Sachlage klar aber Versicherung zahlt nicht



  • Die Versicherer sollten froh über jede fiktive Abrechnung sein
    MWST, höhere Stundenlöhne und oft noch Wertminderung und Nutzungsausfall gespart, wer dass nicht erkennt kann nicht rechnen!!


    die Verzögerungstaktik ist jedem BWLer klar, Alles wird verzögert, nur 80 % wehren sich, 20% gespart


    so läuft das in den Schadenabteilungen


    jd

    Jörg aus Eckental erst 2,5er, dann S, dann 2x Jubi, dann Boxster 987 3,8 jetzt 986 TTP

  • Ne kleines Update. Die nette Versicherung hatte eine Anwaltskanzlei beauftragt gegen uns zu klagen. Frist war nun abgelaufen von der Staatsanwaltschaft.
    Fazit. Geld wurde sofort überwiesen, der Anwalt für Verkehrsrechts hat sich vor Ort die Situation nach einen halben Jahr angeschaut und festgestellt das die Versicherung keine Chance hätte.

  • Mir erschließt sich allerdings nicht, was die Staatsanwaltschaft mit einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung zwischen Geschädigtem und Versicherung zu tun haben soll :-a . Vielleicht kannst Du da mal aufklären.

  • Hallo,

    Die nette Versicherung hatte eine Anwaltskanzlei beauftragt gegen uns zu klagen. Frist war nun abgelaufen von der Staatsanwaltschaft.

    gegen euch als Geschädigte klagen, wegen was denn? Und was hat da die StA verloren?!?


    /elwu

  • Sage es mal so. Die Sache lief über das Amtsgericht. Bitte das Wort Staatsanwalt nicht überbewerte, bin nur Laie.
    Die Klage lief plötzlich gegen uns weil die Versicherung die Klage gegen uns erhoben hat das wir den Unfallgegner ganz klar die Vorfahrt genommen haben und so wird man schnellstens vom Geschädigten zum Angeklagten.

  • kann es sein dass die "Staatsanwaltschaft" überhaupt nichts mit der Sache zu tun hatte?


    vielmehr hat die Versicherung vor einem Zivilgericht (Amtsgericht da Streitwert unter 5000 €, sonst Landgericht) Zivilklage also Klage erhoben.


    Anklage wurde nicht erhoben (dieser Ausdruck ist dem Strafrecht vorbehalten). Mann ist also nicht Verklagter sondern Beklagter?


    Wäre angeklagte worden (also Strafrecht), dann wäre der "Kläger" die Staatsanwaltschaft und es würde nicht darum gehen wer den Unfall verschuldet hat sondern darum was "verbrochen" wurde, zB Körperverletzung. Wenn es Zeitgleich zu einem Zivil- und einem Strafverfahren kommt, läßt der Zivilrichter die Sache bis zur Entscheidung des Strafrichters (Amtsgericht) ruhen, damit es kein Chaos gibt.


    Aufgrund der gelegentlich unscharfen Schilderung des bisher Geschehen kann ich den Eindruck nachvollziehen der Sachverhalt sei nicht in allen relevanten Einzelheiten wiedergegeben worden.


    Ich habe volles Verständnis dafür, dass Laien diese Begriffe nicht kennen bzw. nicht beherrschen und daher sich gelegentlich missverständlich ausdrücken. Weniger Verständnis habe ich dafür wenn hier pauschal die meisten Anwälte als schlecht bezeichnet werden. Bei allem Respekt: der Durchschnittsbürger ist kaum in der Lage einen guten von einem schlechten Anwalt zu unterscheiden.
    Auch trifft es nicht zu, dass "schlechten" Anwälten Verkehrsunfälle vorbehalten bleiben. Verkehrsrecht ist ein komplexes Thema das über mehrere Rechtsgebiete verstreut ist und nicht mal eben so zu meistern. Ich meine das beurteilen zu können, da ich in diesem Bereich viel tätig war und unter anderem auch als (was hier) "Versicherungsanwalt" (genannt wurde).


    Das musste einfach raus k:coffee:

  • Bei allem Respekt: der Durchschnittsbürger ist kaum in der Lage einen guten von einem schlechten Anwalt zu unterscheiden.


