Kreditrückzahlung

  • Hallo Leute,


    ich war heute bei meiner Hausbank und es gibt etwas was ich nicht nachvollziehen kann. Ich wollte den Kredit der auf mein Haus läuft, bis 2019, auf einmal zurückbezahlen. Zum Verständnis, den vollen Betrag, inkl. der Zinsen die noch in den nächsten sieben Jahren anfallen würden. Die Bank würde dem zustimmen nur müsste ich dann nochmal 20000 (in Worten Zwanzigtausend Euro) nachlegen. Also den noch offenen Betrag plus zwanzig scheine. Wo ist denn da die Logik? Ist das überhaupt rechtens? Das scheint mir so dämlich zu sein, dass ich mich ziemlich verarscht fühle. Habt Ihr ähnliche erfahrungen oder sind die von meiner Bank einfach nur debil?


    Gruß

  • Habt ihr evtl. aneinander vorbeigeredet? ?:-(


    Sind mit den 20.000,-- Eur "auf den noch offenen Betrag" evtl. die Vorfälligkeitsentschädigung gemeint, welche dir ja selbstverständlich war?


    Darüber hinaus wüßte ich nicht, was noch anfallen sollte! Mit der Vorfälligkeitsentschädigung ist der Zinsnachteil der Bank bei Kündigung des Darlehns vollständig abgegolten! ;)


    Bin aber kein ausbebildeter Banker und wundern würde mich ebenfalls nix... :-a



    Gruß, Stephan

  • ist in der Regel so üblich. Nennt sich VORFÄLLIGKEITSENTSCHÄDIGUNG. einfach mal googlen

    Grüsse


    Hartmut


    944-I, Nr. 7.412 aus 1983
    Alfa Romeo Giulia 2.1 aus 1976
    Alfa Romeo 164 super 2.0 TS aus 1996
    MB SLK 200 aus 1997
    Alfa Romeo 156 aus 2003

  • Ich wollte den Kredit der auf mein Haus läuft, bis 2019, auf einmal zurückbezahlen. Zum Verständnis, den vollen Betrag, inkl. der Zinsen die noch in den nächsten sieben Jahren anfallen würden.



    :deal:



    Die hat er doch schon erwähnt. Er meint 20.000,-- noch extra!

  • Hallo Leute,


    ich war heute bei meiner Hausbank und es gibt etwas was ich nicht nachvollziehen kann. Ich wollte den Kredit der auf mein Haus läuft, bis 2019, auf einmal zurückbezahlen. Zum Verständnis, den vollen Betrag, inkl. der Zinsen die noch in den nächsten sieben Jahren anfallen würden. Die Bank würde dem zustimmen nur müsste ich dann nochmal 20000 (in Worten Zwanzigtausend Euro) nachlegen. Also den noch offenen Betrag plus zwanzig scheine. Wo ist denn da die Logik? Ist das überhaupt rechtens? Das scheint mir so dämlich zu sein, dass ich mich ziemlich verarscht fühle. Habt Ihr ähnliche erfahrungen oder sind die von meiner Bank einfach nur debil?


    Gruß



    Hi :wink:


    Versteh ich irgendwie nicht...


    Wenn Du vorzeitig ablöst, wird vorfälligkeitsentschädigung fällig. Das ist aber doch nur der entgangene Zins berechnet aus der Differenz zwischen Vereinbatem Zins und jetzt neu erzielbarem Zins. ( plus ( Bearbeitungsgbühren etc. der Bank). da hat es auch schon Rechtsprechung drüber gegeben.


