Hai!
Ich habe mir etwas in Amerika über ebay bestellt und jetzt vom Zoll eine Aufforderung bekommen, ihnen eine Rechnung bzw. Überweisung zu senden. Der Versender hat es mit 100 $ Wert und als Geschenk deklariert. Der Tatsächliche Wert beträgt ca. 800 $. Die Ware ist aber eigentlich ein deutsches Erzeugnis. Irgendwo in diesem Forum habe ich einmal gelesen, dass dann keine bzw. weniger Gebühren anfallen, kann es aber nicht mehr finden. Liebe USA- Importeure und Experten: Wie soll ich mich verhalten? DANKE
Hane
Zoll
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Servus,
dann fahre zum Zoll und sage einfach Du hast keine Rechnung, weil es ein Geschenk ist [Blockierte Grafik: http://www.kolobok.us/smiles/big_standart/biggrin.gif]
Wie auch bei Geschenken [Blockierte Grafik: http://www.kolobok.us/smiles/big_standart/acute.gif]
Der Wert von 100 $ ist nur wegen der Transportversicherung angegeben [Blockierte Grafik: http://www.kolobok.us/smiles/big_standart/empathy3.gif]
Das schlimmst was Dir dann passieren kann, ist das Du auf die 100.- USD die 19% MwSt. bezahlst [Blockierte Grafik: http://www.kolobok.us/smiles/big_standart/good.gif] -
Zitat
Servus,
dann fahre zum Zoll und sage einfach Du hast keine Rechnung, weil es ein Geschenk ist [Blockierte Grafik: http://www.kolobok.us/smiles/big_standart/biggrin.gif]
Wie auch bei Geschenken [Blockierte Grafik: http://www.kolobok.us/smiles/big_standart/acute.gif]
Der Wert von 100 $ ist nur wegen der Transportversicherung angegeben [Blockierte Grafik: http://www.kolobok.us/smiles/big_standart/empathy3.gif]
Das schlimmst was Dir dann passieren kann, ist das Du auf die 100.- USD die 19% MwSt. bezahlst [Blockierte Grafik: http://www.kolobok.us/smiles/big_standart/good.gif]ZitatHai!
Ich habe mir etwas in Amerika über ebay bestellt und jetzt vom Zoll eine Aufforderung bekommen, ihnen eine Rechnung bzw. Überweisung zu senden. Der Versender hat es mit 100 $ Wert und als Geschenk deklariert. Der Tatsächliche Wert beträgt ca. 800 $. Die Ware ist aber eigentlich ein deutsches Erzeugnis. Irgendwo in diesem Forum habe ich einmal gelesen, dass dann keine bzw. weniger Gebühren anfallen, kann es aber nicht mehr finden. Liebe USA- Importeure und Experten: Wie soll ich mich verhalten? DANKE
Hane
Auf Re-Importe fallen die gleichen Gebühren an, wie auf "normale" Importe. Besondere Regelungen für- in diesem Fall- ein deutsches Erzeugnis gibt es nicht.Der Zoll hat die Möglichkeit den Wert der Ware zu "schätzen".
Da ich auch schon einige Sachen aus den USA importiert habe (u.a. Sachs-Kupplungen) und diese immer ehrlich versteuert habe, würde dir empfehlen mit der Rechnung über 800 USD (+ xx)zum Zoll zu gehen und entsprechend zu bezahlen! -
Ich sag nur, die Leute vom Zoll haben einen guten Riecher. Die glauben heute garnix mehr, von wegen Geschenk.
Wenn der Absender nach Unternehmer aussieht, vor allem wenn die Ware problemlos im Internet recherchierbar ist, würde ich tunlichst mit der Originalrechnung auflaufen. Du hast sonst ruckzuck eine fette Strafzoll-Rechnung am Hals.
Bei einem Reimport mit EU-Ursprung kannst du mit viel Aufwand entsprechende Dokumente besorgen, um die Zollgebühren zu sparen. Die 19% Einfuhrumsatzsteuer macht aber den Löwenanteil aus und ist in jedem Fall fällig.
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Moin Hane,
beim Zoll ist man auch nicht auf den Kopf gefallen, was auch daran liegen mag, dass aus Amerika überwiegend Geschenke ankommen
Musste seinerzeit mit einem Ausdruck des eBay-Auktionsvorgangs mit darauf ersichtlichem Kaufpreis beim Zoll antreten, dann wurde das Paket in meinem Beisein geöffnet und der Inhalt mit dem Beleg verglichen.
