• OK, ich versuche meine Argumente kurz halten:


    Die Brutto Preise entsprechen 119% und Netto 100%. Somit muß ich die MwSt herauf rechnen, um den Bruttopreis zu kennen. Den Bruttopreis brauch ich, um den Verkäufer im Preis zu drücken oder für irgend etwas anderes Preisvergleich, etc.


    Das mit der MwSt ist ein wenig komplizierter, kurz und eindeutig gesagt: Die 1% Regel kann auch für die USt gelten. Es wird also jeden Monat vom Brut... MwSt angemeldet.


    Wenn die Mitarbeiter so rechnen kann es sein, dass in genügend Jahren sämtliche gezogene MwSt beim FiAmt ist, wenn dann aber weiter mit den 1% gerechnet wird, sieht es übel aus, weil die gesamte USt bereits beim FiAmt ist und man weiter zahlt. Ich will nicht wissen wieviel der Staat verdient durch Fehler in der USt. Es werden sehr viele Milliarden sein.


    Ich sage nicht, dass es in Deiner Firma geschieht, ich will niemanden, vor allem keine Berufskollegen diskreditieren. Das ist nur eine Fehlerquelle, wenn man das falsch macht!. Ich kenne niemanden der das falsch macht oder gemacht hat!!! Aber mind. 50% der geluschten USt landet in jedem Fall wieder beim FiAmt.


    Ich hoffe das ist klarer, ansonsten muss ich es nochmal schreiben. Ich empfinde es als Angriff, wenn gegen die Nettiquette verstoßen wird. Ganz allgemein gibt es eine befremdlich Gewohnheit.: Wenn jemand etwas schreibt, was man doof findet, zitiert man das Gesagte und versieht jeden Absatz mit dem eigenem Kommentar. Diese Technik stößt mir sehr auf, weil es zum einen den Thread nicht weiterbringt, mit der Zitation ist der eigene Beitrag = Null. Kurz gesagt, auf ein Wort zum Sonntag habe ich keinen Bock! Zum anderen werden die Post (quälend) lang, wenn auf einer Seite dreimal das Selbe steht, weil ja zitiert wird.


    Ich denke eben, wenn Jemand mich zitiert, darf ich es aufgreifen und zurück schlagen. Ein Opfertyp bin ich nicht.

    4 Mal editiert, zuletzt von Sir_Nils ()


  • Ich führe Fahrtenbuch mit 100% geschäftlicher Nutzung.
    Daher passt dann beispiel für mich nicht. ich bekomme die zuviel gezahlte VSt vom FA zurück. Zahlen tue ich nix. Ist mir zumindest bisher nicht aufgefallen. und VSt auf die Betriebsaufwendungen darf ich auch noch abziehen.
    Gruss
    Chris

  • Falls ich hier unbewusst gegen irgendwelche Nettikette verstoßen habe, bitte ich um Entschuldigung. :blumengruss:


    Ich meinte nur, wenn ich das Auto, was es ja geben soll, als Privatmann aus meinem Hosensack kaufe, ist es egal ob das Auto 75.000 brutto oder 63.025,21 + MwSt kostet.


    Das ist auch schon alles was ich, als Bauingenieur, an fiskalem Wissen aufbieten kann. Den Rest habe ich von meinem Steuerberater: "keine 1% - Regel, sondern Fahrtenbuch!" und da sind 100% geschäftlich, wie soll ich sagen, die sehr große Ausnahme. ;)


    I.Ü. tuts mir schon Leid das Thema mit der Steuer aufgenommen zu haben.

    BLACK DUCK: "FREAKY FAST!"

    Einmal editiert, zuletzt von gandi0906 ()

  • Ich führe Fahrtenbuch mit 100% geschäftlicher Nutzung.
    Daher passt dann beispiel für mich nicht. ich bekomme die zuviel gezahlte VSt vom FA zurück. Zahlen tue ich nix. Ist mir zumindest bisher nicht aufgefallen. und VSt auf die Betriebsaufwendungen darf ich auch noch abziehen.


    Man wird immer ein Gegenbeispiel finden, das nicht passt. 100% betriebliche Nutzung = "kein einziger privater km" ist ja nun wirklich exotisch. Das muss aber auch erst mal durch die Betriebsprüfung. ;) Kann ja durchaus gutgehen.


