Das hört sich alles sehr ärgerlich an und ich verstehe Porsche da auch nicht, bei der langen Liste von Mängeln. Bislang habe ich auch, zum Glück, keine solchen Erlebnisse mit den PZ machen müssen. Naja, ich habe auch erst den zweiten Porsche.
Zum Thema Wandlung/Rückgabe: wie hier bereits geschrieben, kann es eine Wandlung/Rückgabe nur zwischen den Vertragspartnern geben. Sollte es sich um einen Verkauf durch einen Händler handeln, so ist das der Vertragspartner.
Wenn es zur Verhandlung kommen sollte, so wird bzw. kann der Händler dem Hersteller den Streit verkünden, sog. Streitverkündung. Damit bringt er den Hersteller an den Verhandlungstisch. Der Händler wird das dann machen, wenn er einerseits keine Verantwortung für die Ware mit vielen Defekten trägt und andererseits, wenn der Hersteller sich zunächst heraushalten wollte. Ob der Händler das macht, kann dir als Kunde mit einem mängelbehafteten Auto herzlich egal sein. Auch ist es vollkommen unerheblich, ob sich die Zentrale nun sperrt oder nicht.
Wenn es tatsächlich nicht mehr weitergeht, so würde ich dir zu einer sehr gute Beweissicherung und zum alsbaldigen Besuch eines Fachanwalts raten.
Noch was: ich bin kein Anwalt o. ä. Ich habe nur vor einigen Jahren in der Auto-Branche gearbeitet und kam somit mit diesen Dingen in Berührung.