Rechtsfrage ?

  • Hallo, da hier ja viele gebildete Menschen mit dabei sind, grins , wollte ich mal fragen wie ihr darüber denkt.

    Habe noch einige Motorradvideos von früher.Ca.10 Jahre alt. Alle Geschwindigkeitsübertretung.

    Ich wollte meinen Freunden bei Facebook mal zeigen, wie stark ein Motorrad beschleunigen kann.

    Von 0 auf 300 Km/h in 19 Sec. Dumm ist nur das man eindeutig erkennen kann, das es eine Bundesstrasse durch Dortmund ist.

    Könnte man mir da noch einen Strick nach 10 Jahren draus drehen? Gruss Uwe

  • 1. falsche Rubrik

    2. solche Geschichten veröffentlicht man beim besten Willen nicht, egal wie alt.


    Greetz

    Nach 320'000 Spiegeleiern kann die Kantine nicht so schlecht gewesen sein!
    Harm Lagaay


    PS: Ich heisse nicht Greetz k:thinking:

  • Nichts für ungut.

    Ich vermute Westfalendamm, macht mich sprachlos. *8)


    Rolf

    Westfalendamm bestimmt nicht. Und ich habe immer darauf geachtet keine anderen Personen zu gefärden. Es gibt genug Autobahn ähnliche Str. aber erlaubt ist halt nur 100 Km/h. Und in der Innenstadt fahre ich auch nur das was erlaubt ist. Aber mal ehrlich, wer kann behaupten mit einem Motorrad oder schnellem Auto nicht mal deutlich über dem erlaubten gewesen zu sein? 95% meiner gefahrenen Km sind vorschriftsmässig! Doch dann, wenn Platz ist wird auch mal reingetreten. Gruss Uwe

  • Soweit mir bekannt haben Verkehrsordnungswidrigkeiten eine Verjährungsfrist von 3 Monaten.

    Das Fahren mit 300 auf einer nicht abgesperrten Bundesstraße würde ich aber einem Straftatbestand zuordnen.

  • „....

    2. solche Geschichten veröffentlicht man beim besten Willen nicht, egal wie alt“


    Och nee wie gemein, fährt mit 300 durch die Stadt und keinem kann er es beweisen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Henry


    981 Spyder

  • ...

    Aber mal ehrlich, wer kann behaupten mit einem Motorrad oder schnellem Auto nicht mal deutlich über dem erlaubten gewesen zu sein?

    ...

    Wohl kaum jemand, keine Frage.

    Aber 300 statt 100? Ich bin ja wirklich kein Kind von Traurigkeit, aber das schlägt doch dem Faß den Boden aus.

    Und das Du VORHATTEST darauf zu achten das nichts passiert glaube ich Dir sogar. Aber dieses Vorhaben realisieren zu können wirst Du bei einigem Nachdenken darüber

    selbst für nicht möglich halten.

    Du solltest irgendeiner Kirche die nächste Osterkerze spenden, als Dank dafür das Du keinen zum Krüppel oder totgefahren hast.


    Rolf

  • Straftaten verjähren je nach Schwere erst nach bis zu 30 Jahren. Zu schnell fahren ist idR keine Straftat.

    Mutmaßlich würde Dir nichts passieren wenn man Dich bei Veröffentlichung erkennt aber ich würde es einfach bleiben lassen.:wink:

  • Zu schnell fahren ist idR keine Straftat

    An anderer Stelle hier wurde sehr ausführlich der Fall Gotthardtunnelraser erörtert.

    Der Typ hatte keinen Unfall verursacht als er mit über 200 durch den Gotthardtunnel gerast ist, keinen verletzt

    oder getötet.

    Trotzdem hat das zuständige Oberlandesgericht das Urteil des Gerichts in der Schweiz (3 Jahre Knast, ein Jahr absitzen)

    auch für Deutschland bestätigt und der Typ muss jetzt hier einfahren.

    Schwere Gefährdung von Leib und Leben anderer kann auch hier sehr wohl als Straftat gewertet werden.

    Und rasen mit 300 auf einer öffentlichen Bundesstraße, womöglich noch innerhalb geschl. Ortschaft erfüllt das aber gleich dreimal.