Straffrei nach Fahrerflucht

  • Seit Gestern wundere ich mich mal wieder etwas mehr.
    Anfang September ist ein Alfa beim Ausparken an meinen stehenden Smart gekommen. Nichts ganz Schlimmes, deutliche Kratzer an der Heckschürze des Smart.
    Auto fährt weg, obwohl Zeugen dazu kommen und eine junge Frau als Fahrerin rufend aufhalten wollen. Diese fährt aber einfach weg.
    Polizei wird informiert, anhand der Kfz.Nummer der Halter ermittelt und dann passiert erstmal nichts. Da ich denke, dass die Sache mit den Zeugen (ich war nicht dabei) bombenfest ist, schalte ich keinen Rechtsanwalt ein, informiere aber meine (wollen Sie die Vollkasko nutzen?), als auch gegnerische Versicherung (hier ist keine Schadensanzeige vom Halter eingegangen) ein.
    Nichts passiert, nach drei Monaten kommt ein Schrieb von der Staatsanwaltschaft, dass das Verfahren eingestellt worden ist, da kein Täter ermittelt werden konnte.
    Gehts noch??? *8)
    Zeugen, Kennzeichen, junge Frau als Fahrerin.

  • Zeugen, Kennzeichen, junge Frau als Fahrerin.


    Ich weiß nicht, was dich da so verwundert k:unknown: .
    DIe Staatsanwaltschaft schreibt dir: dass das Verfahren eingestellt worden ist, da kein Täter ermittelt werden konnte.; also die von dir beschriebene "junge Frau als Fahrerin" .
    Das ist auch gar nicht so einfach, wenn z.B. keine detaillierte Personenbechreibung vorliegt und der beschriebene Alfa von vielen Personen benutzt wird (Bsp. Firmenwagen).


    Bei einer Verkehrsunfallflucht gibt es ja keine Halterhaftung.


    Lb. Gruß, Inka

  • Das ist unser Rechtsstaat Deutschland. Wenn der Fahrer bzw. die Fahrerin nicht zweifelsfrei ermittelt werden kann, dann sieht man "alt" aus. In dem Fall, Pech gehabt, sagt unsere Justiz.


    Ist denn der Schaden reguliert worden?


    Gruss, Wolfgang

  • Wenn das FZG zweifelfrei festgestellt wurde müsste aber die Haftpflicht den Schaden regulieren.


    Gruß, Marcus

    Walter Röhrl: Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat, es aufzuschließen.

  • Das ist unser Rechtsstaat Deutschland. Wenn der Fahrer bzw. die Fahrerin nicht zweifelsfrei ermittelt werden kann, dann sieht man "alt" aus. In dem Fall, Pech gehabt, sagt unsere Justiz.


    Ist denn der Schaden reguliert worden?


    Gruss, Wolfgang


    Nein, von der gegnerischen Versicherung kam bisher keine Reaktion und ich denke, dass nach der Einstellung des Verfahrens für die die Sache erledigt ist.
    Ich lasse den Smart in ein paar Jahren kosmetisch runderneuern, wenn er zum Verkauf ansteht
    (wenn es den Smart mit Doppelkupplung geben sollte)

  • So, dann wollen wir doch mal ein wenig sortieren:


    1. Fahrerflucht = Strafrecht. FOLGE: (Geld-)Strafe.
    2. Schaden am Smart = Zivilrecht. FOLGE: Schadensersatz.


    1. und 2. habe nix miteinander zu tun. Wenn feststeht (also z.B. durch Zeugen belastbar beweisbar ist), dass der Schaden von dem Fahrzeug verursacht wurde, dann greift die Haftpflichtversicherung des Schädigers. Das gilt völlig unabhängig davon, ob der Halter oder ein Fahrer des betreffenden Fahrzeuges wegen Unfallflucht strafrechtlich belangt wird/werden kann oder nicht. Und das geht sogar so weit, dass die Versicherung auch gegen den Willen des Versicherten zahlt, wenn die Schadensversursachung durch das versicherte Fahrzeug z.B. nach einen Gerichtsverfahren zweifelsfrei fest steht.


    Maßnahme: Halter und Versicherung unter Fristsetzung (ca. 14 Tage) auffordern, den Schaden zu begleichen oder jedenfalls die Einstandspflicht für den Schaden dem Grunde nach anzuerkennen. Verstreicht diese Frist, oder kommt gar die Rückmeldung, dass sie nicht zahlen wollen, dann hilft nur der Weg zum Anwalt.


    Gruß
    casait

    Gruß :khat:
    Bernhard



    914 2.0 (1982 - 1983)
    964 C4 (1994 - 1995)
    Cayman R (11/2012 - 11/2013)
    Cayman GTS - 981 (09/2014 - 04/2016)

    Cayman GTS - 718 (03/2019 - 01/2020)

  • Das ist unser Rechtsstaat Deutschland. Wenn der Fahrer bzw. die Fahrerin nicht zweifelsfrei ermittelt werden kann, dann sieht man "alt" aus.


    ...und nutzen wir diesen Umstand nicht alle ein wenig aus, wenn das Ticket von der Bussgeldstelle kommt und das Foto so grottenschlecht ist? ;) Wer hat nicht schon mal in diesem Fall angegeben, den Fahrer nicht zu kennen oder identifizieren zu können?

  • ...und nutzen wir diesen Umstand nicht alle ein wenig aus, wenn das Ticket von der Bussgeldstelle kommt und das Foto so grottenschlecht ist? ;) Wer hat nicht schon mal in diesem Fall angegeben, den Fahrer nicht zu kennen oder identifizieren zu können?


    Ich!