Servus in die Runde der Tourenfahrer!
Als Planer, Mitveranstalter und auch als Teilnehmer diverser Porsche Touren in diesem und in den vergangenen Jahren, macht mir die verschärfte Gesetzeslage doch etwas Kopfzerbrechen.
Nicht, dass ich unsere Touren als "illegale Autorennen" einstufen möchte, aber so hat sich die gesellschaftliche Wahrnehmung von automobilen Gruppenveranstaltungen im öffentlichen Straßenverkehr vom Image immer weiter ins Negative entwickelt.
Der Gesetzgeber und die Ordnungsbehörden sind auch durch die Medien stark sensibilisiert.
Auf Raser und sogenannte „Autoposer“ wird überall Jagd gemacht .
Neuer § 315 d StGB regelt Straßenrennen
Gemäß dem neuen § 315 d StGB werden einzelne Straftatbestände nach der Intensität der Begehung sowie der Schwere der Folgen abgestuft:
- Gemäß § 315 d Abs. 1 StGB wird die Ausrichtung oder Durchführung eines illegalen Rennens oder die Teilnahme als Kraftzeugführer mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet (= abstraktes Gefährdungsdelikt);
- Der Versuch ist strafbar, § 315 d Abs. 3 StGB.
- Gemäß § 315 d Abs. 2 StGB beträgt die angedrohte Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre, wenn Rennteilnehmer Leib und Leben eines Menschen oder Sachen von bedeutendem Wert gefährden; die Gefährdung als solche muss konkret sein, d.h. sie muss sich zu einer realen Gefahr verdichtet haben, bei der der Eintritt oder Nichteintritt eines Schadens eher zufällig ist. Bedeutend ist ein Wert ab ca. 750 Euro.
Wie seht ihr die Gefahr, dass unsere recht „friedlichen“ Veranstaltungen jetzt bestimmt auch stärker ins Visier genommen werden?
Mit Anträgen und offiziellen Genehmigungen habe ich bis jetzt keine Erfahrungen gemacht.
Wie steht ihr als Teilnehmer zu dieser Thematik?
Beste Grüße
Ralph