Tatsächlich war es der BMW Händler.
Und die haben dann ihr "Schlussplädoyer" mit Bezug auf unseres gehalten, hatten also das letzte Wort ohne jegliche Gelegenheit von uns Stellung zu nehmen.
Das ist so eigentlich nicht üblich und in Ordnung. Normalerweise geben beide ihre Stellungnahmen ab und das Urteil kommt. So hatten sie unsere Stellungnahme und ihre Stellungnahme mit Bezug auf unsere kam erst zusammen mit dem Urteil.
Ich bin kein Jurist, aber das könnte ein Verfahrensfehler sein, der möglicher Weise gerügt werden kann.
Ich würde jedenfalls, falls es irgendwo eine Chance gibt, den fall weiter verfolgen.
Gruß Ralf