    Wieso willst Du alle noch fälligen Zinsen zählen? Ist doch nicht nötig. ~:-|


    Darauf dann noch mal 20.000,- für die Bank ist m.M. N. Nicht rechtens und irgendwie auch Blödsinn. ?:-(


    Ist das die Don Corleone Bank in Catania ? :rf:



    Gruß


    Michael

  • "Grundsätzlich sind die Kreditinstitute nicht verpflichtet, grundpfandrechtlich besicherte Darlehen vor Ablauf der Zinsfestschreibungszeit zurückzunehmen. In begründeten Einzelfällen muss die Bank einer vorzeitigen Rücknahme jedoch zustimmen. Der BGH hat hierzu eine stetige Rechtsprechung entwickelt (BGH XI ZR 197/96, XI ZR 198/96, XI ZR 27/00, XI ZR 285/03). Begründete Einzelfälle sind zum Beispiel die Veräußerung der Immobilie oder der Wunsch nach einer Ausdehnung des ursprünglichen Kredits, den die Darlehensgeberin aber ausschlägt."
    http://de.wikipedia.org/wiki/V…igkeitsentsch%C3%A4digung


    Der TE kommt also gar nicht aus dem Kreditvertrag heraus, es sei denn, die Bank stimmt zu von ihr zu bestimmenden Konditionen ("20000 Euro extra") zu.


    Die höchstrichterlichen Grundlagen für die Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) greifen deshalb gar nicht ein. Erst dann würde folgendes gelten:


    "Die VFE spielt in der Regel nur bei Krediten mit einer festen Zinsfestschreibung eine Rolle. Bei diesen verpflichtet sich die Bank, die Zinsen über den vereinbarten Zinsfestschreibungszeitraum konstant zu halten. Steigen die (kurzfristigen) Zinsen, so profitiert der Kunde, sinken sie, so profitiert die Bank. In Deutschland ist eine langfristige Zinsbindung bei der Immobilienfinanzierung die Regel, in vielen anderen Ländern erfolgt die Baufinanzierung zu kurzfristigen Zinsen (womit VFE keine Rolle mehr spielt).


    Um diese Garantie der Bank auf langfristig sichere Zinssätze sicherzustellen, erfolgt die Refinanzierung der Bank idealtypisch fristenkongruent, d.h. zur Refinanzierung eines 10-jährigen Darlehens verwendet die Bank 10-jährige Einlagen (jeweils zu dem 10-jährigen Marktzins, der bei normaler Zinsstruktur über dem variablen Satz liegt).


    Wird das Darlehen nun vorzeitig zurückgezahlt, so entstehen der Bank gemäß der Marktzinsmethode zwei Arten von Schaden:


    Der Refinanzierungsschaden
    Der Margenschaden


    Der Refinanzierungsschaden resultiert aus der Refinanzierungsstruktur: Die Bank hatte den Kredit beim Abschluss des Kreditvertrages zu dem damaligen Zinssatz für die damalige Zinsfestschreibung refinanziert. Verändern sich nun die Marktzinsen zum Zeitpunkt der vorzeitigen Rückzahlung, so kann die Bank die vorzeitig zurückgezahlten Gelder nicht zu dem ursprünglichen sondern nur zum aktuellen Marktzins wieder anlegen. Die Differenz, bezogen auf die Restlaufzeit, ist der Refinanzierungsschaden.


    Der Margenschaden stellt die Minderung des Gewinns des Bank dar. Die Bank erzielt ihren Gewinn daraus, dass sie Einlagen geringer verzinst als Kredite. Die Differenz (die Marge) der Bank ist um so höher, je länger der Kredit läuft. Wird der Kredit vorzeitig zurückgezahlt, erzielt die Bank für die Zukunft keine Marge mehr. Dieser Verlust am künftigen Ertrag ist der Margenschaden.


    Beide Komponenten zusammen stellen den Gesamtschaden der Bank und damit die Basis der VFE-Berechnung dar."

    "Rabatte sind wie eine Droge. Sind die Kunden erst mal high, wollen sie immer mehr."
    [Willi Diez, Institut für Automobilwirtschaft]

  • Nimm dir einen Anwalt für Bankenrecht,weil du ja deine Schulden inklusive Zinsen zwar vorzeitig tilgst,aber es entsteht somit für die Bank keinerlei Schaden.
    Also kann auch keine vorfälligkeitsentschädigung abverlangt werden.

    Wer den Hund nicht ehrt ist als Mensch nichts wert