Selbstverteidigt - geringer Streitwert - Kosten?

  • Eine frage an unsere "Hobby" Juristen:


    Nehmen wir an man würde sich in einem Fall vor dem Amtsgericht selbst verteidigen (geringer Streitwert unter 1.000,-) und die Parteien vergleichen sich 60/40 zum Beispiel. Kann dann die Beklagte auch kosten einreichen so wie es die Klägerin tut? Und wenn ja gibt es hier Fristen und auch entsprechende Regelsätze wie bei der BRAGO?

  • Hallo,


    die BRAGO wurde längst vom RVG abgelöst, und just morgen steigen dessen Sätze massiv an. Den Rest werden dir sicher die Profi-Juristen beantworten :)


    /elwu

  • Die Kosten des Verfahrens werden gequotelt und setzen sich aus Gerichtskosten und Anwaltsgebühren zusammen. Mangels anwaltlicher Vertretung sind dir keine Anwaltsgebühren angefallen. Oder willst du allen Ernstes die Anwaltsgebühren für dich selbst beanspruchen ? Dann mache ich demnächst ein Arzthonorar bei meiner Krankenkasse geltend, wenn ich mir ein Pflaster aufs Knie klebe.

  • Jetzt mitmachen!

    Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!


    • Registrierte Mitglieder genießen die folgenden Vorteile:
    • ✔ kostenlose Mitgliedschaft
    • ✔ weniger Werbung
    • ✔ direkter Austausch mit Gleichgesinnten
    • ✔ neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
    • ✔ Nutzung des PFF-Marktplatzes
    • ✔ schnelle Hilfe bei Problemen
    • ✔ Bilder hochladen und Umfragen nutzen
    • ✔ und vieles mehr...