356B Cabrio ohne Papiere kaufen - auf was muss ich zus. achten?

  • Hallo 356Freaks, Liebhaber, Spezialisten!


    Ich interessiere mich für ein 356B T5 Cabrio 1600, Lackierung vor 1 Jahr neu, Interieur org. und gut.


    Der Verkäufer hat keine Papiere zu dem Fahrzeug. Zulassung in Deutschland gab´s wohl auch noch nicht. Ehem Reimport.


    Angeblich handelt es sich um ein Erbstück.


    Auf was muss ich achten (wie kann ich rausfinden ob geklaut etc.) und was ist so ein Fzg euch wert. Motor nicht matchin numbers 60 PS.


    Danke für Eure Unterstützung.


    Grüße Rudi

  • hallo Rudi


    ja, das ist eine gute frage.


    wenn es ein Reimport Fahrzeug ist, muss du die Zollpapiere haben. sowie eine Unbedenklichkeits erklärung aus dem Land wo er als letztes zugelassen war. sonst stellt dir das Kraftfahrzeug Bundesamt keine freigabe aus.


    habe das selbe problem mit einer 250er Pagode gehabt aus Monaco. hat ellen lang gedauert.


    gruss Gottfried

    Oldie`s Fahren ist die geilste Art fossile Brennstoffe sinnvoll zu verbrauchen.!!!

  • Hallo
    Du brauchst einen Eigentumsnachweis in Form eines Kaufvertrages. Und Du kannst beim Straßenverkehrsamt eine KBA Bescheinigung bekommen.
    Mit dieser wird, sofern dies so ist, bestätigt das dieses Kfz sich nicht in einem In- oder Ausländischen Zulassungsverfahren befindet.
    Ob das Fahrzeug wirklich in ein anderes Land geliefert wurde, kann nur die PAG bescheinigen.
    Wenn der Vorbesitzer eine Bescheinigung darüber, ausstellt das sein legal erworbenes Fahrzeug sein Eigentum ist, er aber die Originalpapiere "entsorgt" hat, muß dem noch eine Kopie seines Personalausw. beigefügt werden.
    Das Fahrzeug muß dann zum TüV, eine Briefkopie dieses Fahrzeugtyps dabei zu haben wäre gut.
    Dann mit den TüV Unterlagen, dem KBA Schein und den anderen Papieren wieder zur Zulassungsstelle.


    Solltest Du unsicher sein, gehe einfach zur Zulassungsstelle und stelle ein paar Fragen, die reißen keinem den Kopf ab.


    Heli

  • Anhand der Fahrgestellnummer könnte man bei Porsche den Erstbesitzer feststellen. Vielleicht lässt sich darüber etwas erreichen?

    .....997/2 Turbo S Cabrio


    Gruß
    Wolfgang



    Ich weise darauf hin, dass ich nach bestem Wissen und Gewissen meine Weisheiten selbst gewusst habe.

    Eventuelle Ähnlichkeiten mit anderen Weisheiten sind wissentlich unbewusst.




  • Hallo Rudi,


    da gab es mal einen Fall in der Oldtimer Markt, der dicke Hund heisst diese Sparte.


    Da hatte jemand ein Auto ohne Brief gekauft. Hatte die Unbedenklichkeitsbescheinigung sogar angefordert und auch bekommen. Hat jede Menge Geld in die Resto gesteckt und als das Auto dann schön hergerichtet war, kam der eigentliche Besitzer mit dem KFZ-Brief und wollte nun sein Eigentum zurück. Er musste das Fahrzeug ohne Ausgleichszahlung der Aufwändungen dem wohl rechtlichen Besitzer und Briefinhaber aushändigen.


    Hoffe ich habe den Fall noch richtig zusammen bringen können. Ist schon ne ganze Zeit lang her.


    http://www.oldtimer-markt.de/#4619440
    http://www.oldtimer-markt.de/#4619390



    Mit freundlichen Grüssen aus der Sitzwerkstatt
    Andrea

    Mit freundlichen Grüßen aus der Sitzwerkstatt aus Frankfurt am Main - Fechenheim-Nord - Andrea B.
    Mittelmäßigkeit ist der Tod der Perfektion


    Bitte keine PN´S - Kontaktaufnahme über das Forum oder per e-Mail

  • Gerade beim sehr gefragten 356er muss man einfach Geduld haben.
    Ich selbst habe da auch viel Lehrgeld zahlen müssen.
    In jedem Fall empfehle ich dir bei einem eventuell anstehenden Kauf eines 356er einen Fachmann hinzu zu ziehen.


    Ein Oldtimer kann schnell zum Groschengrab werden und wenig Freude machen, weil man vorab geblendet war.


    Geduld und sehr genaue Untersuchung des Autos sind sehr sehr wichtig.


    Viel Erfolg weiterhin bei der Suche nach dem schönen 356er.

    .....997/2 Turbo S Cabrio


    Gruß
    Wolfgang



    Ich weise darauf hin, dass ich nach bestem Wissen und Gewissen meine Weisheiten selbst gewusst habe.

    Eventuelle Ähnlichkeiten mit anderen Weisheiten sind wissentlich unbewusst.




  • Hallo Rudi,


    ich stand einmal vor demselben Problem, nur dass das Fahrzeug hätte aufgearbeitet werden müssen. Es war irgendwann einmal vom Schrottplatz gerettet worden und stand nun ohne Papiere zum Verkauf (So der Verkäufer).


    Da im Internet immer wieder 356er-Kfz-Briefe zum Kauf angeboten werden, hatte ich Angst, dass ich das Fahrzeug irgendwann einmal dem Besitzer des Kfz-Briefes aushändigen müsste. Am besten noch nach einer Restaurierung und Kosten im mittleren fünfstelligen Bereich. Deshalb hatte ich mir einen Beistand gesucht und man schlug mir vor,


    a) einen Kaufvertrag abzuschließen,
    b) vom Vorbesitzer eine Versicherung an Eides Statt abgeben zu lassen,
    c) eine Anfrage beim KBA zu starten,
    d) die Aufbietung des Kfz-Briefes durchführen zu lassen.


    Es wurde mir auch berichtet, dass ich theoretisch in einem solchen Fall die Herausgabe des Kfz-Briefes verlangen könnte, und nicht umgekeht dieser die Herausgabe des Fahrzeuges. Aber wie wir wissen, erhält nicht immer in Rechtsstreitigkeiten der Recht, der eigentlich Recht hat.
    Wichtig scheint mir ja die KBA-Aussage, dass das Fahrzeug nicht als gestohlen oder verloren gemeldet wurde. Aber meine Nachfrage, was passieren würde, wenn das Fahrzeug außerhalb Deutschlands als gestohlen gemeldet wurde, konnte man mir nicht abschließend beantworten und so blieb genug Unsicherheit, um den Kauf zu vermeiden.


    Schönen Gruß
    Mike