  • Zunächst würde ich von einem Duplexplatz abraten.

    Neben der eingeschränkten Nutzbarkeit (Breite, Länge, Höhe, Schrägstand)

    ist er natürlich deutlich wartungsintensiver.

    Die Hersteller nutzen das für einen regelmässigen kernigen Aftersales Umsatz

    und machen in Intervallen Angst mit möglichen Defekten und SIcherheitsdefiziten

    wenn man die überteuerte Wartung nicht beauftragt.

    Da werden dann mal schnell 4-5000 € fällig.

    Fragt man dann das gleiche bei einem unabhängigen Metallverarbeitungsbetrieb an, der

    solche Wartungsarbeiten auch anbietet kommt oft weniger als die Hälfte raus.

    Also wenn immer möglich nur Feststellplatz kaufen, ist natürlich teurer.


    Ists nicht das eigene Haus sollte man sich auch die Rücklagen anschauen.

    Du wirst damit rechnen müssen, dass Du auch als Teileigentümer "nur" einer Garage

    anteilsmässig an den Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums beteiligt wirst.

    Da kann unter Umständen ständig was daher kommen.

  • Hallo,


    einzelne TG-Stellplätze kannst Du ausschliesslich durch Grunderwerb an einer Eigentümergemeinschaft mit Sondernutzungsrecht für Deinen TG-Stellplatz erwerben. D. h. dies läuft über einen notariellen Kaufvertrag mit Eintrag im Grundbuch.

    Hallo,


    Achtung, bitte die Begrifflichkeiten nicht verwechseln! Sondernutzungsrechte werden an Gemeinschaftseigentum begründet und sind NICHT getrennt veräußerlich, da sie KEIN eigenes Wohnungs- bzw. Teileigentumsgrundbuchblatt besitzen! Sie sind untrennbar mit einer Wohnung oder sonstigem Teileigentum verbunden, geregelt hier via Teilungserklärung! Vorsicht! Bitte kein Sondernutzungsrecht "verkaufen" lassen, das geht so nicht! Es gibt aber durchaus Notare, die keine Ahnung haben und so einen Scheiß beurkunden. Habe ich schon gesehen und danach den ganzen Schrott aufdröseln und rückgängig machen müssen... Verlässt man sich auf Notare, ist man verlassen!


    @SilverSurfer997


    Das, was Du vor hast, geht. Bedingung ist, dass der Stellplatz ein Teileigentum ist, d.h. ein eigenes Grundbuchblatt hat. Auch Bruchteilseigentum ist möglich. Dann ist der Stellplatz getrennt von sonstigem Sondereigentum veräußerlich. In der Regel fällt hier aber auch ein Hausgeld an - d.h. bspw. Verwaltergebühren, Instandhaltungsrücklagenbildung etc. Wie schon richtig gesagt wurde ist dies vor Kauf genau zu prüfen. Es kann auch sein, dass eine Tiefgarage eine eigene Untergemeinschaft bildet und mit dem Haus nichts zu tun hat. Das sind ganz individuelle Dinge. Beim Duplex kommt es ganz drauf an - ich würde im Leben keine 70er/80er Jahre Anlage kaufen, zumindest nicht für 30k, zumal Du da mit dem Rampenwinkel Probleme haben wirst. Neuere Anlagen, die auch gut gepflegt sind, können eine Option sein. Bei geschlossenen Parkplatten ist das Tropfen auch kein Problem. Aber wie gesagt, ist alles sehr individuell.


    Sofern Du magst: Ich bin aus der Branche und zufällig auch aus Frankfurt. Ich kann Dich in dieser ganzen Sache gern unterstützen und ggf. sogar etwas Passendes vermitteln. Schreib mir eine PN. Kost Dich nix :)


    Gruß :)

    Im Alltag: 2019 Tesla Model 3 Performance
    Zum Spass: 2007 Porsche Boxster S 3.4

  • Habe doch gar nichts vom getrennten Erwerb eines Sondernutzungsrechtes geschrieben, insofern ist es etwas irreführend, wenn Du mich im Zusammenhang mit Deinem Posting so zitierst.


