Fazit nach 700 km

  • Garantieverlust für Räder von Fremdherstellern (mit Zulassung): Habe ich zwar hier schon mehrfach gelesen, wüsste aber nicht wieso das so sein soll - Hoax?


    Die Standardräder finde ich auf jeden Fall mau.

  • Homelink lässt sich nicht anlernen


    ...zunächst herzlichen Glückwunsch zum tollen Fahrzeug :blumengruss:


    Das Problem mit dem Anlernen von Homelink hatte ich auch (keine Kompatibilität mit einem Somfy Garagentoröffner). Ein Anruf bei der sehr freundlichen und kompetenten Hotline von Homelink brachte die Lösung: ich mußte eine Art Adaptermodul (von Homelink) an meinen Garagentoröffner anschließen, dann klappte es problemlos. Dieser kostete rund 55,-€, ich habe ihn gleich direkt bei der Homelink Hotline geordert.


    Gruß
    Rimbi198

    Rimbi198
    Ex: 997S Cabrio vFL, 997S Cabrio FL - aktuell: 991S Cabrio :)

  • Ehr wie ein Sportwagen aus dem letzten Jahrhundert! Ich würde die Kamera auch sofort nehmen, sehen den 11 er aber auch nicht als Sportwagen ! :-]



    Der 911 kein Sportwagen...so so :lol:
    Fahre gerne einen aus dem letzten Jahrhundert! Der steigt so wunderbar im Wert. Von dem Wertverlust des 991 sage ich besser jetzt nichts ;)

  • Von der gesetzlichen Gewährleistung kann sich der Händler selbstverständlich nicht freisprechen, egal was Du geändert hast am Fahrzeug - außer die Änderung ist nachweisbar für den Schaden (mit) verantwortlich, dann kann es natürlich Probleme geben (Beweislast beachten).


    Für die Anschlussgarantie (Approved) ist es aber schon relevant, da diese eine reine Versicherung ist mit komplett eigenem Vertrag - und an den haben sich dann beide Parteien zu halten. Und dort schreibt Porsche eben auch vor, dass keine Non-Porsche Änderungen am Fahrzeug sein dürfen.

  • Der 911 kein Sportwagen...so so :lol:
    Fahre gerne einen aus dem letzten Jahrhundert! Der steigt so wunderbar im Wert. Von dem Wertverlust des 991 sage ich besser jetzt nichts ;)


    Interessiert mich bei einem 991 so garnicht, wenn es um einen materiellen Wert gehen würde so gibt es sicherlich andere Alternativen als nostalgische Sportwagen. Wenn man ein aktuelles Modell bewegen möchte zählen sicher andere Überlegungen :drive:

  • Glückwunsch zum 991!
    Er ist aber nur ein Ersatz für z.B. einen S6, M5, AMG etc. aber ein Sportwagen ist er keiner mehr ~:-|

  • Nicht böse sein: Die Kommentare der 993-Fraktion sind verstanden und auch als Meinung akzeptiert, nun aber nicht mehr weiter notwendig.


    Wäre ich auf der Suche nach einer Wertanlage, wäre ich nicht bei einem Auto gelandet, auch nicht beim 993! Für meine täglichen Ansprüche an ein sportliches Auto (oder "Sportwagen"), käme ein 993 nicht in Frage. Deswegen habe ich mir keinen gekauft (auch keine 2 oder 3, wie es für den Betrag hier möglich gewesen wäre).

  • Von der gesetzlichen Gewährleistung kann sich der Händler selbstverständlich nicht freisprechen, egal was Du geändert hast am Fahrzeug - außer die Änderung ist nachweisbar für den Schaden (mit) verantwortlich, dann kann es natürlich Probleme geben (Beweislast beachten).


    Für die Anschlussgarantie (Approved) ist es aber schon relevant, da diese eine reine Versicherung ist mit komplett eigenem Vertrag - und an den haben sich dann beide Parteien zu halten. Und dort schreibt Porsche eben auch vor, dass keine Non-Porsche Änderungen am Fahrzeug sein dürfen.


    Kenne die Bedingungen der "Approved"-Versicherung nicht, weiss auch nicht, ob ich sie machen werde. Selbst wenn eine solche Klausel drin wäre, wäre ich geneigt, die Wirksamkeit im Fall der Fälle anzufechten. Da soll die "Versicherung" mal erklären, warum der Motorschaden an den "falschen" Rädern gelegen haben soll.

  • r

    Nicht böse sein: Die Kommentare der 993-Fraktion sind verstanden und auch als Meinung akzeptiert, nun aber nicht mehr weiter notwendig.


    Wäre ich auf der Suche nach einer Wertanlage, wäre ich nicht bei einem Auto gelandet, auch nicht beim 993! Für meine täglichen Ansprüche an ein sportliches Auto (oder "Sportwagen"), käme ein 993 nicht in Frage. Deswegen habe ich mir keinen gekauft (auch keine 2 oder 3, wie es für den Betrag hier möglich gewesen wäre).


    Sorry, Ich las euch wieder in Ruhe und Ihr könnt weiter von euren Rückfahrkameras sprechen :wink:
    oder war es doch der Innenbeleuchtete Schminkspiegel :-a

  • Kannst du gar nicht anfechten, da die Versicherung ihre eigenen Bedingungen stellen kann, wie sie will. Und da ist es dann egal, ob die Änderung irgendeine Auswirkung auf den Schaden hat (was absolut bescheuert ist, keine Frage).
    Aber rein rechtlich hast Du da keine Schnitte bei einem abgeschlossenen Vertrag, den beide Seiten mit seinen Bedingungen akzeptiert haben (und das tust Du mit Deiner Unterschrift, wenn Du sie abschließt).


    Zumindest wäre es mir absolut neu, dass Du da im Nachhinein nochmal dran kannst - aber das wird ein Rechtsverdreher (bist Du einer? :D) besser wissen, was da geht und was nicht.