Waschstraßen-Schaden wie soll ich mich verhalten !

  • Nehmen wir mal an Du überzeugst die Polizei zu kommen: Was soll sie denn machen. Die können auch nur bestätigen, dass ein Schaden da ist. Zur Verursachung wird ein Polizeibeamter nichts sagen (können und dürfen).


    Um der Beweispflicht nachzukommen könnte man sich VOR jedem Waschstraßenbesuch die völlige Unversehrtheit des Fahrzeuges vom Betreiber schriftlich bestätigen lassen. Leider nur eine theoretische Möglichkeit, da das niemand unterschreiben wird.


    Es bleibt bei Deiner Beweispflicht, da helfen keine Freunde und Helfer.

  • Nie mehr eine Waschstraße mit Schleppkette! Hatte dasselbe Problem, obwohl mir mehrmals versichert wurde, dass der örtliche Sportwagenhändler hier ständig durchfahren würde.

    100 % Zustimmung :thumb:


    Bei den Reifen/Felgengrössen gibt es früher oder später immer einen Schaden. :old:


    Selbst wenn das Felgenhorn unbeschädigt bleibt, so kann es zu unsichtbaren, schweren Schäden auf der Felgeninnenseite kommen. :baeh:


    Gruss
    Micha

  • Hallo JUngs .....


    zuerst, das Schaden wird wohl eine Felge sein !


    Das sogenannte Felgenhorn ist zutief beschädigt ! ]:-)


    Die Felge ist eine 18" 11 x ? - Org. Porsche Turbo - Hohlkammerspeiche lackiert in Wagenfarbe der Felgenstern.


    Das Alter der Felge ist nicht einmal ein Jahr , der komplette Satz hat 6000 euro gekostet. !


    Werde jetzt zur Sicherheit ein Anwalt einschalten es geht um ca. 1500 euro !


    Habe auch Zeitnah ein Gutachten ( 500 meter vom Schadensort ) erstellen lassen !


    Schadenszeit 8,55 Uhr , das Gutachten gemacht 9,25 Uhr !


    So kann nur hoffen das alles normal verläuft !


    Zeugen sind auch vorhanden ! :thumb: :thumb:


    Danke für Infos und Ratschläge.


    Mfg Andreas :)

  • Wird auf alle Fälle spannend, wie die Sache ausgeht.
    Wenn der Schadenregulierer der gegnerischen Haftpflicht nicht einlenkt, wirst du klagen müssen. Dann folgt ein gerichtlich bestellter Gutachter, auf dessen Urteil es ankommt. Bleibt noch deine Beweispflicht, dass der Schaden nicht bereits vor Einfahrt in die Waschanlage vorlag. Du musst zumindest einen Zeugen präsentieren, der dein Auto kurz vor Einfahrt in die Anlage noch in Augenschein genommen hat.
    Viel Glück!

  • Und in dem Gutachten steht drin, dass der Schaden in der Waschanlage entstanden ist?


    Dein Zeuge hat gesehen, dass der Schaden in der Waschanlage entstanden ist? Wäre ja ein nasses Vergnügen gewesen.


    Drücke Dir ja die Daumen, aber...

  • Aber auch nur, wenn man ihn dafür beauftragt.


    Ein "Standard"-Gutachten stellt lediglich den Schaden fest.

  • Hallo Jungs...


    Also bin vom PZ gekommen , ca. 5 KM entfernt.


    Dort war der Wagen auf der Bühne , hätte zu 100 % der Servicleiter gesehen und was gesagt wenn die Felgenbeschädigung schon vorgelegen hätte !?.


    Vor der Einfahrt in der Waschstraße sind 2 Service_Arbeiter um das FZ rumgegangen und haben nichts gesagt.


    Auch bei meiner Anfrage " hab ihr mit dem Auto Probleme "?..... Antwort " Nein " !


    Naja , sind alle Unterlagen und Bilder bei der ...-Waschstraßen GMBH ( darf noch keine Namen nennen ! )


    und mit guten Hoffnungen ???!!! :thumb: ?:-(


    Mfg Andreas ;)

  • Hallo Jungs....
    Also die Waschstraßen GMBH ( Name ...) hat den Schaden nach Erreichung aller Unterlagen reguliert ! :thumb:
    Mfg Andreas :wink::wink: