Rückgabe Firmenwagen ! Wo? Und wer zahlt die Kosten für die Rückfahrt?

  • Hallo,


    kurz zum Sachverhalt.


    Arbeitnehmer beendet sein Arbeitsverhältnis zum 31.12.2012 und ist im Besitz eines Firmenwagens, den er privat nutzen darf. Die Versteuerung des geldwerten Vorteils erfolgt über die 1%-Regelung, ein Rückgabeort des Firmenwagens bei ausscheiden aus dem Unternehmen ist nicht schriftlich fixiert.


    Nun hat das Unternehmen mehrere Filialen, das Fahrzeug wurde an Filiale 1 abgeholt, da es die geringste Strecke vom Wohnsitz des Arbeitnehmers war (Fahrzeit ca. 15 Minuten). Die Abgabe des Fahrzeuges soll nun am 27.12.2012 in Filiale 2 erfolgen, die ca. 1,5 Stunden Fahrtzeit vom Arbeitnehmer entfernt ist. Zu diesem Zeitpunkt befindet sich der Arbeitnehmer zum einen noch im Urlaub und ist zum anderen noch Angestellter des Unternehmens. Der Hauptsitz des Unternehmens ist ca. 400km vom Wohnsitz des Arbeitnehmers entfernt.


    Dazu folgende Fragen:


    1.) Gibt es eine rechtliche Grundlage, die den Rückgabeort regelt?
    2.) Kann der Arbeitnehmer dazu verpflichtet werden in seinem Urlaub das Firmenfahrzeug zurückzugeben?
    3.) Kann der Arbeitgeber bestimmen, dass das Fahrzeug in Filiale 2 abgegeben werden soll statt in der wohnsitznahen Filiale 1?
    4.) Wenn ja, wer trägt die Kosten für die Rückfahrt des Arbeitnehmers?
    5.) Wie würdet Ihr vorgehen?


    Für die fundierten Antworten schonmal vielen Dank im Voraus. Alle weiteren und hilfreichen Tips zu o.g. Sachverhalt sind ebenso willkommen.



    Viele Grüße, Jojo

  • Als Laie, der aber schon seinen x-ten Firmenwagen hat


    1. glaube nicht, wenn im Fahrzeugüberlassungsvertrag nichts steht
    2. wenn es denn der letzte Tag im Unternehmen ist, vermutlich
    3. ich fürchte
    4. der AG, weil der Dich ja dahin beordert. (insofern wird er bei Punkt 3 aus reinem Eigennutz gnädig sein)
    5. Abgeben und abhaken. Ich vermute, ihr geht nicht im Guten auseinander. :wink:


    Rainer

    GEHT NICHT GIBT'S NICHT - GEHT SCHWER GIBT'S

  • Hallo,


    bei uns im Unternehmen ist es so geregelt, dass man den Firmenwagen an seinem letzten aktiven Arbeitstag an seiner heimatnahen Lokation zurückgibt, dann mit dem Taxi heimfährt und die Kosten natürlich mit der letzten Spesenabrechnung abrechnet. Allerdings nutzen wir ein Großkundenleasing über regionale Vertragspartner (z.B. ein lokales Audi-Zentrum), da kannst den Wagen zum Beispiel auch am Samstag auf den Hof stellen.


    Problematisch ist es natürlich, wenn nun das Arbeitsverhältnis zum 31.12. beendet wird und beispielsweise der Vertragspartner Weihnachtsferien hat. Dann entweder eine weiter entfernte Alternative oder vorab die Rückgabe organisieren.


    Gruss, Wolfgang

  • bei uns im Unternehmen ist es so geregelt, dass man den Firmenwagen an seinem letzten aktiven Arbeitstag an seiner heimatnahen Lokation zurückgibt, dann mit dem Taxi heimfährt und die Kosten natürlich mit der letzten Spesenabrechnung abrechnet.

    So geht es natürlich auch. Das wäre kulant, da ja in aller Regel etwas Resturlaub bleibt. Dann läßt es sich natürlich nicht vermeiden, daß die Rückgabe an einem Urlaubstag stattfindet. (was ich persönlich jetzt nicht so tragisch finde)


    Rainer

    GEHT NICHT GIBT'S NICHT - GEHT SCHWER GIBT'S

  • Zunächst sollte es doch eine Möglichkeit geben, dafür eine einvernehmliche Lösung zu finden. Man trifft sich immer mehrmals, ggf. möchte man "der Arbeitnehmer" ja auch noch ein Zeugnis.


    Wenn nichts geregelt ist, könnte man dem Arbeitgeber auch "anbieten", das Fahrzeug am 31.12. ab 23.59 Uhr vor der Haustür abzuholen.


  • Genau!