Wenn man mit der Werkstatt nur schriftlich verkehren kann, stimmt von Grunde aus was nicht. Bei den Werkstätten, mit denen ich zu tun habe, ist auch ein Wort verbindlich.
Wenn ich feststelle, dass dem nicht so ist, ist die wirtschaftliche Zusammenarbeit beendet.
Greetz
da hast du recht, da stimmt etwas nicht.
Beruht jedoch auf Gegenseitigkeit, sonst müsste man nicht für jeden Mist ein Auftrag im PZ unterschreiben.
Sehr oft ist es Mangels Auswahl nicht möglich die Zusammenarbeit mit dem PZ zu beenden.
Gruss
Ralf