Bitte um eure Meinung bei Parkplatzschaden

  • Ich bitte die Fachleute unter Euch um eure Meinung.


    Folgendes Szenario:


    Meine Tochter (Fiat 500C) möchte auf dem Campusparkplatz rückwärts in einen Parkplatz (90°-Parkplatz) einparken. Fährt dazu, wie man es ja auch in der Drivingschule lernt, gegenüberdem Parkplatz vorwärts schräg an, stopt, und stößt rückwärts zurück. Die Unfallgegnerin fährt geradeaus auf der Fahrspur. Beide bremsen und berühren sich (lt. Unfallgegner) Am Fiat ist absolut nichts zu erkennen, am Fahrzeug des Unfallgegners ist ein kleiner Kratzer mit ca. 2cm Länge kurz vor den vorderen rechten Radkasten am Kotflügel. Die beiden Beteiligten (keine Zeugen) einigen sich mündlich, dass man den Kratzer rauspolieren kann.


    Das Auto gehört i.Ü. meiner Frau.


    Abends dann eine SMS von der UG sie wäre in der Werkstatt gewesen und der Schaden würde sich auf ca. 1000 €â†¨ belaufen. Kotflügel ausbauen, schleifen, spachteln, lakieren und wieder einbauen.


    Wir haben dann zurückgemailt, dass wir, sollte es bei dieser Schadenshöhe bleiben, einen Rechtsanwalt einschalten werden.


    Ich sehe das als versuchte Abzocke. Heute kam der Anruf vom Freund der UG. Ich habe ihm gesagt, dass ich mich nicht verarschen lasse. Dabei habe ich auch noch erfahren, dass das Auto an dieser Stelle auch schon einen reparierten Vorschaden hatte. Ich habe ihm gesagt, dass üblicher Weise bei solchen Parkplatzschäden jeder seinen Schaden selbst zahlen muss und ihm aber trotzdem ohne Anerkenntnis einer Rechtsschuld eine Abstandszahlung von 200 € angeboten. Für diesen Preis würde jeder Lackdoctor den Schaden beheben. Hat er aber abgelehnt.


    Wie seht Ihr das, wie wird das ausgehen? Ich lass mich auf alle Fälle nicht verarschen. Meine Tochter hat ein Foto von dem "Schaden" gemacht. Kann man nur erkennen, wenn man es weis.


    Ich bitte um Eure Einschätzung


    Gandi

    BLACK DUCK: "FREAKY FAST!"

    Einmal editiert, zuletzt von gandi0906 ()

  • Du wirst hier wohl niemanden finden, der Dir eine Rechtsberatung im Internet gibt, da kommen dann bestimmt wieder irgendwelche RA, die sonst nix zu tun kriegen und schicken Abmahnungen und dergleichen.


    Ich kann Dir aber meine persönlichen Erfahrungen und Meinungen geben, nämlich:
    a) so wie ich das verstanden habe, geht es um Schäden innerhalb der Familie (Frau, Tochter), wobei die Tochter wohl bei Dir wohnt? Mein Bauchgefühl sagt mir, dass es hier gar nicht um rechtliche Aspekte geht, sondern dass hier schmutzige Wäsche gewaschen wird. Sowas ist meist schwer in den Griff zu kriegen, Kompromisse sind schwierig und eigentlich müsste man ganz woanders ansetzen. Wenn überhaupt - so meine Erfahrung - müsste erst eine offene Aussprache her (evtl mit einem Mediator als Vermittler), bevor man sich um solche 'Kleinigkeiten' kümmern kann.
    b) Es ist nicht so, dass bei Parkplatzremplern jeder seinen eigenen Schaden bezahlt. Auch hier gilt wie überall, dass der Verursacher, der schuldhaft etwas kaputtgemacht hat, den Schaden bezahlen muss. Natürlich kann man bilateral einen Kompromiss vereinbaren (der dann auch Bestand hat), aber dazu müssen sich beide Seiten auf den Deal einlassen.
    c) Wenn Deine Tochter beim Einparkmanöver die Fahrspur des Gegenverkehrs behindert/gefährdet/... hat, spricht der erste Anschein dafür, dass sie ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist und daher fahrlässig den Schaden verursacht hat.
    d) Wenn das ganze auf einem Campingplatz stattgefunden hat, so hat auch die UG eine erhöhte Sorgfaltspflicht und muss mit solchen Manövern rechnen. Mann kann ihr also wohl eine Teilschuld zuschieben, kommt aber auf den Einzelfall an.


    <Klugscheissermodus an>
    Bei solchen Schäden macht man *immer* ein Protokoll, sichert Zeugen und macht Photos. Oder fixiert den Kompromiss gleich vor Ort. Man fährt nicht einfach nach mündlicher Aussage davon.
    <Klugscheissermodus aus>


    e) Was die Schadenshöhe angeht, so kannst Du auf einem vereidigten Gutachter bestehen (den Du aber am Ende vielleicht zahlen musst). Wenn der aufgerufene Schaden offensichtlich zu hoch angesetzt ist, könnte das Sinn machen. Bis zu einer Bagatellgrenze (weiss aber nicht wo die liegt) genügt auch ein Kostenvoranschlag der Werkstatt.
    Auf eine Reparatur beim Lackdoktor muss sich die UG aber nicht einlassen.
    f) Anwälte kosten Geld.
    Wenn Du eine Verkehrsrechtschutzversicherung hast: Geh zum Anwalt und lass Dich beraten. Ich würde ihn aber vorerst keine offiziellen Schreiben absetzen lassen, das macht die Sache nur teurer, weil dann die UG auch einen Anwalt hat.
    Wenn du keine Rechtschutz hast, geht trotzdem hin und lass Dich zumindest kurz beraten. Kostet vielleicht 150 EUR, aber dann bist Du erst mal auf der richtigen Spur.