    Da stimme ich Dir vollkommen zu !
    Aber kannst Du mir (Durchschnittsbürger) auch einen Tipp geben wie ich das heraus bekomme,
    bevor ich einen Anwalt beauftrage ??
    Danke und Grüße
    Karsten

    Porsche 944 Turbo; MJ.'88; Nougatbraun met.; A17/C41/E55/M 220,030,685,946,197,328,418,498,533,573,593,

  • Aber kannst Du mir (Durchschnittsbürger) auch einen Tipp geben wie ich das heraus bekomme,
    bevor ich einen Anwalt beauftrage ??

    Einer Werkstatt sehe ich kaum die Qualität ihrer Mitarbeiter von außen an. Bei einem Anwalt wird es kaum anders sein.


    Bei der Suche nach der richtigen Kanzlei bzw. Anwalt kann man jedoch verschiedene Kriterien festlegen, die die Wahrscheinlichkeit eines "Volltreffers" erhöhen. Eine Methode wie man garantiert den richtigen findet, kenne ich nicht (und bezweifle, dass es die gibt)


    So könnte man darauf achten, ob der Anwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht ist.
    (die Prüfung zum Fachanwalt beinhaltet einen Lehrgang, Abschlussprüfung und den Nachweis über min. 100 Fälle in dem Rechtsgebiet bevor der Titel Fachanwalt geführt werden darf. Der Fachanwaltlehrgang ist recht teuer und zeitraubend, aus Hobbygründen wird den kaum einer absolvieren).
    Bei einem Fachanwalt hat mann zumindest die Gewissheit, dass er in das Gebiet gründlich eingearbeitet ist und Erfahrung vorweisen kann.


    Ein großer dt. Automobilclub hat ein Netz von sogenannten Vertragsanwälten. Fast in jeder größeren dt. Stadt findet sich ein solcher Vertragsanwalt.


    Mann kann auch bei der eigenen KFZ-Versicherung nachfragen. Diese haben in fast jeder Stadt einen sogenannten Vertrauensanwalt. Das ist der Anwalt an den sich die Versicherung wendet, wenn sie verklagt wird bzw. klagen will.


    Es gibt den anwaltlichen Suchdienst der örtlichen Rechtsanwaltskammer (die schauen in eine Liste und nennen den nächstgelegen Anwalt/Fachanwalt).


    Die beste Methode ist meiner Ansicht nach diese hier: Mann fragt 5 Anwälte aus der eigenen Stadt/Gegend wer zB in Verkehrssachen uneingeschränkt zu empfehlen ist (mit Ausnahme von einem selbst). Meistens werden 2 oder weniger Namen genannt.

  • Hallo und Danke für Deine Tipps!

    Einer Werkstatt sehe ich kaum die Qualität ihrer Mitarbeiter von außen an. Bei einem Anwalt wird es kaum anders sein.


    Aber ich kenne halt mehr Leute mit Erfahrungen in Werkstätten. Über gute oder schlechte Erfahrungen mit
    Anwälten wird leider wenig berichtet.
    (Oft möchte man ja auch nicht gerade verbreiten, dass man einen brauchte)


    So könnte man darauf achten, ob der Anwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht ist.
    (die Prüfung zum Fachanwalt beinhaltet einen Lehrgang, Abschlussprüfung und den Nachweis über min. 100 Fälle in dem Rechtsgebiet bevor der Titel Fachanwalt geführt werden darf. Der Fachanwaltlehrgang ist recht teuer und zeitraubend, aus Hobbygründen wird den kaum einer absolvieren).
    Bei einem Fachanwalt hat mann zumindest die Gewissheit, dass er in das Gebiet gründlich eingearbeitet ist und Erfahrung vorweisen kann.


    Gut dass Du das geschrieben hast. Ich nahm bis jetzt an, das könne sich jeder Anwalt auf seine Visitenkarte drucken lassen.
    Danke und Grüße
    Karsten

    Porsche 944 Turbo; MJ.'88; Nougatbraun met.; A17/C41/E55/M 220,030,685,946,197,328,418,498,533,573,593,

  • Warum jetzt die Vers die Ansprüche Ihres VN einklagt ... ? oder haben die gezahlt und zurückgefordert ? Fragen über Fragen - egal-


    Zum Thema guter/schlecheter Anwalt -


    schön ist, wenn der Anwalt die Schreiben liest und beantwortet, die er bekommt - zeitnah und umfassend vorträgt - sich nicht


    jeden Wurm aus der Nase ziehen dann nach 6 Monaten von Regulierungsverzögerung zu laber -


    und wenn ers selbst macht und nicht die Reno -


    viele Anwälte glauben Verkehrsrecht ist einfach und man kann es nebenbei machen ... entsprechend ist es dann ... :hilferuf: