Hallo Porschegemeinde
Bin Mit-Eigentümer einer Wohnungs-Hausgemeinschaft und parke regelmässig vor meiner Garage.
Seit Monaten beschwert sich ein Eigentümer bei der Hausverwaltung.Die hat reagiert und schickt mir
Unterlassungsschreiben da in der Hausordnung von 1979 das Parken untersagt ist.
Ich behindere niemand in seine Garage zu kommen,da der Hof weiträumig ist.
Jetzt habe ich ein Schreiben bekommen in der mit einem Anwalt auf meine Kosten gedroht wird.
Frage:Habe ich mit einem Anwalt Chancen vor meiner Garage stehen zu dürfen bzw einen Prozess zu
gewinnen oder muss ich in Zukunft ausserhalb Parken wo kaum Parkplätze sind?
Mit freundlichen Grüssen
Andreas