Hallo
Kann ein Händler der ein Fahrzeug gekauft hat und es nun wieder verkaufen möchte es einfach als " Verkauf im Kundenauftrag " deklarieren um sich so aus seiner Händler Gewährleistigungsgarantie entziehen ?
Grüße
Hallo
Kann ein Händler der ein Fahrzeug gekauft hat und es nun wieder verkaufen möchte es einfach als " Verkauf im Kundenauftrag " deklarieren um sich so aus seiner Händler Gewährleistigungsgarantie entziehen ?
Grüße
Hallo PeterRT,
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Die Frage ist von wem du die Rechnung bekommst. Vom Händler oder vom Kunden.
Das spielt keine Rolle. Einfache Antwort: NEIN, kann der Händler nicht. Der einzige Weg Gewährleistung auszuschließen ist bei Verkauf an einen gewerblichen Kunden und selbst da gibt es Urteile wo der Händler trotzdem am Fliegenfänger hing ( wegen z.B. Verkauf an absolut branchenfremden Gewerbekunden etc.).
Ich habe herausbekommen das der Händler das Fahrzeug offiziell gekauft und es nun beim Verkauf einfach als
" im Kundenauftrag deklariert " . Ich sage mir halt ,das wenn ich beim Händler ein Fahrzeug kaufe und deshalb wohl auch in der Regel etwas mehr wie auf dem Privatmarkt dafür bezahle, möchte ich auch eine Gewährleistungsgarantie haben wollen .
Sorry, aber so einfach mit "nein" läßt sich das nicht beantworten. Leider gilt auch hier der bei Laien vielgehaßte juristische Grundsatz: "Es kommt drauf an!"
Agenturgeschäfte sind im Gebrauchtwagenhandel mit Verbrauchern nicht generell, sondern nur dann als Umgehungsgeschäfte anzusehen, wenn bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise der Gebrauchtwagenhändler als der Verkäufer des Fahrzeugs anzusehen ist. Entscheidende Bedeutung kommt hierbei der Frage zu, ob der Händler oder der als Verkäufer in Erscheinung tretende Fahrzeugeigentümer das wirtschaftliche Risiko des Verkaufs zu tragen hat.
Wer es nachlesen möchte: BGH, Urteil vom 26. 1.2005 - VIII ZR 175/04
Wenn jetzt "herausbekommen" wurde, dass der Händler tatsächlich angekauft hat, dann kommt er mit der "Agenturnummer" nicht durch. Allerdings scheint ja der Ärger schon vorprogrammiert.
Ob ich da kaufen würde?
Gruß
casait
P.S. kann mir mal jemand BITTE sagen, wie ich die Schrift wieder "normal" bekomme. Dieses oberlehrerhafte FETT will ich nicht, aber ich bekommen es über den Editor LEIDER nicht raus
Klick auf "Quellcode" und nimm die Befehle [size] [font] [b] raus. Ich habe das mal für Dich gemacht. Gruß Sealgrey911 / PFF-Team
Du hast als Händler keine Chance mit diesen Agenturgeschäften. Wenn dein Geschäft nur so aufgebaut ist, dass du ausschließlich so arbeitest, quasi als Vermittler, ok. Aber ein normaler GW-Händler oder Vertragshändler, "im Kundenauftrag", da zerreisst es dich in der Luft wenn du vor Gericht musst mit dem Kunden.
Wenn du als Händler einen Wagen feil bietest auf deinem Platz oder im Laden oder im Internet, dann nützt dir auch der schöne Zusatz "im Kundenauftrag" leider gar nix.
Wie dem auch sei. Ich würde bei dem Händler einfach nicht kaufen. Es gibt genug.
Rainer
Wie oben schon geschrieben: im KV steht ja am Ende, wer der Verkäufer ist. Wenn der Händler nur Agent ist, muss er eine Vollmacht haben (ggf. mit Inkasso).
Ich würde den Händler aber auch vergessen!!