    Ich sehe eigentlich nur folgende Möglichkeiten:
    A) Du einigst Dich mit der UG und räumst erst mal die 'übrigen' Probleme weg. Wahrscheinlich ist dann der Kratzer von alleine aus der Welt. Was den Unfallschaden angeht, ist das sicher die günstigste Möglichkeit. Was den Rest angeht wird das aber wohl ganz anders aussehen. Ich vermute, 1000 EUR sind da 'ein Schiss'.
    B) Du beschaffst Dir Urteile von Parkplatzremplern (selber machen, nicht Anwalt) und schickst die an die UG nach dem Motto "eine Teilschuld kriegst Du auf jeden Fall". Meist ist der Wille einer Einigung dann deutlich höher.
    Möglicherweise ist ja bei Deiner Tochter doch noch ein Schaden aufgetaucht, der erst gar nicht zu sehen war ...
    C) Wenn alles schief geht, wird die UG wohl Klage einreichen, gegen die Du Dich nicht recht wehren kannst (allenfalls Teilschuld). Das ist mit Sicherheit die teuerste Variante.


    Gruß


    g.we


  • Na du hast ja Humor, alleine die Sache mit dem Campingparkplatz ist ein Schenkelklopfer und die intrafamiliären Probleme treiben mir die Tränen in die Augen

  • Bei den innerfamiliären Problemen musste ich auch herzhaft lachen. Wie kommt man nur darauf??


    Zur Sache, ich denke auch, dass da eine Meldung bei der eigenen Versicherung mit Hinweis, dass man sich auf dem Parkplatz bereits geeinigt hatte, sinnvoll ist.


    Gruss, Wolfgang

  • Vielen Dank schon mal.


    Um Irritationen vorzubeugen: Ein Campusparkplatz ist der Parkplatz an der Universität, wo die Studenten ihre Kisten hinstellen. :old:


    und das auto gehöhrt meiner Frau und wurde aber von meiner Tochter gefahren - nichts weiter. Meine Frau geht jetzt auch ganz bestimmt nicht gerichtlich gegen mine Tochter vor. :still:


    Den Parkplatz muss man sich so vorstellen: links 90° Parker, rechts 90° Parker und in der Mitte die Fahrspur. Meine Tochter fuhr voraus und wollte in einen Parkplatz links rückwärts einparken. Sie bog nach rechts halb in einen Parkplatz ab und fuhr rückwärts in Richtung des gewählten Parkplatzes. Die nachfolgende UG wartete scheinbar nicht das Manöver ab, sondern fuhr in die gedachte Spur meiner Tochter. Ob es überhaupt zu einem Kontakt kam ist zudem fraglich, da meine Tochter nichts spürte und am Fiat, speziel an der Chromleiste, überhaupt keine Spuren zu sehen sind.


    Lieber g.we vielleicht liest Du Dir den Eingangstext nochmal durch, wenn Du wieder nüchtern bist :grin_weg:

  • Nochwas:
    Wir sind hier in Niederbayern, auf dem Land. Sowohl mein Versicherungsvertreter als auch evtl. mein Rechtsanwalt sind gute Freunde von mir. Beide habe schon mal ein Haus gebaut und gute Tipps von mir erhalten. Nachbarschaftshilfe ist bei uns mehr als ein anderes Wort für Schwarzarbeit.


    Die Versicherung weis schon Bescheid, meinen RA hab ich noch nicht bemüht. Mache ich am Montag

  • ganz einfach - wer rückwärts fährt hat die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschliessen - ist
    im Falle eines Unfalles idR schuld - bei einer Parkplatzsituation ggf. mit ner leichten Einschränkung - aber immer noch überwiegend.
    Der Unfallgegner hat ein Anspruch auf eine fachlich einwandfreie Reparatur und nicht irgendwelche Rauspolieranwendungen - im übrigen kann er immer fikitv abrechnen.
    Anwälte kann man sich sparen da, die KH-Versicherung Regulierungsbefugnis hat und i.ü. passiven Rechtschutz bietet. :B

  • Weder Rechtsberatung, noch sonst verbindlich:


    Ich bin vor Jahren rückwärts beim Ausparken im Parkhaus in ein anderes Auto gefahren. Für die Polizei war die Schuldfrage klar: Wer rückwärts fährt, muss dies mit der entsprechenden Sorgfalt tun und hat im Falles eines Unfalls Schuld.

  • Kenne auch so einen Rückwärtseinparkunfall aus meiner Familie.


    Als Rückwärtsfahrer würde ich da kein Faß aufmachen sondern es entweder, wenn der Betrag gering bleibt, persönlich regeln oder es der HP Versicherung übergeben.