Aslooo zwischenstand;
Grundsätzlich ist die Austragung wohl möglich da das Fahrzeug vor 1998 gebaut wurde,
aber mit der Deakrivierung bzw. dem Ausbau erlicht die ABE des Fahrzeugs(kein Versicherungsschutz)
Es gibt aber ausnahmen indem der Hersteller eine Unbedenklichkeitserklärung ausstellt,
was wohl bei Fahrzeugen die mit und ohne Airbag gebaut wurden nicht so schwer sei.
Wenn zudem Sportsitze mit min. 4Punktgurten nachgerüstet werden erfüllt der Airbag nicht mehr seinen eigentlichen zweck,
da der Fahrer gar nicht bis in den Bereich geschleudert wird.
Er will sich aber noch mal mit seinen Kollegen kurz schließen was man da genau machen kann,
denn eine Eintragung ist kein freibrief.
Muss gleich eh noch mal ins PZ dann hör ich mal was die dazu sagen, also zum Thema unbedenklichkeits erklärung.