Probleme Wandlung BMW Rechtsstreit anfangen?

  • Soll ich das jetzt bei dem gleichen Händler machen lassen wie schon empfohlen? Oder lieber ein anderer in der Nähe?

    Hast Du denn in Deiner Heimatstadt oder in der Nachbarstadt über den Fluss überhaupt eine andere BMW-Händler-Möglichkeit ?

    Wäre mir neu.

    Boxster 986...verkauft
    996 Coupe...verkauft
    996 tt cabrio wls...und noch ein paar PS mehr draufgepackt

  • Unfassbar... *8)

    Ich finde das gar nicht unfassbar. Das ist die geltende Rechtslage, wonach sechs Monate nach Übergabe eine Umkehr der Beweislast stattfindet. Für mich liest sich das absolut schlüssig.

    Nur dass das Ergebnis zwar prozessual richtig, aber inhaltlich dennoch "falsch" ist, wenn die Ursache der Erscheinung schon bei Gefahrübergang vorhanden war und man das nur nicht beweisen kann; dies möglicherweise auch deshalb, weil man mit dem Sachverständigen einfach Pech hat.


    MUV17

    Mitglied des T UV · Ein Auto ist ein Gebrauchsgegenstand. Ich benutze es, um von A nach A zu fahren.

  • Was ich an dem ganzen eben etwas "Verarsche" finde und worauf sich wohl auch Boborola bezieht:


    Bei dem gesetzlichen Recht auf Mängelbeseitigung hat man ja extra zum Schutz das Rücktrittsrecht eingebaut.


    Wenn man etwas kauft, hat man das Recht darauf, daß es funktioniert. Und wenn es kaputt ist oder "sofort" kaputt geht trotz normaler Nutzung, muss der Hersteller den Mangel beseitigen. Und damit das nicht eine Farce ist und man unendlich lange einfach sagen kann, daß man versucht den Mangel zu beseitigen, es aber nicht passiert ... darf man eben nach 2 oder 3 Versuchen zurücktreten vom Kaufvertrag und den Gegenstand zurückgeben.

    Die Beweislast wo der Mangel entstand dabei liegt in den ersten 6 Monaten beim Händler, danach beim Kunden.


    BMW sagt nun großzügig im Qualitätsbrief zu, daß ihre Autos so qualitativ sind, daß sie dieses gesetzliche Recht auf Mängelbeseitigung erweitern und für 24 Monate zu ihrer Beweislast geben statt der gesetzlichen 6 Monate.


    Dann zu sagen, daß aber das Recht auf Rücktritt da ja nicht automatisch enthalten ist, ist schon gefühlt etwas Verarschung.


    Das bedeutet man könnte ein Auto einfach 20 mal annehmen und immer sagen, daß man versucht den Mangel zu beheben. Und eigentlich macht man gar nichts bis wenig oder bastelt immer wieder daran rum ohne das Problem zu beheben.

    Was verhindert das Ganze dann? Auf welcher rechtlichen Grundlage könnte man dagegen was tun dann?


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    Und dann verstehe ich auch noch nicht, bei welchem Mangel man dann nach 6 Monaten überhaupt in Deutschland zurücktreten kann.

    Da muss es dann ja ein Beweisfoto bei Werksabgabe geben über einen Lackfehler oder dergleichen.


    Bei welchen Mängeln kann man 100% sicher davon ausgehen, daß sie ab Werk vorhanden waren?


    Wenn durch ein Schlagloch isoliert eine Stange kaputt gehen kann und sonst kein Fahrwerksteil und auch der Reifen und die Felge keinen Schaden nimmt, mutet das doch arg merkwürdig an.

    Aber klar ... es könnten Teile auch durch kosmische Strahlung in 6 Monaten beschädigt werden ...


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    Aber das ist alles nur eine theoretische Diskussion. Entscheidend ist die Meinung des OLG und da habe ich Pech gehabt. In Zukunft weiß ich es besser ...