Liebe Rechtsexperten,
hätte gern einen kleinen Rat zu folgender Geschichte :
In 06/12 ist mein kleiner Cayman in einem anderen Landkreis nahe der Elbe von einer festen Blitzsäule von hinten geknipst worden. Tatsächlich soll das Fahrzeug 26 km/h über den erlaubten 50 km/h gefahren sein...zzzt, zzzt..Leider war mir entfallen, wer das Fahrzeug zu dem angegebenen Zeitpunkt bewegt hatte. Nach einigen Briefwechseln hat der Landkreis das Verfahren gegen mich eingestellt.
Heute nun kommt von der für mich zuständigen "Fahrerlaubnisbehörde" per Zustellungsurkunde die Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches für die Dauer eines Jahres, ausgedehnt auch auf das Zweitfahrzeug. Pikant dabei ist, dass die Angabe der Kennzeichen bei beiden Fahrzeugen die ersten Buchstaben (Kreis oder Stadt) nicht korrekt ist. (Beispiel: statt HL - HH)
Das Dickste ist, dass eine Zahlungsaufforderung von über 80.- € (Verwaltungsgebühr ) dabei ist, obwohl ich mir natürlich aus meiner Erinnerung her keiner Schuld bewusst bin.
Ja gehts noch - die haben doch gerade beim Verkehrsgerichtstag die "Abzockmentalität" bemängelt!
Gut, wieder zum Thema: Ist es sinnvoll, dagegen Widerspruch einzulegen, verteuert das evtl. die Geschichte, oder soll ich zahlen und ruhig bleiben. (Wobei mir das schwefällt.)
Vielen Dank schonmal
Gruss crocdriver