Hallo,
kurz zum Sachverhalt.
Arbeitnehmer beendet sein Arbeitsverhältnis zum 31.12.2012 und ist im Besitz eines Firmenwagens, den er privat nutzen darf. Die Versteuerung des geldwerten Vorteils erfolgt über die 1%-Regelung, ein Rückgabeort des Firmenwagens bei ausscheiden aus dem Unternehmen ist nicht schriftlich fixiert.
Nun hat das Unternehmen mehrere Filialen, das Fahrzeug wurde an Filiale 1 abgeholt, da es die geringste Strecke vom Wohnsitz des Arbeitnehmers war (Fahrzeit ca. 15 Minuten). Die Abgabe des Fahrzeuges soll nun am 27.12.2012 in Filiale 2 erfolgen, die ca. 1,5 Stunden Fahrtzeit vom Arbeitnehmer entfernt ist. Zu diesem Zeitpunkt befindet sich der Arbeitnehmer zum einen noch im Urlaub und ist zum anderen noch Angestellter des Unternehmens. Der Hauptsitz des Unternehmens ist ca. 400km vom Wohnsitz des Arbeitnehmers entfernt.
Dazu folgende Fragen:
1.) Gibt es eine rechtliche Grundlage, die den Rückgabeort regelt?
2.) Kann der Arbeitnehmer dazu verpflichtet werden in seinem Urlaub das Firmenfahrzeug zurückzugeben?
3.) Kann der Arbeitgeber bestimmen, dass das Fahrzeug in Filiale 2 abgegeben werden soll statt in der wohnsitznahen Filiale 1?
4.) Wenn ja, wer trägt die Kosten für die Rückfahrt des Arbeitnehmers?
5.) Wie würdet Ihr vorgehen?
Für die fundierten Antworten schonmal vielen Dank im Voraus. Alle weiteren und hilfreichen Tips zu o.g. Sachverhalt sind ebenso willkommen.
Viele Grüße, Jojo