Eine frage an unsere "Hobby" Juristen:
Nehmen wir an man würde sich in einem Fall vor dem Amtsgericht selbst verteidigen (geringer Streitwert unter 1.000,-) und die Parteien vergleichen sich 60/40 zum Beispiel. Kann dann die Beklagte auch kosten einreichen so wie es die Klägerin tut? Und wenn ja gibt es hier Fristen und auch entsprechende Regelsätze wie bei der BRAGO?