Ich würde dir auch den ehrlichen und stressfreien Weg empfehlen!Gruß Benny
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Hallo Hane,
auf alle Fälle richtig deklarieren und die original Rechnung sofort vorlegen.
Ich hatte mal vor 2 Jahren ein iPhone aus USA über ebay gekauft, der Verkäufer hat dann von sich aus "alaskian wooden toy" mit einem Geschenkwert von 43 $ deklariert.
Da ich zu dem Zeitpunkt nichts anderes aus dem fernen Land erwartete, mußte es wohl das iPhone sein. Das sagte ich so auch dem Zollbeamten und legte meinen ebay-Beleg vor.
Aha, soso - dann machen Sie doch mal bitte die Lieferung auf. Was war drin? Das iPhone - oh Wunder!
Jetzt wurde es dann "spannend", denn der Herr vom Zoll samt Kollegen (die sitzen da Pärchenweise) wollten mich der Steuerhinterziehung beschuldigen, da auf dem Paketschein ja etwas anderes stand und damit das ganze noch mit einem Strafzoll belegen.
Na Klasse, ich ersteigerte, bezahlte per PayPal und wollte nur mein iPhone abholen. Sture Menschen arbeiteten da an diesem Tag.Ich konnte Sie nur dadurch von den "Strafen" abbringen, weil ich von Beginn an und aktiv dem Zollbeamten gesagt hatte, ich habe hier einen Paketschein auf dem steht zwar "wooden toy", aber ich erwarte so etwas nicht, ich habe lediglich ein iPhone in USA ersteigert und habe ihm zusätzlich noch den ebay-Beleg vorgelegt und das vor der Öffnung der Sendung. Also kann das ja den Tatbestand der Steuerhinterziehung noch der Beihilfe bzw. Anstiftung dazu nicht erfüllen.
Dieser Argumentation konnten sie folgen, nachvollziehen und akzeptierten das dann so, jedoch nicht ohne eine Ermahnung "so etwas" nicht mehr zu tun!
Also mußte ich nur noch die Einfuhrumsatzsteuer bezahlen und fertig. Was für ein Start in den Tag, aber ich hatte ja jetzt mein damals neues iPhone! Der Tag war gerettet.Noch einen kleinen Hinweis, immer die Rechnung, nie den bezahlten Betrag (z.B. PayPal-Beleg) vorlegen, denn sonst werden auch noch die 19% auf die Versandkosten fällig, die ja mitbezahlt wurden. Ist zwar nicht der Löwenanteil, aber macht auch was aus.
Der Verkäufer meinte nur lapidar, ich hätte die Lieferung ja nicht annehmen müssen!
Dann viel Spaß beim abholen.
Gruß i993
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Hallo,
ich habe mir auch vor kurzem ein Teil aus den USA per ebay gekauft, allerdings war der Wert nur 20 USD und der war auch korrekt auf der Verpackung deklariert. Ich habe das Packet ohne irgendwelche Probleme bei mir angeliefert bekommen mit dem Vermerk
Zoll unbedenklich. -
Musste seinerzeit mit einem Ausdruck des eBay-Auktionsvorgangs mit darauf ersichtlichem Kaufpreis beim Zoll antreten, dann wurde das Paket in meinem Beisein geöffnet und der Inhalt mit dem Beleg verglichen.
Ich würde dir auch den ehrlichen und stressfreien Weg empfehlen!Servus,
der Weg ist natürlich immer der einfachste und sicherste [Blockierte Grafik: http://www.kolobok.us/smiles/big_standart/good2.gif]
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Noch einen kleinen Hinweis, immer die Rechnung, nie den bezahlten Betrag (z.B. PayPal-Beleg) vorlegen, denn sonst werden auch noch die 19% auf die Versandkosten fällig, die ja mitbezahlt wurden. Ist zwar nicht der Löwenanteil, aber macht auch was aus.
Bei den sachen die ich mir diesjahr aus usa bestellt habe wollten die vom zoll immer die kreditkartenabrechnung haben,
musste für die ware UND die versandkosten die 19 % zahlen.
mit "geschenk" läuft so gut wie nix ,wenns um kohle für unseren geliebten staat geht kann man diesen "tollen BEAMTEN"
nix vormachen.habe es selbst probiert hat nix gebracht -
wenns um kohle für unseren geliebten staat geht kann man diesen "tollen BEAMTEN"
nix vormachenIst doch prima, dann machen sie ihren Job, wie sie sollen und die Ehrlichen sind nicht die Doofen.
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