Beim retuschieren sollte man auch Spiegelungen beachten
Danke für den Hinweis, hab`s auch gleich geändert.
Zumindest weiß ich jetzt wo ich nach dir Suchen muss...
Beim retuschieren sollte man auch Spiegelungen beachten
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Hallo topfuel,
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Der Boden muss gewischt werden
Die Kennzeichenretusche wird eh überbewertet.
Wer Zugriff auf die Datenbank hat, der kann auch feststellen wer diese drei Fahrzeugtypen auf sich angemeldet hat.
Wenn jemand anhand eines Kennzeichens den Halter herausfinden kann, dann kann er auch, durch entsprechende Verknüpfungen von Datenbankanfragen, das von mir Angesprochene herausfinden.
Oder willst Du von mir wissen, wie das die Bußgeldstellen, die Polizei etc. genau machen.
Solches Wissen würde ich nur im persönlichen 4-Augen-Gespräch näher erörtern.
Niemals in einem Forum, auch nicht per Konversation - da die Vertraulichkeit überhaupt nicht gegeben ist.
Wenn jemand anhand eines Kennzeichens den Halter herausfinden kann, dann kann er auch, durch entsprechende Verknüpfungen von Datenbankanfragen, das von mir Angesprochene herausfinden.
Oder willst Du von mir wissen, wie das die Bußgeldstellen, die Polizei etc. genau machen.
Ich verstehe es immer noch nicht.
Zuerst klang es so, als könne man anhand der Zulassungsstatistiken einen Halter ermitteln.
Nun heißt es, wenn man anhand des Kennzeichens einen Halter ermittelt hat, könne man "das von mir Angesprochene" herausfinden.
Dazu folgende Anmerkungen:
1
Anhand des Kennzeichens kann man den Halter nur ermitteln, wenn man ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann oder wenn man hoheitlich handelt. Beide Fälle liegen hier nicht vor, so dass das illegal wäre.
2
Was ist "das von mir Angesprochene"? Ich verstehe nicht, was das sein soll.
3
Wenn man (illegal) über das Kennzeichen den Halter ermittelt hat, wozu soll man dann noch irgendwelche Verknüpfungen von "Datenbankanfragen" (sic!) vornehmen? Was soll da das Ziel oder der Sinn sein? Dass man feststellt, dass von drei Autos in einer Garage die anderen beiden denselben Halter haben? Oder was genau?
MUV17
auch nicht per Konversation - da die Vertraulichkeit überhaupt nicht gegeben ist.
Das stimmt nicht - solange die Teilnehmer der Konversation das vertraulich behandeln.
Dasselbe gilt übrigens bei einem "4-Augen-Gespräch"...
MUV17
auch nicht per Konversation - da die Vertraulichkeit überhaupt nicht gegeben ist.
Das stimmt nicht - solange die Teilnehmer der Konversation das vertraulich behandeln.
Unabhängig von den Teilnehmern.
Die Vertraulichkeit bei einer Forum-Konversation ist genau die Gleiche - wie bei den eMails.
Nur im besten Falle kennt den Inhalt ausschließlich der Sender und der Empfänger.
Aber dazwischen kann mindestens auf Datenbankebene z.B. Serverbetreiber, Servicepersonal, Foreneigentümer, Gruppe der Administratoren und Moderatoren, Neugierige mit berechtigtem (z.B. Dienste) oder auch unberechtigtem Interesse (z.B. Hacker) ALLES (mit)lesen.
Denn verschlüsselt ist da nix.
HINWEIS: Böswillige und nicht haltbare Unterstellung, siehe hier.
Dasselbe gilt übrigens bei einem "4-Augen-Gespräch"...
Du hast da absolut recht - vertraulich müssen natürlich alle Konversationsteilnehmer sein, wenn auch nur eine Person nicht vertrauenswürdig ist, ist es wie bei der Zeitung mit den großen Lettern.
Sodele jetzt aber wieder zurück zum Thema.
Die Vertraulichkeit bei einer Forum-Konversation ist genau die Gleiche - wie bei den eMails.
Nein, das stimmt nicht.
Und der Rest ist doch ein bisschen arg weit hergeholt und im Übrigen so auch nicht zutreffend.
Worum es hier in dem interessierenden Zusammenhang aber ging, war der maßgebliche Unterschied zwischen einer Diskussion/Bekanntgabe in einem Beitrag, den tatsächlich jeder ohne Weiteres lesen kann, und dem Austausch zwischen zwei Teilnehmern, der eben per definitionem nur zwischen diesen Teilnehmern stattfindet.
Dass Hacker, Geheimdienste und/oder Jan Marsalek etc. da noch andere Zugriffsmöglichkeiten haben, liegt neben der Sache.
MUV17
Nur noch abschließend von meiner Seite.
Ich war weit davon entfernt irgendwelche Interna preiszugeben. Ich wollte nur aufzeigen was heute möglich ist.
Und da ist vor allem das partielle Abdecken von Kennzeichen absolut sinnlos.
Wer einen Halter anhand eines Kennzeichens feststellen kann, der kann das auch mit Bruchstücken. Zumindest wenn das Fahrzeug noch die Originalfarbe hat.