    In einem mir bekannten Fall hat der Erwerber eines TG-Stellplatzes ein 1/1000 am Grundstück (der gesamten Wohnanlage) erworben, verbunden mit dem Sondereigentum an dem Tiefgaragenstellplatz Nr. T xx laut Aufteilungsplan.


    Viele Grüsse

    Martin

  • Hallo Martin,


    das war nicht so scharf gemeint wie es vielleicht geklungen hat, sorry! Dein bekannter Erwerber hat auch alles richtig gemacht - er hat Sondereigentum bzw. Teileigentum erworben, nur aber eben kein Sondernutzungsrecht als stand-alone. Die Begrifflichkeiten werden halt zu gerne verwechselt, und das auch von Notaren, daher gehe ich da immer recht schnell in die wichtige Detaildiskussion... Nix für Ungut!

    Im Alltag: 2019 Tesla Model 3 Performance
    Zum Spass: 2007 Porsche Boxster S 3.4

  • wannahavefun:

    Es ist lt. telefonischer Auskunft wohl so, dass Haus und TG "getrennt" sind und eine Art Hausgeld für den TG-Platz anfällt. Die Höhe konnte man mir noch -zumindest im Moment- nicht mitteilen, da es sich um ein neues Objekt handelt.

    Ich habe es so verstanden, dass es sich um Bruchteilseigentum handelt, da es nur ein Parkplatz von dem Doppelparker ist - der komplette Doppelparker müsste dann einen Grundbucheintrag haben.

    Genaueres bekomme ich aber zeitnah schriftlich mitgeteilt. Falls es konkreter wird, komme ich sehr gerne auf Dich nochmal zu.

    Danke an alle bis dahin!

  • Und im Umland haben Städte wie Friedrichsdorf über die Baugenehmigung das Teileigentum am TG Platz nicht mehr genehmigt und somit haben wir jetzt alle hier bei Neubauten ein der Wohnung zugerechnetes Sondernutzungsrechts am Parkplatz *8)Würde gerne einen kaufen und genügend in der Nachbarschaft wollen keine zwei (denn ab x m2 mussten es auch 2 sein), aber einen Deal bekommen wir nicht hin, also muss ich mieten.

  • Wie seht Ihr prinzipiell das Thema TG-Stellplatz kaufen im. Vgl. zum mieten? Mir geht es weniger um eine Renditebetrachtung bei den ja doch irgendwie nicht wirklich hohen Summen, sondern eher um das Prinzipielle. Nennen wir es mal „Nerven kosten“ oder „Ärger haben“

    Ich stand vor der gleichen Überlegung – wohne in der Münchner Innenstadt und mein neu hinzugekommener DD brauchte einen TG Stellplatz, da für mich das Geschiss mit Parkplatzsuche nicht in Frage kam. In meinem Haus steht ja der Porsche und da ist sonst nichts mehr frei, also habe ich mir in der Garage schräg gegenüber einen weiteren Platz gemietet – warum willst du eigentlich kaufen? Wenn es nicht gerade ein Platz im eigenen Wohnhaus ist sehe ich gegenüber mieten keinen Vorteil - eher im Gegenteil: Eigentum verpflichtet, d.h. bzgl. Nerven/Ärger fährst du mit mieten m.E. besser.


    Bzgl. Duplex, hier würde ich auch abraten. Der Platz ist stärker begrenzt, ein Cayenne ist z.B. zu hoch, und ein Panamera zu lang.

  • @OCDS:

    Es ist mehr so das Gefühl etwas eigenes zu haben. Bei Wohnungen sind die meisten Leute ja auch der Meinung es ist besser Eigentum zu haben als zu mieten. Nun ist der Zug eine Wohnung zu kaufen in einer Stadt wie Frankfurt in einer sehr guten Lage schon lange für mich abgefahren und es wäre zumindest noch ein Stellplatz drin.

    Ich weiß, total „Bauch“ und wenig „Kopf“ diese Begründung. Tief im Innersten bin ich eher der Mieter als der Besitzer - zumindest mit meinen existierenden finanzielle Restriktionen.