    Ein lästerliches Beispiel: Können Schweine fliegen? kann man eigentlich generell mit "nein" beantworten. ;) Aber als neulich ein Tiertransporter von der Brücke fiel......:D


    (Nicht böse gemeint)


    "Zuviel Vorsteuer" verstehe ich nicht. In gezahlten betrieblichen Kosten ist Vorsteuer enthalten. Die ist nicht zuviel, die ist einfach nur da. Die darf ich von der Umsatzsteuer abziehen, die ich für meine Leistungen monatlich ans Finanzamt melden und abführen muss. Man zahlt also nicht einzelne Beträge, sondern nur den Saldo, also alle Plus-Komponenten abzüglich aller Minus-Komponenten. Da fällt es in der Menge manchmal gar nicht auf, wenn man ein wenig Eigenverbrauch mitversteuert oder in der Summe nach Jahren insgesamt mehr Umsatzsteuer aus dem Eigenverbrauch (korrekter "unentgeltliche Wertabgabe") gezahlt hat als man an Vorsteuer je aus dem Kaufpreis gezogen hat.


    So, eigentlich wollte ich nur das knappe Statement des Kollegen Sir_Nils bezüglich "mehr Umsatzsteuer zahlen als man an Vorsteuer je aus dem Kaufpreis gezogen hat" erläutern. Und jetzt driften wir hier derart ab. Also höre ich jetzt auf mit dem Thema Steuern. §-)


    Freundlicher Gruß an alle


    Michael

  • Zitat von »Chriszie«



    Ich führe Fahrtenbuch mit 100% geschäftlicher Nutzung.
    Daher passt dann beispiel für mich nicht. ich bekomme die zuviel gezahlte VSt vom FA zurück. Zahlen tue ich nix. Ist mir zumindest bisher nicht aufgefallen. und VSt auf die Betriebsaufwendungen darf ich auch noch abziehen.


    Man wird immer ein Gegenbeispiel finden, das nicht passt. 100% betriebliche Nutzung = "kein einziger privater km" ist ja nun wirklich exotisch. Das muss aber auch erst mal durch die Betriebsprüfung. ;) Kann ja durchaus gutgehen.


    Gings bisher :)


    "Zuviel Vorsteuer" verstehe ich nicht. In gezahlten betrieblichen Kosten ist Vorsteuer enthalten. Die ist nicht zuviel, die ist einfach nur da. Die darf ich von der Umsatzsteuer abziehen, die ich für meine Leistungen monatlich ans Finanzamt melden und abführen muss. Man zahlt also nicht einzelne Beträge, sondern nur den Saldo, also alle Plus-Komponenten abzüglich aller Minus-Komponenten. Da fällt es in der Menge manchmal gar nicht auf, wenn man ein wenig Eigenverbrauch mitversteuert oder in der Summe nach Jahren insgesamt mehr Umsatzsteuer aus dem Eigenverbrauch (korrekter "unentgeltliche Wertabgabe") gezahlt hat als man an Vorsteuer je aus dem Kaufpreis gezogen hat.


    Korrekt, an der Stelle war ich in der Tat nicht akkurat genug unterwegs, ich meinte nicht "zuviel" sondern das rechnerische Delta zwischen USt und VSt.


    So, eigentlich wollte ich nur das knappe Statement des Kollegen Sir_Nils bezüglich "mehr Umsatzsteuer zahlen als man an Vorsteuer je aus dem Kaufpreis gezogen hat" erläutern. Und jetzt driften wir hier derart ab. Also höre ich jetzt auf mit dem Thema Steuern. §-)


    Genau, back to the topic :headbange

    Freundlicher Gruß an alle


    Michael

  • Amüsiert :)


    Fakt ist:
    Von Privat zu Privat hat sowohl die Umsatzsteuer als auch die Vorsteuer keinerlei Belang.
    Schreibt eine Privatperson ein Auto mit € 50'000 aus und merkt er an, dass die USt nicht aus-
    weisbar ist, ist das bloss für einen Käufer relevant, der in seiner Unternehmung die Steuer
    auch abrechnet. Privat gibt es eine derartige Abrechnung mit dem Steueramt nicht. Ein
    privater Käufer zahlt somit die 50'000 und damit hat es sich.

    Aktuell: Golf GTI, Taycan Turbo, Mini Knightsbridge, 992 GT3 Touring 03.08.2022
    2023: 992 GT3 RS